Hebammenhilfe nach geburt: dauer & leistungen

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes und lebensveränderndes Ereignis. Doch die Zeit nach der Geburt ist auch eine Zeit großer Veränderungen und Herausforderungen für die frischgebackene Mutter. In dieser Zeit ist die Unterstützung einer Hebamme besonders wichtig.

Doch wie lange hat man eigentlich Anspruch auf Hebammenhilfe nach der Geburt? Und welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen? Dieser Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Fragen rund um die Hebammenhilfe nach der Geburt.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Hebammenhilfe?

Hebammenhilfe umfasst alle Leistungen, die eine freiberuflich tätige Hebamme im Bereich der Schwangerenvorsorge und -betreuung, der Geburtshilfe, während des Wochenbetts sowie bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen des Kindes erbringt.

Die Hebamme steht Ihnen in allen Phasen der Schwangerschaft, der Geburt und der Zeit danach mit Rat und Tat zur Seite. Sie begleitet Sie durch die Schwangerschaft, bereitet Sie auf die Geburt vor und unterstützt Sie bei der Stillzeit.

Die Kosten für die Hebammenhilfe werden von der Krankenkasse übernommen.

Welche Leistungen zahlt die Krankenkasse?

Die Hebammenhilfe wird von einer staatlich geprüften Hebamme erbracht. Zu den Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, zählen:

  • Schwangerenvorsorge: Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
  • Beratungsleistungen: Beratung zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft, Geburt und Stillzeit
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder Wehen: Unterstützung bei Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit, Erbrechen, Rückenschmerzen oder Wassereinlagerungen
  • Geburtsvorbereitung: Vorbereitung auf die Geburt in der Gruppe oder individuell
  • Geburtsbetreuung: Betreuung während der Geburt im Krankenhaus, im Geburtshaus oder bei einer Hausgeburt
  • Wochenbettbetreuung: Tägliche Hausbesuche der Hebamme bis zum Tag nach der Entbindung. Danach bei Bedarf bis zu 16-mal innerhalb von 12 Wochen nach der Geburt ohne ärztliche Anordnung.
  • Rückbildungsgymnastik: Teilnahme an einem Rückbildungskurs in der Gruppe. Der Kurs muss bis zum Monat nach der Geburt begonnen und bis zum Monat nach der Geburt abgeschlossen sein.
  • Stillberatung: Unterstützung bei allen Fragen rund um das Stillen.
  • Hilfe bei Ernährungsproblemen des Kindes: Unterstützung bei der Ernährung des Kindes bis zum Lebensmonat.
  • Betreuung in besonderen Lebenssituationen: Betreuung bei einer Adoption oder im Krankheitsfall der Mutter.

Für darüber hinausgehende Hilfeleistungen einer Hebamme ist ein ärztliches Rezept erforderlich.

Einzelne Krankenkassen erstatten weitere Hebammenleistungen ganz oder teilweise (z. B. PEKiP-Kurse etc.). Sprechen Sie dazu direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Wie lange hat man Anspruch auf Hebammenhilfe nach der Geburt?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Hebammenhilfe nach der Geburt für bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit können Sie bis zu 16 Hausbesuche der Hebamme in Anspruch nehmen. Die Hebamme kann Ihnen bei allen Fragen rund um die Stillzeit, die Rückbildung und die Versorgung des Neugeborenen helfen.

Die Hebamme kann Ihnen auch bei der Bewältigung von Alltagsstress und -problemen helfen. Sie kann Ihnen Tipps geben, wie Sie mit den neuen Herausforderungen des Familienlebens umgehen können.

Die Hebammenhilfe ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung nach der Geburt. Sie hilft Ihnen, sich schnell und gut zu erholen und die ersten Wochen mit Ihrem Neugeborenen zu genießen.

Wie finde ich eine Hebamme?

Um eine Hebamme zu finden, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse kann Ihnen eine Liste von Hebammen in Ihrer Nähe zukommen lassen.

Sie können auch im Internet nach Hebammen suchen. Auf den Webseiten der Hebammenverbände finden Sie ebenfalls eine Liste von Hebammen in Ihrer Nähe.

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig um eine Hebamme kümmern. Denn die Hebammen sind oft ausgebucht. Je früher Sie sich melden, desto größer ist die Chance, dass Sie eine Hebamme finden, die zu Ihnen passt.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Hebammenhilfe nach der Geburt?

Die Hebammenhilfe nach der Geburt dauert bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit können Sie bis zu 16 Hausbesuche der Hebamme in Anspruch nehmen.

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Hebammenhilfe nach der Geburt. Zu den Leistungen zählen z. B. Die Wochenbettbetreuung, die Stillberatung und die Rückbildungsgymnastik.

Wie finde ich eine Hebamme?

Um eine Hebamme zu finden, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Die Krankenkasse kann Ihnen eine Liste von Hebammen in Ihrer Nähe zukommen lassen.

Wie viel kostet die Hebammenhilfe?

Die Hebammenhilfe ist für gesetzlich versicherte Frauen kostenlos. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Leistungen.

Was passiert, wenn ich keine Hebamme finde?

Wenn Sie keine Hebamme finden, können Sie sich an Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin wenden. Der Arzt oder die Ärztin kann Ihnen möglicherweise eine Hebamme empfehlen.

Kann ich die Hebamme frei wählen?

Ja, Sie können die Hebamme frei wählen. Sie können sich an verschiedene Hebammen wenden und sich beraten lassen, bevor Sie sich für eine Hebamme entscheiden.

Was passiert, wenn ich mit der Hebamme nicht zufrieden bin?

Wenn Sie mit der Hebamme nicht zufrieden sind, können Sie sich an Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin wenden. Der Arzt oder die Ärztin kann Ihnen möglicherweise eine andere Hebamme empfehlen.

Fazit

Die Hebammenhilfe nach der Geburt ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Sie hilft Ihnen, sich schnell und gut zu erholen und die ersten Wochen mit Ihrem Neugeborenen zu genießen.

Wenn Sie Fragen zur Hebammenhilfe haben, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse oder an Ihren Frauenarzt oder Ihre Frauenärztin.

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