Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. Sie ist geprĂ€gt von VerĂ€nderungen im Körper und in der Psyche. Auch die Arbeitswelt kann sich in dieser Zeit verĂ€ndern. So stellt sich die Frage, wie viele Tage am StĂŒck eine Schwangere arbeiten darf und ob sie ĂŒberhaupt an Wochenenden arbeiten muss.

In diesem Artikel klÀren wir, was das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und das Mutterschutzgesetz (MuSchG) zur Arbeit von Schwangeren an Wochenenden besagen.
- Wie viele Tage am StĂŒck darf eine Schwangere arbeiten?
- Was besagt das Gesetz zur BeschÀftigung von Schwangeren an Sonn- und Feiertagen?
- Schwangerschaft und Arbeit am Wochenende
- Muss ich als Schwangere an Wochenenden arbeiten?
- Wie viele Stunden darf ich als Schwangere am Samstag arbeiten?
- Darf ich als Schwangere an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
- Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mich an einem Sonntag arbeiten lÀsst, obwohl ich schwanger bin?
- Welche Rechte habe ich als Schwangere am Arbeitsplatz?
- Fazit:
Wie viele Tage am StĂŒck darf eine Schwangere arbeiten?
Sowohl nach dem ArbZG als auch nach dem MuSchG ist der Samstag ein regulĂ€rer Arbeitstag. Eine 6-Tage-Woche ist daher grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig. Allerdings gibt es im § 4 Abs. 1 MuSchG eine Begrenzung der Mehrarbeit fĂŒr Schwangere.
Demnach darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau, die 18 Jahre oder Ă€lter ist, nicht mit einer Arbeit beschĂ€ftigen, die sie ĂŒber achteinhalb Stunden tĂ€glich oder ĂŒber 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus zu leisten hat. FĂŒr Schwangere unter 18 Jahren gilt eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden tĂ€glich oder 80 Stunden in der Doppelwoche. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.
Bei einer 6-Tage-Woche bedeutet dies, dass pro Arbeitstag im Durchschnitt maximal 7,5 Stunden Arbeitszeit zulÀssig sind.
Beispiel:
Wenn eine Schwangere von Montag bis Freitag jeweils 8 Stunden arbeitet, verbleiben fĂŒr den Samstag nur noch 5 Stunden. Denn 5 x 8 Stunden + 5 Stunden ergibt 45 Stunden in der Woche bzw. 90 Stunden in der Doppelwoche, die nicht ĂŒberschritten werden dĂŒrfen.
Die Arbeitsschutzvorschriften sehen keinen Ausgleich fĂŒr Samstagsarbeit vor.
Ăberstunden in der Schwangerschaft
Neben der Begrenzung der tĂ€glichen und wöchentlichen Arbeitszeit gilt auch, dass der Arbeitgeber eine schwangere Frau nicht in einem Umfang beschĂ€ftigen darf, der die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats ĂŒbersteigt.
Beispiel: Eine Frau hat eine vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 20 Wochenstunden. Um ein Projekt abzuschlieĂen, vereinbart sie mit ihrem Arbeitgeber fĂŒr zwei Wochen in Folge 40 Wochenstunden zu arbeiten. Eine solche Vereinbarung ist auch in der Schwangerschaft grundsĂ€tzlich zulĂ€ssig, wenn sie zum Ausgleich in zwei anderen Wochen des Monats frei hat. Denn dann ĂŒbersteigt ihre Arbeitszeit im Durchschnitt des Monats nicht 20 Wochenstunden.
Was besagt das Gesetz zur BeschÀftigung von Schwangeren an Sonn- und Feiertagen?
Nach § 6 MuSchG ist es grundsÀtzlich verboten, schwangere und stillende Frauen an Sonn- und Feiertagen zu beschÀftigen.
Es gibt allerdings Ausnahmen von diesem Verbot. Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau an Sonn- und Feiertagen beschĂ€ftigen, wenn folgende vier Voraussetzungen erfĂŒllt sind:
- Die Frau erklĂ€rt sich ausdrĂŒcklich dazu bereit.
- Es liegt eine Ausnahme von dem allgemeinen Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen nach § 10 des Arbeitszeitgesetzes vor.
- Der Frau wird in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens 11 Stunden ein Ersatzruhetag gewÀhrt.
- Eine unverantwortbare GefĂ€hrdung fĂŒr die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit ist ausgeschlossen.
Die schwangere oder stillende Frau kann ihre ErklÀrung zur Bereitschaft, an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, jederzeit widerrufen.
BeschÀftigung von Schwangeren in der Ausbildung
Vergleichbares gilt nach § 6 Absatz 2 MuSchG fĂŒr schwangere und stillende Frauen, die sich in einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung befinden. Die Ausbildungsstelle darf die Frau an Sonn- und Feiertagen zunĂ€chst einmal nicht tĂ€tig werden lassen.
Die Ausbildungsstelle darf sie an Ausbildungsveranstaltungen an Sonn- und Feiertagen nur unter folgenden Voraussetzungen teilnehmen lassen:
- Die Frau erklĂ€rt sich ausdrĂŒcklich dazu bereit.
- Die Teilnahme ist zu Ausbildungszwecken zu dieser Zeit erforderlich.
- Der Frau wird in jeder Woche im Anschluss an eine ununterbrochene Nachtruhezeit von mindestens 11 Stunden ein Ersatzruhetag gewÀhrt.
- Eine unverantwortbare GefĂ€hrdung fĂŒr die schwangere Frau oder ihr Kind durch Alleinarbeit (s.u.) ist ausgeschlossen.
Die schwangere oder stillende Frau kann ihre ErklÀrung zur Bereitschaft, an Sonn- und Feiertagen im Rahmen der Ausbildung tÀtig zu werden, jederzeit widerrufen.
Alleinarbeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes
Alleinarbeit im Sinne des § 2 Abs. 4 MuSchG liegt vor, wenn der Arbeitgeber eine Frau an einem Arbeitsplatz in seinem rÀumlichen Verantwortungsbereich beschÀftigt, ohne dass gewÀhrleistet ist, dass sie jederzeit den Arbeitsplatz verlassen oder Hilfe erreichen kann.
Schwangerschaft und Arbeit am Wochenende
Muss ich als Schwangere an Wochenenden arbeiten?
Nein, Sie mĂŒssen als Schwangere nicht an Wochenenden arbeiten. Allerdings ist es grundsĂ€tzlich erlaubt, dass Sie an Samstagen arbeiten.
Wie viele Stunden darf ich als Schwangere am Samstag arbeiten?
Sie dĂŒrfen maximal 7,5 Stunden am Samstag arbeiten, wenn Sie eine 6-Tage-Woche haben.
Darf ich als Schwangere an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
GrundsĂ€tzlich ist es verboten, Schwangere an Sonn- und Feiertagen zu beschĂ€ftigen. Es gibt allerdings Ausnahmen, wenn Sie sich ausdrĂŒcklich dazu bereit erklĂ€ren und bestimmte Voraussetzungen erfĂŒllt sind.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mich an einem Sonntag arbeiten lÀsst, obwohl ich schwanger bin?
Wenn Sie gegen den Willen Ihres Arbeitgebers an einem Sonntag arbeiten mĂŒssen, sollten Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder an die zustĂ€ndige Aufsichtsbehörde wenden.
Welche Rechte habe ich als Schwangere am Arbeitsplatz?
Sie haben als Schwangere viele Rechte am Arbeitsplatz, die durch das Mutterschutzgesetz geregelt sind. Dazu gehören zum Beispiel das Recht auf Schutz vor Ăberlastung, das Recht auf eine angemessene Arbeitszeit und das Recht auf Schutz vor gefĂ€hrlichen Arbeitsbedingungen.
Fazit:
Schwangerschaft und Arbeit am Wochenende können sich fĂŒr viele Frauen schwierig gestalten. Das Mutterschutzgesetz bietet jedoch einen umfassenden Schutz fĂŒr schwangere Frauen.
Es ist wichtig, dass Sie sich als Schwangere ĂŒber Ihre Rechte informieren und diese gegenĂŒber Ihrem Arbeitgeber geltend machen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an Ihre Gewerkschaft oder an die zustĂ€ndige Aufsichtsbehörde wenden.
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