Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, bringt aber auch viele Herausforderungen mit sich. Neben der neuen Verantwortung für das Baby, müssen sich Eltern auch um den Haushalt kümmern. Gerade in den ersten Wochen nach der Geburt ist es wichtig, dass frischgebackene Eltern Unterstützung erhalten, um sich auf ihr neues Familienleben einzustellen und die ersten Wochen mit dem Baby in Ruhe genießen zu können. Hier kommt die Haushaltshilfe ins Spiel.
- Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach der Geburt?
- Kann der Partner Haushaltshilfe beantragen?
- Wie beantrage ich Haushaltshilfe?
- Pflegenotstand auch bei Haushaltshilfen
- Ablehnung des Antrags: Widerspruch einlegen
- Verwandte und Bekannte als Haushaltshilfe
- Zusätzliche Leistungen der Krankenkassen
- Fazit
Wer hat Anspruch auf Haushaltshilfe nach der Geburt?
In Deutschland haben Eltern unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt wird. Dieser Anspruch besteht, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung ihren Haushalt nicht führen kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sie an einer Wochenbettdepression leidet, sich nach einem Kaiserschnitt erholen muss oder wenn sie ein Frühchen zur Welt gebracht hat.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn:
- Die Mutter wegen der Schwangerschaft oder der Entbindung ihren Haushalt nicht führen kann.
- Es keine andere Person im Haushalt gibt, die diese Aufgaben übernehmen kann.
- Die Mutter den Haushalt vor der Schwangerschaft oder der Entbindung selbst geführt hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Partner nicht verpflichtet ist, sich extra Urlaub zu nehmen, um die Haushaltshilfe zu übernehmen. Auch größere Schulpflichtige dürfen nicht zu stark in die Haushaltshilfe eingebunden werden, sodass ihre schulische Ausbildung nicht darunter leidet.
Kann der Partner Haushaltshilfe beantragen?
Ja, der Partner kann die Haushaltshilfe beantragen, wenn die Mutter aufgrund der Schwangerschaft oder der Entbindung ihren Haushalt nicht führen kann. Es ist jedoch wichtig, dass die Krankenkasse die Notwendigkeit der Haushaltshilfe für die Mutter und nicht für den Partner beurteilt. Der Partner kann die Haushaltshilfe nur dann beantragen, wenn die Mutter die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt.
Wie lange kann mein Mann Haushaltshilfe beantragen?
Die Krankenkasse bezahlt die Haushaltshilfe für maximal vier Wochen. Diese Frist kann sich jedoch verlängern, wenn im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes Kind lebt. In diesen Fällen kann die Haushaltshilfe für bis zu 26 Wochen beantragt werden.
Wie beantrage ich Haushaltshilfe?
Den Antrag auf Haushaltshilfe können Sie bei Ihrer Krankenkasse telefonisch oder online stellen. Die Krankenkasse stellt Ihnen in der Regel einen Antrag zur Verfügung, den Sie ausfüllen und an die Krankenkasse zurücksenden müssen. Der behandelnde Arzt sollte Sie bei der Beantragung unterstützen und die Notwendigkeit der Haushaltshilfe in einem ärztlichen Attest bestätigen.
Es ist wichtig, dass Sie im Antrag detailliert begründen, warum Sie eine Haushaltshilfe benötigen, zu welchen Zeiten und bei welchen Aufgaben Sie Unterstützung benötigen. Je genauer Sie den Antrag begründen, desto größer sind die Chancen, dass die Krankenkasse den Antrag genehmigt.
Wie finde ich eine Haushaltshilfe?
Wenn die Krankenkasse den Antrag genehmigt hat, kümmert sie sich in der Regel auch um die Organisation der Haushaltshilfe. Die Krankenkassen haben oft Verträge mit Sozialstationen und privaten Dienstleistern. Die Krankenkasse ist verpflichtet, Ihnen bei der Suche nach einer Haushaltshilfe zu helfen. Lassen Sie sich nicht nur mit Telefonnummern abspeisen.
Die Kosten für die Haushaltshilfe werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Sie müssen nur eine gesetzliche Zuzahlung in Höhe von zehn Prozent der Kosten pro Einsatz leisten, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag.
Pflegenotstand auch bei Haushaltshilfen
Der Pflegenotstand macht sich auch bei Haushaltshilfen bemerkbar. Es gibt eine hohe Nachfrage, aber oft wenig Personal. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig um eine Haushaltshilfe zu kümmern, um rechtzeitig eine Bewilligung mit ausreichender Stundenzahl zu erhalten. Einige Anbieter sind nur bereit, für mindestens zwei Stunden pro Tag eine Haushaltshilfe zu schicken.
Ablehnung des Antrags: Widerspruch einlegen
Wenn die Krankenkasse den Antrag abgelehnt hat oder die Stundenzahl zu gering ist, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch genau und detailreich, wenn möglich mit zusätzlichen ärztlichen Attesten. Das Sozialgesetzbuch (SGB 5 Paragraf 38) regelt den grundsätzlichen Anspruch auf Haushaltshilfen. Die Details, wie zum Beispiel die konkrete Stundenzahl, sind jedoch nicht im Gesetz festgehalten. Sie sind Einzelfallentscheidungen der Krankenversicherungsunternehmen, die oft nicht sehr transparent sind.
Verwandte und Bekannte als Haushaltshilfe
Auch Verwandte können als Haushaltshilfe eingesetzt werden. Verwandte bis zum zweiten Grad (Geschwister, Eltern, der Schwager oder die erwachsenen Kinder) bekommen in der Regel von der Krankenkasse Fahrtkosten ersetzt sowie einen Verdienstausfall bis zu einer angemessenen Höhe. Fragen Sie aber vorher unbedingt nach den Details. Auch Bekannte und Freunde können als Haushaltshilfe einspringen. Auch hier sollten Sie die Entlohnung durch das Versicherungsunternehmen vorher genau besprechen.
Zusätzliche Leistungen der Krankenkassen
Viele Krankenkassen bieten bei der Haushaltshilfe mehr an, als das Gesetz ihnen vorschreibt. Die Versicherungen zahlen dann auch, wenn Kinder schon zwölf Jahre alt oder älter sind, bei weniger schweren Erkrankungen oder länger als gesetzlich vorgeschrieben. Die meisten Versicherungsunternehmen haben dazu auf ihren Internetseiten ausführliche Informationen.
Wie lange muss ich die Haushaltshilfe selbst bezahlen?
Sie müssen die Haushaltshilfe nur für die ersten zehn Prozent der Kosten selbst bezahlen, mindestens fünf Euro und höchstens zehn Euro pro Tag. Die restlichen Kosten übernimmt die Krankenkasse.
Kann ich die Haushaltshilfe selbst auswählen?
In der Regel organisiert die Krankenkasse die Haushaltshilfe. Sie können aber auch selbst eine Haushaltshilfe suchen, die den Anforderungen der Krankenkasse entspricht. Die Krankenkasse erstattet Ihnen dann die Kosten für die Haushaltshilfe.
Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?
Wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen. Begründen Sie den Widerspruch genau und detailreich, wenn möglich mit zusätzlichen ärztlichen Attesten.
Wie kann ich mich über die Leistungen meiner Krankenkasse informieren?
Sie können sich auf der Internetseite Ihrer Krankenkasse über die Leistungen informieren. Sie können auch telefonisch bei Ihrer Krankenkasse nachfragen.
Fazit
Haushaltshilfe nach der Geburt kann eine große Unterstützung für frischgebackene Eltern sein. Die Krankenkasse übernimmt in der Regel die Kosten für die Haushaltshilfe, wenn die Mutter die Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt. Es ist wichtig, sich frühzeitig um eine Haushaltshilfe zu kümmern, um rechtzeitig eine Bewilligung mit ausreichender Stundenzahl zu erhalten.
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