Elternzeit & arbeit: wie viele stunden sind erlaubt?

Die Elternzeit ist eine wunderbare Zeit, um sich um das neue Familienmitglied zu kümmern und die ersten Monate des Lebens gemeinsam zu genießen. Doch viele Eltern möchten neben der Familienzeit auch beruflich aktiv bleiben. Die Frage ist dann: Wie viel darf man in Elternzeit arbeiten, ohne dass das Elterngeld gekürzt wird oder andere Nachteile entstehen?

Inhaltsverzeichnis

Wie viele Stunden sind erlaubt?

Grundsätzlich ist es erlaubt, während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Das gilt auch für das zweite und dritte Jahr der Elternzeit, in denen kein Elterngeld mehr gewährt wird. Die 30-Stunden-Grenze gilt jedoch nur für Arbeitnehmer. Selbstständige müssen sich an andere Regeln halten.

Selbstständige und die 75%-Regel

Für Selbstständige gilt die 75%-Regel. Das bedeutet, dass sie während der Elternzeit nicht mehr als 75 Prozent ihres vorherigen Einkommens verdienen dürfen, um weiterhin Anspruch auf Elterngeld zu haben. Die Elterngeldstelle orientiert sich bei Selbstständigen an deren Einkommen, da der Nachweis der tatsächlichen Arbeitsstunden schwieriger ist.

Elterngeld und Zuverdienst

Es gibt keine Freibeträge für Zuverdienst während der Elternzeit. Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet, selbst 400-Euro-Jobs. Das bedeutet, dass das Elterngeld um den Betrag des Zuverdienstes gekürzt wird.

Beispiel für die Berechnung des Elterngeldes mit Zuverdienst

Eine Frau, die vor der Geburt ein monatliches Nettoeinkommen von 200 Euro hatte, bekommt ein Elterngeld von 804 Euro im Monat. Arbeitet sie in Teilzeit für 500 Euro, reduziert sich ihr Elterngeld auf monatlich 469 Euro. Die Berechnung sieht wie folgt aus:

  • 200 Euro (Nettoeinkommen vor der Geburt) - 500 Euro (Zuverdienst) = 700 Euro
  • 700 Euro x 67% (Elterngeld-Satz) = 469 Euro (Elterngeld)

Die Frau hat mit Teilzeitjob also 969 Euro zur Verfügung statt 804 Euro Elterngeld.

Lohnt sich ein Zuverdienst während der Elternzeit finanziell?

Oftmals lohnt sich eine Teilzeittätigkeit während des Elterngeldbezugs finanziell nicht, da die Kosten für die Kinderbetreuung den Zuverdienst oft wieder auffressen. Es ist wichtig, die individuellen Kosten und Einnahmen genau zu kalkulieren, um eine fundierte Entscheidung zu treffen.

Steuerliche Auswirkungen des Zuverdienstes

Ein Zuverdienst während der Elternzeit hat keine steuerlichen Nachteile. Allerdings wirkt sich die Steuerbelastung prozentual stärker aus, wenn das Gesamteinkommen steigt.

Steuerrechner zur Berechnung der Steuerbelastung

Um zu überprüfen, ob sich ein Zuverdienst bei steigendem Steuersatz finanziell noch lohnt, können Sie vorab Steuerrechner nutzen.

Steuerklasse in der Elternzeit

Die Wahl der Steuerklasse kann Auswirkungen auf die Höhe des Nettoeinkommens haben.

Steuerklasse 3 und 5

Verheirateten Paaren wird empfohlen, Steuerklasse 3 und 5 zu wählen, wenn einer deutlich mehr verdient. Der Elternteil mit dem höheren Einkommen lässt sich außerdem den Kinderfreibetrag eintragen.

Steuerklasse 4:4

Mit Steuerklasse 4:4 ist das Familiennetto zwar geringer, aber das Nettoeinkommen des schlechter verdienenden Elternteils höher. Diese Steuervariante sollte von Frauen genutzt werden, die bald wieder schwanger werden möchten oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, da sich nach dem Nettoverdienst auch Arbeitslosengeld und Elterngeld berechnen.

Elterngeld für das zweite Kind

Ein Zusatzverdienst während der Elternzeit kann Auswirkungen auf das Elterngeld für das zweite Kind haben.

Einkommen in den 12 Monaten vor der Geburt

Maßgeblich für die Berechnung des Elterngeldes ist das Einkommen, das in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes bezogen wurde. Monate, in denen Elterngeld oder Mutterschaftsgeld bezogen wurde, werden bei der Berechnung ausgeklammert.

Zuverdienst während des Elterngeldes

Sollten Sie während des Bezuges von Elterngeld zusätzlich Einnahmen aus einem 400-Euro-Job haben, werden diese bei der Berechnung des erneuten Elterngeldes voll berücksichtigt. Das Elterngeld für das erste Kind wird zwar reduziert, aber das Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind steigt.

Elterngeld nach Ende des Elterngeldes

Kommt das zweite Kind aber nach Ende des Elterngeldes, senkt jeder Monat ohne Einkommen den Durchschnittsverdienst und damit das Elterngeld für das zweite Kind. Für Geschwister gibt es jedoch 75 Euro monatlich zusätzlich.

Nebentätigkeit und Zustimmung des Arbeitgebers

Für eine Nebentätigkeit während der Elternzeit benötigen Sie in jedem Fall die Zustimmung Ihres Arbeitgebers.

Informationspflicht gegenüber dem Arbeitgeber

Der Arbeitgeber muss über die geplante Nebentätigkeit informiert werden, unabhängig davon, ob Sie in der gleichen Branche dazuverdienen oder mit etwas ganz anderem die Haushaltskasse aufbessern wollen.

Konkurrenzverbot

Solange Sie Ihrem Arbeitgeber keine Konkurrenz machen, sondern zum Beispiel als Tagesmutter jobben, gibt es erfahrungsgemäß wenig Probleme. Allerdings sollten Sie sich darauf einstellen, dass Sie sich die Frage gefallen lassen müssen, warum Sie Ihre Arbeitskraft nicht wieder der Firma zur Verfügung stellen.

Krankenversicherung während der Elternzeit

Wer in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert war, bleibt auch während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei versichert. Allerdings nur, solange keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen entstehen.

Minijob und Familienversicherung

Damit man nicht aus der Familienversicherung fällt, darf man in einem Minijob nicht mehr als 450 Euro verdienen. Als Freiberufler darf man nicht mehr als 355 Euro monatlich verdienen.

Freiwillig und privat Versicherte

Freiwillig und privat Versicherte müssen grundsätzlich weiter Beiträge zur Krankenversicherung bezahlen. Freiwillig Versicherte bezahlen aber normalerweise nur einen Mindestsatz von circa 120 Euro im Monat.

Versicherungspflicht bei Privatversicherten

Wer als Privatversicherter während der Elternzeit arbeitet und weniger als 350 Euro monatlich verdient (Versicherungspflichtgrenze), wird in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Allerdings kann man sich auf Wunsch von der Versicherungspflicht befreien lassen, um in der privaten Krankenversicherung zu bleiben.

450-Euro-Job in der Elternzeit

Eine geringfügige Beschäftigung ist eine interessante Alternative zur Teilzeitarbeit in der Elternzeit. Sie ist steuer- und sozialabgabenfrei.

Vorteile eines 450-Euro-Jobs

Ein 450-Euro-Job ist besonders im zweiten und dritten Jahr der Elternzeit überlegenswert, wenn man kein Elterngeld mehr bekommt.

Rechnungsstellung während der Elternzeit

Einkommen wird vom Elterngeld abgezogen. Das gilt auch für Rechnungen, die vorher gestellt, aber später gezahlt wurden.

Rechnungen früh genug stellen

Es ist ratsam, die Rechnungen früh genug vor dem Elterngeld-Bezug zu stellen und anzumahnen oder sich das Geld erst nach dem Bezug des Elterngeldes auszahlen zu lassen.

Teilzeit nach der Elternzeit

Innerhalb bestimmter Rahmenbedingungen haben Sie während der Elternzeit Anspruch auf Teilzeit bei Ihrem alten Arbeitgeber.

Voraussetzungen für Teilzeit

Das Unternehmen muss mehr als 15 Beschäftigte haben, der Teilzeitwunsch muss mindestens 15 Wochenstunden betragen, das Arbeitsverhältnis seit sechs Monaten ununterbrochen bestehen und der Antrag auf Verkürzung sieben Wochen vor dem geplanten Beginn angezeigt werden.

Antrag auf Teilzeit

Wer nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten möchte, muss dies drei Monate vor Antritt beantragen. Der Antrag sollte schriftlich erfolgen und der Zugang schriftlich bestätigt werden.

Ablehnung eines Teilzeitgesuchs

Der Arbeitgeber kann ein Teilzeitgesuch nur unter Berufung auf dringende betriebliche Gründe ablehnen.

Gehaltsregelungen bei Teilzeitarbeit

Normalerweise wird bei Teilzeitarbeit prozentual gekürzt: 30 Prozent weniger Arbeitsstunden bedeutet 30 Prozent weniger Lohn.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Sie haben anteilig so viele Urlaubstage wie in einer Vollzeitbeschäftigung. Berechnet wird nach der Verteilung Ihrer Wochenarbeitstage.

Beispiel für die Berechnung des Urlaubsanspruchs

Eine Bürokraft arbeitet an fünf Tagen der Woche jeweils vier Stunden. Der Urlaub bei Vollzeit beträgt 30 Tage. Rechnung: 30 x 5:5 = 30 Urlaubstage.

Ansprüche aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung

Die Ansprüche aus der Arbeitslosen- und Rentenversicherung verringern sich bei Teilzeitarbeit, da auch geringere Beiträge gezahlt werden.

Anerkennung von Erziehungsjahren in der Rentenversicherung

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden drei Erziehungsjahre anerkannt, die zählen, als hätte man durchschnittlich verdient.

Kann ich während der Elternzeit nebenberuflich arbeiten?

Ja, Sie können während der Elternzeit nebenberuflich arbeiten. Allerdings müssen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einholen und sich über die Auswirkungen auf Ihr Elterngeld informieren.

Welche Auswirkungen hat ein Zuverdienst auf das Elterngeld?

Jeder Zuverdienst wird auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass Ihr Elterngeld um den Betrag des Zuverdienstes gekürzt wird.

Muss ich mich während der Elternzeit selbst krankenversichern?

Wenn Sie in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert waren, bleiben Sie auch während des Bezugs von Elterngeld beitragsfrei versichert, solange keine weiteren beitragspflichtigen Einnahmen entstehen. Freiwillig und privat Versicherte müssen grundsätzlich weiter Beiträge bezahlen.

Welche Vorteile hat ein 450-Euro-Job in der Elternzeit?

Ein 450-Euro-Job ist steuer- und sozialabgabenfrei. Er ist besonders im zweiten und dritten Jahr der Elternzeit überlegenswert, wenn man kein Elterngeld mehr bekommt.

Welche Auswirkungen hat ein Nebenverdienst auf das Elterngeld für das zweite Kind?

Ein Nebenverdienst während des Elterngeldes für das erste Kind kann das Elterngeld für das zweite Kind erhöhen, wenn das zweite Kind kurz nach dem ersten Kind geboren wird. Wenn das zweite Kind aber nach Ende des Elterngeldes geboren wird, kann ein Nebenverdienst das Elterngeld für das zweite Kind senken.

Muss ich meinen Arbeitgeber über meine Nebentätigkeit informieren?

Ja, Sie müssen Ihren Arbeitgeber über Ihre Nebentätigkeit informieren. Es ist wichtig, die Zustimmung Ihres Arbeitgebers einzuholen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

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