Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, bringt aber auch viele Veränderungen mit sich. Neben der Freude über den neuen Erdenbürger kann die Zeit nach der Geburt auch mit Herausforderungen verbunden sein. Die körperliche Erholung nach der Geburt, die Versorgung des Neugeborenen und die Bewältigung des Alltags können eine große Belastung darstellen. In diesen Situationen kann eine Haushaltshilfe eine wertvolle Unterstützung sein.

Die Techniker Krankenkasse (TK) bietet ihren Versicherten unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe nach der Geburt an. Dieser Artikel erklärt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um eine Haushaltshilfe von der TK zu erhalten, wie lange die Unterstützung gewährt wird und welche Kosten auf Sie zukommen.
Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe nach der Geburt
Die TK gewährt eine Haushaltshilfe, wenn Sie aufgrund der Geburt Ihres Kindes oder Ihrer eigenen Erkrankung nicht in der Lage sind, Ihren Haushalt zu führen. Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen, je nachdem, ob Sie ein Kind unter 14 Jahren haben oder nicht.
Mit Kind unter 14 Jahren
Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie ein Kind unter 14 Jahren haben und:
- Sie ins Krankenhaus müssen.
- Sie an einer ambulanten oder stationären Vorsorge- oder Reha-Maßnahme teilnehmen.
- Sie häusliche Krankenpflege erhalten.
- Sie Ihr weiteres Kind ins Krankenhaus begleiten müssen.
Ohne Kind unter 14 Jahren
Sie haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie:
- Sich von einem Krankenhausaufenthalt erholen.
- Sich von einer ambulanten Operation erholen.
- Sich von einer ambulanten Krankenhausbehandlung erholen.
Dauer der Haushaltshilfe
Die Dauer der Haushaltshilfe ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
Mit Kind unter 14 Jahren
Die TK übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe, solange Sie in der Klinik sind, wenn Ihr Kind unter 12 Jahren ist und während Ihres Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation betreut werden muss. Nach Ihrer Rückkehr nach Hause ist die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe auf maximal 4 Wochen pro Krankheitsepisode begrenzt. Für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren kann die TK die Haushaltshilfe für maximal 26 Wochen gewähren.
Ohne Kind unter 14 Jahren
Die Haushaltshilfe unterstützt Sie maximal vier Wochen. Bei Bedarf kann die Unterstützung um weitere zwei Wochen verlängert werden.
Kosten der Haushaltshilfe
Die TK übernimmt einen Teil der Kosten für die Haushaltshilfe. Die Höhe der Kostenübernahme ist begrenzt und hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Kostenübernahme durch die TK
Die TK zahlt im Jahr 2023 10,25 Euro pro Stunde für eine selbst organisierte Ersatzkraft. Die Krankenkasse kann grundsätzlich sämtliche Kosten der Haushaltshilfe erstatten, die durch die Leistungsinanspruchnahme entstehen. Die Erstattung ist jedoch auf eine bestimmte Höhe und Stundenzahl begrenzt. Als angemessen gilt in der Regel ein 8-stündiger Einsatz pro Tag. Für einen 8-Stunden-Tag bedeutet dies 82 Euro. Die angemessene stundenzahl wird im Einzelfall entschieden und berücksichtigt die Anzahl der zu versorgenden Kinder, deren Alter und ob Sie Alleinerziehend sind.
Eigenanteil
Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten tragen, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Dieser Eigenanteil entfällt nur bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung
Wenn die häusliche Versorgung bereits durch Leistungen der Pflegeversicherung sichergestellt ist, gibt es keine Haushaltshilfe zusätzlich. Allerdings ist ein Eigenanteil (Zuzahlung) von 10 Prozent der Kosten Pflicht, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag.
Wahl der Haushaltshilfe
Sie können eine passende Haushaltskraft bei einem Wohlfahrtsverband, Pflegedienst oder örtlichen Dienstleister frei wählen. Die TK ist verpflichtet, Sie bei der Beantragung einer Haushaltshilfe zu beraten. Fragen Sie daher Ihre Krankenkasse, wenn Sie den Antrag stellen, nach passenden Anbietern und deren Kontaktdaten. Die TK stellt auf Bitte auch einen Erstkontakt her und erkundigt sich im Vorfeld nach freien Kapazitäten.
Es ist auch möglich, eine vertraute Person mit der Haushaltsführung zu betrauen. Nahe Verwandte oder Ehepartner bekommen die Finanzspritze der Krankenkasse nur, wenn sie dafür Verdienstausfall oder Fahrtkosten nachweisen können.
Vertrag mit der Haushaltshilfe
Es ist wichtig, dass die TK immer direkt mit der Fachkraft einen Vertrag schließt. In diesem Fall rechnet die Ersatzkraft oder die Einrichtung die Kosten direkt mit der TK ab. Damit können Sie verhindern, dass Sie auf einem Teil der Kosten sitzenbleiben.
Häufig gestellte Fragen
Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?
Sie können die Haushaltshilfe bei Ihrer TK beantragen. Die TK stellt Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung. Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Erkrankung oder die Geburt Ihres Kindes. Außerdem müssen Sie die Gründe für Ihre Bedürftigkeit darlegen.
Kann ich mir eine Haushaltshilfe aussuchen?
Ja, Sie können sich eine passende Haushaltskraft frei wählen. Die TK kann Ihnen bei der Suche nach geeigneten Anbietern helfen.
Welche Aufgaben kann die Haushaltshilfe übernehmen?
Die Haushaltshilfe kann Ihnen bei den alltäglichen Aufgaben im Haushalt helfen, wie z.B. Kochen, Putzen, Wäsche waschen und Einkaufen. Sie kann auch Ihre Kinder betreuen.
Was passiert, wenn die Haushaltshilfe krank ist?
Wenn die Haushaltshilfe krank ist, müssen Sie sich an die TK wenden. Die TK wird Ihnen dann einen Ersatz suchen.
Welche Kosten muss ich selbst tragen?
Sie müssen einen Eigenanteil von 10 Prozent der Kosten tragen, mindestens jedoch 5 und höchstens 10 Euro pro Tag. Dieser Eigenanteil entfällt nur bei Schwangerschaft oder Entbindung.
Wie lange kann ich eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen?
Die Dauer der Haushaltshilfe ist von verschiedenen Faktoren abhängig. In der Regel erhalten Sie die Haushaltshilfe für maximal 4 Wochen. Bei Bedarf kann die Unterstützung um weitere zwei Wochen verlängert werden. Für die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren kann die TK die Haushaltshilfe für maximal 26 Wochen gewähren.
Fazit
Die TK bietet Ihnen eine wertvolle Unterstützung in Form einer Haushaltshilfe nach der Geburt. Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Kosten für eine Haushaltshilfe von der TK erstattet bekommen. So können Sie sich nach der Geburt besser erholen und sich auf Ihr Kind konzentrieren.
Es ist wichtig, sich frühzeitig bei der TK zu informieren und die notwendigen Unterlagen einzureichen. Die TK berät Sie gerne zu den verschiedenen Möglichkeiten und unterstützt Sie bei der Suche nach einer passenden Haushaltshilfe.
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