Die Geburt eines Kindes ist ein wundervolles Ereignis, das aber auch mit vielen Veränderungen und Herausforderungen verbunden ist. Neben der Freude über den neuen Erdenbürger können sich frischgebackene Eltern auch mit den Anforderungen des Alltags konfrontiert sehen. Die Barmer, als eine der größten Krankenkassen in Deutschland, bietet werdenden und frischgebackenen Eltern eine umfassende Unterstützung, die weit über die medizinische Versorgung hinausgeht.
Haushaltshilfe nach Geburt: Wann haben Sie Anspruch?
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Haushaltshilfe zu beantragen, wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung vorübergehend Ihren Haushalt nicht weiterführen können.
Voraussetzungen für eine Haushaltshilfe:
Um einen Anspruch auf Haushaltshilfe zu haben, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie leben allein im Haushalt und es gibt keine andere Person, die Sie unterstützen kann.
- Sie leiden unter Schwangerschaftsbeschwerden, die über das normale Maß hinausgehen, wie Blutarmut, Übelkeit oder Krämpfe.
- Ihr Arzt hat Sie angewiesen, sich körperlich zu schonen, beispielsweise wegen einer Risikoschwangerschaft.
- Ihre Gesundheit ist nach der Entbindung geschwächt.
Für den Antrag auf Haushaltshilfe benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung. Ihr Arzt oder Ihre Hebamme bestätigt darin die Notwendigkeit einer Haushaltshilfe und gibt an, in welchem Umfang und wie lange Sie diese voraussichtlich benötigen.
Wie funktioniert die Vermittlung einer Haushaltshilfe?
Wenn Ihre Krankenkasse Ihrem Antrag zustimmt, vermittelt sie Ihnen eine Haushaltshilfe eines Pflegedienstes oder einer vergleichbaren Organisation.
Sollte die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen können oder wenn ein Grund vorliegt, davon abzusehen, können Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren. In diesem Fall erhalten Sie die Kosten in angemessener Höhe erstattet. Es kann jedoch regionale Unterschiede bei den Erstattungsbeträgen geben.
Wenn Ihnen Ihre Eltern, Geschwister oder andere nahe Verwandte im Haushalt helfen, kann Ihre Krankenkasse diesen keine Vergütung zahlen. Sie kann jedoch Fahrtkosten und zum Teil auch Verdienstausfälle erstatten. Informieren Sie sich dazu bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Barmer unterstützt Sie bei der Geburt
Die Barmer bietet Ihnen als werdende Mutter eine umfassende Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt.
Welche Leistungen bietet die Barmer?
Die Barmer übernimmt die Kosten für folgende Leistungen:
- Hebammenhilfe vor, während und nach der Geburt
- Ärztliche Behandlung während der Geburt
- Klinikaufenthalt für Mutter und Kind
- Kosten für die Hebamme bei einer Hausgeburt (nicht jedoch für ihre Rufbereitschaft)
Die Barmer bietet außerdem das Familien-Plus-Paket an, das Ihnen eine Erstattung von bis zu 200 Euro für die Rufbereitschaft der Hebamme bei einer Hausgeburt ermöglicht.
Hebammensuche: Finden Sie die richtige Unterstützung
Die Barmer bietet Ihnen eine Hebammensuche, über die Sie qualifizierte Hebammen finden können, die Sie während Ihrer Schwangerschaft und Entbindung unterstützen und Ihnen beratend zur Verfügung stehen.
Sie können über die Hebammensuche auch Beleghebammen finden, die Sie sowohl bei der Vorsorge als auch bei der Entbindung in einer Klinik begleiten.

Häufig gestellte Fragen
Wie lange habe ich Anspruch auf Haushaltshilfe nach der Geburt?
Die Dauer des Anspruchs auf Haushaltshilfe ist abhängig von Ihrem individuellen Bedarf und wird von Ihrem Arzt festgelegt. In der Regel liegt die Dauer zwischen einigen Wochen und wenigen Monaten.
Muss ich eine Zuzahlung für die Haushaltshilfe leisten?
Wenn Sie die Haushaltshilfe über Ihre Krankenkasse beantragen, müssen Sie keine Zuzahlung leisten. Wenn Sie die Haushaltshilfe selbst organisieren, kann es jedoch zu regionalen Unterschieden bei den Erstattungsbeträgen kommen.
Kann ich die Haushaltshilfe auch im Krankheitsfall beantragen?
Ja, Sie können auch im Krankheitsfall eine Haushaltshilfe beantragen. Die Voraussetzungen für den Antrag sind jedoch anders als bei Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung. Zudem müssen Sie dann eine Zuzahlung leisten.
Welche Dokumente benötige ich für den Antrag auf Haushaltshilfe?
Für den Antrag auf Haushaltshilfe benötigen Sie eine ärztliche Bescheinigung, in der die Notwendigkeit und der Umfang der Haushaltshilfe bestätigt werden.
Fazit
Die Barmer bietet werdenden und frischgebackenen Eltern eine umfassende Unterstützung, die weit über die medizinische Versorgung hinausgeht. Wenn Sie aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen können, haben Sie Anspruch auf Haushaltshilfe. Die Barmer unterstützt Sie bei der Vermittlung einer Haushaltshilfe und übernimmt die Kosten.
Nutzen Sie die Angebote der Barmer, um sich in dieser besonderen Zeit optimal versorgen zu lassen und die Geburt Ihres Kindes entspannt genießen zu können.
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