Die Elternzeit ist eine wichtige Möglichkeit für Eltern, sich um ihre Kinder zu kümmern und ihnen einen guten Start ins Leben zu ermöglichen. Aber wie funktioniert der Antrag auf Elternzeit? Welche Fristen müssen beachtet werden? Und welche Rechte haben Eltern während der Elternzeit? In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie über den Elternzeitantrag und die Elternzeitfrist wissen müssen.
- Was ist Elternzeit?
- Elternzeitantrag: Wann muss er gestellt werden?
- Wie muss der Elternzeitantrag gestellt werden?
- Elternzeit erneut beantragen
- Teilzeit während der Elternzeit
- Kündigung während der Elternzeit
- Elternzeitantrag Frist
- Kann ich Elternzeit beantragen, wenn mein Kind schon älter ist?
- Was passiert, wenn ich die Frist für den Elternzeitantrag versäume?
- Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
- Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
- Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen?
- Kann mein Arbeitgeber mich während der Elternzeit kündigen?
- Zusammenfassung
Was ist Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine befristete, vollständige und unbezahlte Freistellung von der Arbeit, um ein Kind zu betreuen. Sie ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Sowohl Väter als auch Mütter haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Der Arbeitgeber kann den Antrag grundsätzlich nicht ablehnen.
Wer kann Elternzeit beantragen?
Elternzeit können alle Eltern beantragen, die ein familienrechtliches Verhältnis zum Kind haben und mit ihm in einer häuslichen Gemeinschaft leben. Dies gilt unabhängig von der Form des Arbeitsverhältnisses. So haben auch Auszubildende, Heimarbeiter, Teilzeitbeschäftigte und geringfügig Beschäftigte einen Anspruch auf Elternzeit.
Elternzeitantrag: Wann muss er gestellt werden?
Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Dies gilt für alle Eltern, die Elternzeit für das erste Lebensjahr des Kindes beantragen.
Frist für Antrag auf Elternzeit: 13 Wochen für spätere Elternzeit
Seit dem Januar 2015 können Eltern auch Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. In diesem Fall beträgt die Antragsfrist 13 Wochen. Diese Frist gilt jedoch nur für Kinder, die ab dem Juli 2015 geboren wurden.
Wird die Frist versäumt, führt dies nicht zu einem Verlust des Elternzeitanspruchs, sondern lediglich zu einer Verschiebung des Beginns der Elternzeit.
Wie muss der Elternzeitantrag gestellt werden?
Der Antrag auf Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber gestellt werden. Ein Telefax oder eine E-Mail reicht nicht aus. Die Schriftform ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Antrag muss den gewünschten Beginn und die Dauer der Elternzeit enthalten.
Bestätigung der Elternzeit durch den Arbeitgeber
Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer die Elternzeit schriftlich bestätigen. Dabei hat er das Recht, den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen.
Elternzeit erneut beantragen
Grundsätzlich sind Eltern an den Beginn und das Ende der Elternzeit gebunden, die sie im Antrag festgelegt haben. Eine Änderung der Elternzeit ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Diese Zustimmung darf der Arbeitgeber jedoch nicht grundlos verweigern.
Elternzeit vorzeitig beenden
Bei einer erneuten Schwangerschaft ist keine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich, um die Elternzeit vorzeitig zu beenden und in den Mutterschutz zu gehen.
Drittes Jahr Elternzeit
Umstritten ist die Frage, ob es eine Zustimmungspflicht des Arbeitgebers für das dritte Jahr der Elternzeit gibt. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat sich 2020 in einem Urteil gegen eine Zustimmungspflicht ausgesprochen.
Teilzeit während der Elternzeit
Während der Elternzeit ist es möglich, bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Künftige Eltern dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Ab September 2021 treten neue Regelungen in Kraft, wonach mehr Teilzeitarbeit während des Elterngeldbezugs möglich ist.
Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit
Der Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit muss rechtmäßig erfolgen. Die gleichen Fristen wie für den Antrag auf Elternzeit müssen eingehalten werden. Der Antrag sollte den gewünschten Beginn, den Stundenumfang und die Verteilung der Arbeitszeit enthalten.
Ablehnung des Antrags auf Teilzeit während der Elternzeit
Der Arbeitgeber darf den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Dies muss schriftlich erfolgen. Eine pauschale Ablehnung mangels beschäftigungsmöglichkeit reicht dabei nicht aus.
Kündigung während der Elternzeit
Mit dem Antrag auf Elternzeit beginnt ein besonderer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer. Dieser gilt während der gesamten Elternzeit. Arbeitgeber dürfen nur in Ausnahmefällen kündigen. Betriebsbedingt ist eine solche Kündigung auch in der Elternzeit möglich.
Elternzeitantrag Frist
Kann ich Elternzeit beantragen, wenn mein Kind schon älter ist?
Ja, seit dem Januar 2015 können Eltern auch Elternzeit zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. Die Antragsfrist beträgt in diesem Fall 13 Wochen.
Was passiert, wenn ich die Frist für den Elternzeitantrag versäume?
Wenn Sie die Frist für den Elternzeitantrag versäumen, führt dies nicht zu einem Verlust des Elternzeitanspruchs, sondern lediglich zu einer Verschiebung des Beginns der Elternzeit.
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Sie können Elternzeit für maximal drei Jahre nehmen. Die Elternzeit kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja, während der Elternzeit ist es möglich, bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Ab September 2021 sind es sogar bis zu 32 Stunden pro Woche.
Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen?
Ja, der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.
Kann mein Arbeitgeber mich während der Elternzeit kündigen?
Nein, während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz. Der Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen kündigen.
Zusammenfassung
Die Elternzeit ist ein wichtiges Recht für Eltern, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Der Antrag auf Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit beim Arbeitgeber eingehen. Die Elternzeit kann für maximal drei Jahre genommen werden und kann auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Während der Elternzeit ist es möglich, bis zu 30 Stunden pro Woche zu arbeiten. Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Während der Elternzeit gilt ein besonderer Kündigungsschutz.
Wenn Sie Fragen zur Elternzeit haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
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