Geburtssteuer absetzen: so sparen familien steuern

Die Geburt eines Kindes ist ein großer Schritt im Leben und bringt viele Veränderungen mit sich. Neben der Freude über den Nachwuchs kommen auch neue Ausgaben auf Eltern zu. Doch der Staat möchte Familien unterstützen und bietet verschiedene Möglichkeiten, um die finanzielle Belastung zu verringern. Eine davon ist die Möglichkeit, bestimmte Ausgaben für das Kind von der Steuer abzusetzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema geburtssteuer absetzen und welche Kosten Sie geltend machen können.

Inhaltsverzeichnis

Was kann ich von der Steuer absetzen?

Eltern können verschiedene Kosten für ihr Kind von der Steuer absetzen. Dazu gehören unter anderem:

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag ist eine der wichtigsten Steuererleichterungen für Familien. Er beträgt derzeit pro Kind 3678 Euro und wird auf die Einkommensteuer angerechnet. Der Kinderfreibetrag wird jedoch nicht zusätzlich zum Kindergeld gewährt, sondern auf den Steuervorteil angerechnet. Das bedeutet, dass Eltern mit geringem Einkommen vom Kinderfreibetrag nur profitieren, wenn sie von dem anderen Elternteil getrennt leben und sich den Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung vom anderen Elternteil übertragen lassen.

Kinderbetreuungskosten

Eltern können 2/3 der Kinderbetreuungskosten von der Steuer absetzen. Dazu gehören Kosten für:

  • Kindertagesstätten
  • Kindertagespflegepersonen
  • Babysitter

Die Kosten können bis zu einer Höhe von 000 Euro pro Kind und Jahr geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Kosten durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden. Auch Kosten für die Betreuung von Kindern mit Behinderungen können nach dem 1Geburtstag geltend gemacht werden, wenn die Behinderung vor dem 2Geburtstag eingetreten ist und das Kind sich nicht selbst unterhalten kann.

Schulgeld

Die Kosten für begünstigte Privatschulen können zu 30 %, maximal aber 000 Euro pro Kind und Jahr, geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass die Eltern für das Kind einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben.

Ausbildungsfreibetrag

Ist das Kind volljährig, befindet sich in Berufsausbildung und wohnt nicht mehr bei den Eltern, können diese einen Ausbildungsfreibetrag geltend machen. Dieser beträgt ab dem Steuerjahr 2023 jeweils 200 Euro pro Jahr und für die Steuerjahre davor jeweils 924 Euro. Voraussetzung ist, dass den Eltern Kosten für die Ausbildung des Kindes entstehen und sie für das Kind einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Wer alleine mit mindestens einem Kind in seinem Haushalt lebt und für dieses Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält, hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Dieser beträgt ab dem Steuerjahr 2023 260 Euro für das Kind und erhöht sich pro weiterem Kind um je 240 Euro. In den Steuerjahren 2020 bis 2022 liegt er bei 008 Euro für das Kind und erhöht sich für jedes weitere Kind um 240 Euro.

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen

Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen für Kinder können als Sonderausgaben abgesetzt werden, wenn für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.

Kinderzulage bei Riester-Altersvorsorge

Wer eine private Riester-Altersvorsorge abgeschlossen hat, erhält eine Kinderzulage. Diese beträgt bei Kindern, die bis 312007 geboren wurden, je 185 Euro jährlich. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, beträgt die Kinderzulage jährlich je 300 Euro.

Unterhalt für erwachsene Kinder

Wenn Eltern für ihr erwachsenes Kind, für das kein Kindergeldanspruch mehr besteht, Unterhalt bezahlen, können Sie für das Steuerjahr 2023 maximal 908 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Alle Einkünfte des Kindes von mehr als 624 Euro im Jahr zieht das Finanzamt von diesem Betrag ab.

Übertragung des Pauschbetrags für Menschen mit Behinderungen

Hat ein Kind mit Behinderungen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag und steht ihm ein Pauschbetrag für Menschen mit Behinderungen zu, können Eltern diesen auf sich übertragen lassen. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Alternativ zu diesem Pauschbetrag können Eltern ihre eigenen außergewöhnlichen Belastungen absetzen, die in der Regel bei der Erziehung und Pflege von Kindern mit Behinderungen entstehen.

Welche Kosten kann ich nicht absetzen?

Es gibt auch Kosten, die Eltern nicht von der Steuer absetzen können. Dazu gehören:

  • Übliche Kosten des Lebensunterhalts (z.B. Verpflegung, Freizeitaktivitäten)
  • Kosten für Nachhilfe
  • Kosten, die dem Kind selbst entstehen (z.B. Semesterbeiträge, Kosten für Fachliteratur oder das Auslandssemester)

Wie setze ich die Kosten in der Steuererklärung geltend?

Um die Kosten für Ihr Kind von der Steuer abzusetzen, müssen Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben. Dazu benötigen Sie verschiedene Unterlagen, wie zum Beispiel:

  • Rechnungen für Kinderbetreuungskosten
  • Schulgeldabrechnungen
  • Nachweise über Ausbildungskosten
  • Bescheinigungen über Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge

Die Steuererklärung können Sie entweder selbst ausfüllen oder von einem Steuerberater erstellen lassen.

Welche Steuerklasse ist die richtige für Eltern?

Die Steuerklasse hat einen großen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes. Es ist daher ratsam, die Steuerklasse rechtzeitig vor der Geburt des Kindes zu wechseln. Am meisten Elterngeld wird gezahlt, wenn der Empfänger vorher in Steuerklasse III war. Geht die Mutter nach der Geburt länger in Elternzeit als der Vater, sollte sie sieben Monate vor Zahlung von Mutterschaftsgeld den Antrag auf Wechsel in die Steuerklasse III stellen. Dann erhält sie in der Regel mehr Elterngeld.

Kann man Babysachen von der Steuer absetzen?

Nein, Babysachen können nicht von der Steuer abgesetzt werden. Diese Kosten sind im Kinderfreibetrag bereits pauschal abgedeckt.

Kann ich die Kosten für eine private Krankenversicherung für mein Kind absetzen?

Ja, die Beiträge für eine private Krankenversicherung für Ihr Kind können Sie als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Kann ich die Kosten für eine private Pflegeversicherung für mein Kind absetzen?

Ja, die Beiträge für eine private Pflegeversicherung für Ihr Kind können Sie ebenfalls als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Kann ich die Kosten für eine Nachhilfe für mein Kind absetzen?

Nein, die Kosten für Nachhilfe können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Kann ich die Kosten für eine private Schule für mein Kind absetzen?

Ja, die Kosten für eine private Schule für Ihr Kind können Sie zu 30 %, maximal aber 000 Euro pro Kind und Jahr, von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass die Schule als begünstigte Privatschule anerkannt ist.

Kann ich die Kosten für ein Auslandssemester für mein Kind absetzen?

Nein, die Kosten für ein Auslandssemester für Ihr Kind können Sie nicht von der Steuer absetzen. Diese Kosten gehören in die Steuererklärung des Kindes.

Was passiert, wenn ich die Steuerklasse wechsele und weniger Elterngeld bekomme?

Wenn Sie die Steuerklasse wechseln und weniger Elterngeld bekommen, können Sie diesen Nachteil über die Steuererklärung wieder ausgleichen.

Fazit

Eltern können verschiedene Kosten für ihr Kind von der Steuer absetzen. Dies kann die finanzielle Belastung deutlich verringern. Es ist daher wichtig, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zu informieren und die entsprechenden Kosten in der Steuererklärung geltend zu machen.

Tabelle: Maximal abzugsfähige Unterhaltszahlung an Kinder ohne Kindergeldanspruch

SteuerjahrMaximal abzugsfähige Unterhaltszahlung
2020408 €
2021744 €
2022347 €
2023908 €
20241604 €

Wichtiger Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind allgemeiner Natur und ersetzen keine fachliche Beratung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zur Steuererklärung an einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

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