In Deutschland sind Eheleute und eingetragene Lebenspartner dazu berechtigt, ihre Einkommen gemeinsam zu versteuern. Diese sogenannte gemeinsame Veranlagung kann sich in vielen Fällen finanziell lohnen, da sie zu einer niedrigeren Gesamtsteuerlast führen kann. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Ehepaar Steuern, von den Grundlagen der gemeinsamen Veranlagung bis hin zu Freibeträgen und wichtigen Tipps für die Steueroptimierung.
Grundlagen der gemeinsamen Veranlagung
Die gemeinsame Veranlagung bietet Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern die Möglichkeit, ihre Einkünfte zusammenzurechnen und gemeinsam zu versteuern. Dabei wird das Einkommen beider Partner addiert und der Steuersatz auf die Gesamtsumme berechnet. Die Steuer wird dann gemeinsam vom Finanzamt eingezogen.
Vorteile der gemeinsamen Veranlagung
Die gemeinsame Veranlagung bietet verschiedene Vorteile, die sich positiv auf die Steuerlast auswirken können:
- Geringere Steuerlast: Durch die gemeinsame Veranlagung kann die Steuerlast für das Ehepaar insgesamt niedriger ausfallen, da der Steuersatz progressiv ist. Das bedeutet, dass mit steigendem Einkommen der Steuersatz ebenfalls steigt. Durch die gemeinsame Veranlagung kann der Steuersatz im Durchschnitt niedriger liegen, als wenn beide Partner ihre Einkünfte getrennt versteuern würden.
- Mehr Freibeträge: Ehepaare haben Anspruch auf bestimmte Freibeträge, die bei der gemeinsamen Veranlagung doppelt so hoch sind wie bei der getrennten Veranlagung. So gilt beispielsweise der Grundfreibetrag, der im Jahr 2023 bei 908 Euro pro Person liegt, für Ehepaare verdoppelt. Das bedeutet, dass Ehepaare bis zu 2816 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen können.
- Vereinfachung der Steuererklärung: Die gemeinsame Veranlagung vereinfacht die Steuererklärung, da nur eine einzige Steuererklärung für das gesamte Ehepaar eingereicht werden muss.
Nachteile der gemeinsamen Veranlagung
Neben den Vorteilen gibt es auch einige Nachteile, die bei der gemeinsamen Veranlagung berücksichtigt werden sollten:
- Höhere Steuerlast in bestimmten Fällen: In seltenen Fällen kann die gemeinsame Veranlagung zu einer höheren Steuerlast führen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Partner ein sehr hohes Einkommen hat und der andere Partner nur ein geringes Einkommen oder gar kein Einkommen erzielt. In diesem Fall kann der höhere Steuersatz für das hohe Einkommen dazu führen, dass die Gesamtsteuerlast bei der gemeinsamen Veranlagung höher ist als bei der getrennten Veranlagung.
- Ehegattensplitting: Das Ehegattensplitting, welches die Steuerlast für Ehepaare mit unterschiedlichen Einkommen senken kann, ist nur bei der gemeinsamen Veranlagung möglich. Bei der getrennten Veranlagung kann das Ehegattensplitting nicht angewendet werden.
Wichtige Freibeträge für Ehepaare
Neben dem Grundfreibetrag gibt es weitere Freibeträge, die Ehepaare bei der gemeinsamen Veranlagung nutzen können. Diese Freibeträge reduzieren das zu versteuernde Einkommen und können so die Steuerlast senken.
Freibeträge für Kinder
Ehepaare erhalten für jedes Kind einen zusätzlichen Freibetrag, der sich nach dem Alter des Kindes richtet. Die Höhe des Freibetrags variiert je nach Alter des Kindes und beträgt im Jahr 2023 zwischen 508 Euro und 240 Euro pro Kind.

Sparerpauschbetrag
Ehepaare haben auch einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag, der die Steuer auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden reduziert. Der Sparerpauschbetrag beträgt seit dem Januar 2023 000 Euro für Ehepaare, die gemeinsam veranlagt werden. Das bedeutet, dass Ehepaare bis zu 000 Euro an Kapitalerträgen pro Jahr steuerfrei erhalten können.
Weitere Freibeträge
Neben den genannten Freibeträgen gibt es noch weitere Freibeträge, die für Ehepaare relevant sein können, wie zum Beispiel:
- Freibetrag für Behinderte: Für Ehepaare, in denen ein Partner behindert ist, gibt es einen zusätzlichen Freibetrag.
- Freibetrag für Pflegebedürftige: Für Ehepaare, in denen ein Partner pflegebedürftig ist, gibt es einen zusätzlichen Freibetrag.
- Freibetrag für haushaltsnahe Dienstleistungen: Für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Reinigung oder Gartenarbeit, können Ehepaare einen Freibetrag geltend machen.
Steuertipps für Ehepaare
Um die Steuerlast zu optimieren, können Ehepaare verschiedene Maßnahmen ergreifen:
- Gemeinsames Konto: Ein gemeinsames Konto vereinfacht die Steuererklärung und kann die Steuerlast senken, da die gemeinsame Veranlagung in der Regel zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
- Nutzung aller Freibeträge: Ehepaare sollten alle Freibeträge, auf die sie Anspruch haben, in der Steuererklärung geltend machen.
- Kosten für Kinderbetreuung: Kosten für die Kinderbetreuung können als Sonderausgaben geltend gemacht werden und die Steuerlast senken.
- Steuerliche Beratung: Eine steuerliche Beratung kann helfen, die Steuerlast zu optimieren und die richtigen Entscheidungen für die Steuererklärung zu treffen.
Häufig gestellte Fragen zur Steuererklärung für Ehepaare
Wie kann ich mich für die gemeinsame Veranlagung entscheiden?
Um sich für die gemeinsame Veranlagung zu entscheiden, müssen Sie auf dem Mantelbogen der Steuererklärung den Punkt zusammenveranlagung ankreuzen.
Wann ist die getrennte Veranlagung sinnvoll?
Die getrennte Veranlagung kann sinnvoll sein, wenn ein Partner ein sehr hohes Einkommen hat und der andere Partner ein sehr geringes Einkommen oder gar kein Einkommen erzielt. In diesem Fall kann die getrennte Veranlagung zu einer niedrigeren Steuerlast führen.
Kann ich die Veranlagungsform nachträglich ändern?
Ja, Sie können die Veranlagungsform nachträglich ändern, wenn Sie die Steuererklärung noch nicht beim Finanzamt eingereicht haben. Sie müssen dann eine Änderungsmitteilung an das Finanzamt senden.
Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?
Für die Steuererklärung benötigen Sie unter anderem folgende Unterlagen:
- Lohnsteuerbescheinigung
- Rentenbescheinigung
- Kapitalertragsteuerbescheinigung
- Nachweise über Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?
Die Steuererklärung muss bis zum 3Juli des Folgejahres eingereicht werden. Für Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen lassen, gilt eine Frist bis zum 3Dezember des Folgejahres.
Fazit: Die gemeinsame Veranlagung kann sich lohnen
Die gemeinsame Veranlagung bietet Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern zahlreiche Vorteile, die sich positiv auf die Steuerlast auswirken können. Durch die Nutzung der verschiedenen Freibeträge und die Berücksichtigung der Steuertipps können Ehepaare ihre Steuerlast optimieren und so mehr Geld behalten.
Es ist jedoch wichtig, sich vor der Entscheidung für die gemeinsame Veranlagung umfassend zu informieren und gegebenenfalls eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die eigene Situation zu finden.
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