Elternzeit: arbeitsplatzschutz & rechte - infos für eltern

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Elternzeit ist für viele Eltern ein wichtiger Schritt. Doch die Frage, wie lange der Arbeitgeber den Arbeitsplatz freihalten muss, ist oft mit Unsicherheiten verbunden. Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Ihre Rechte als Elternteil.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsplatzgarantie während der Elternzeit

Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber garantiert Ihnen während der Elternzeit den Schutz Ihres Arbeitsplatzes. Das bedeutet, dass Ihr Arbeitsvertrag während der Elternzeit ruht, aber weiterhin gültig ist. Kehren Sie nach der Elternzeit zurück, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber entweder Ihren alten Arbeitsplatz oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten.

Doch was bedeutet gleichwertig ? Das bedeutet, dass die neue Stelle die gleiche Qualifikation, den gleichen Verdienst und die gleiche Positionierung im Unternehmen haben muss wie Ihre alte Stelle. Eine Verkäuferin im Sportwarenbereich kann beispielsweise in den Bereich Damenoberbekleidung versetzt werden. Eine Versetzung ins Lager wäre jedoch nicht akzeptabel, da diese Stelle andere Qualifikationen erfordert.

Kein Anspruch auf den alten Arbeitsplatz

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie keinen Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz haben. Der Arbeitgeber ist lediglich verpflichtet, Ihnen eine vergleichbare Stelle anzubieten. Wenn Ihr alter Arbeitsplatz bereits von einer anderen Person besetzt ist und keine gleichwertige Stelle im Unternehmen frei ist, kann Sie der Arbeitgeber nach Ihrer Rückkehr kündigen. Allerdings muss er Ihnen dann eine Abfindung zahlen.

Teilzeitarbeit während und nach der Elternzeit

Das Teilzeitgesetz bietet Ihnen während und nach der Elternzeit weitere Rechte. Wenn Ihr Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, ist er verpflichtet, Ihnen auf Verlangen eine Teilzeitstelle anzubieten. Voraussetzung ist, dass Sie länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind und Ihre gewünschte Arbeitszeit mindestens sieben Wochen vorher anmelden.

Teilzeitarbeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Sie haben kein Recht, Ihre Arbeitszeit selbst zu bestimmen.

Teilzeitarbeit nach der Elternzeit

Auch nach der Elternzeit haben Sie Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Die Bedingungen sind die gleichen wie während der Elternzeit, allerdings müssen Sie den Anspruch spätestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich anmelden.

Kündigungsschutz während und nach der Elternzeit

Während der Elternzeit haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Sie während dieser Zeit nicht kündigen. Der Kündigungsschutz endet mit dem Ende der Elternzeit. Dann gilt wieder die vertraglich vereinbarte oder gesetzliche Kündigungsfrist.

Wenn Ihr Arbeitgeber Sie innerhalb der Kündigungsfrist kündigt, können Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen. In diesem Fall kann es zu einer Abfindung kommen, aber Sie behalten Ihren Arbeitsplatz nicht.

- Häufig gestellte Fragen

Wie lange muss der Arbeitgeber meinen Arbeitsplatz freihalten?

Der Arbeitgeber muss Ihren Arbeitsplatz während der gesamten Elternzeit freihalten. Sie haben Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz oder eine gleichwertige Stelle.

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Kann der Arbeitgeber mich während der Elternzeit kündigen?

Nein, während der Elternzeit haben Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht kündigen.

Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, Sie dürfen während der Elternzeit bis zu 30 Stunden pro Woche arbeiten. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeitszeit müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren.

Kann ich nach der Elternzeit Teilzeit arbeiten?

Ja, Sie haben auch nach der Elternzeit Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Sie müssen den Anspruch jedoch spätestens drei Monate vor Ablauf der Elternzeit schriftlich anmelden.

Was passiert mit meinem Resturlaub?

Ihr Resturlaub verfällt nicht während der Elternzeit. Sie können ihn nach dem Ende der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nehmen.

Was passiert, wenn mein alter Arbeitsplatz besetzt ist?

Wenn Ihr alter Arbeitsplatz besetzt ist und keine gleichwertige Stelle im Unternehmen frei ist, kann der Arbeitgeber Sie nach Ihrer Rückkehr kündigen. Allerdings muss er Ihnen dann eine Abfindung zahlen.

Fazit

Die Rückkehr an den Arbeitsplatz nach der Elternzeit kann eine Herausforderung sein. Mit dem Wissen über Ihre Rechte und Pflichten können Sie diese Herausforderung jedoch meistern. Nutzen Sie die Möglichkeiten, die Ihnen das Gesetz bietet, um Ihre berufliche Zukunft nach der Elternzeit zu sichern.

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