Befristeter vertrag & schwangerschaft: rechte & tipps

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. Doch was passiert, wenn ein befristeter Arbeitsvertrag während der Schwangerschaft ausläuft? Können Arbeitgeber Schwangere einfach entlassen? Und welche Rechte haben Schwangere, wenn sie einen befristeten Vertrag haben?

Diese Fragen beschäftigen viele Schwangere und werden in diesem Artikel beantwortet. Wir erläutern die rechtliche Situation rund um befristete Arbeitsverträge und Schwangerschaft, die Besonderheiten bei Probearbeitsverhältnissen und die Möglichkeiten, die sich durch das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ergeben.

Inhaltsverzeichnis

Befristete Arbeitsverträge und Schwangerschaft: Die rechtliche Situation

Befristete Arbeitsverträge sind Verträge, die nur für eine bestimmte Zeit gültig sind. Sie können aus verschiedenen Gründen abgeschlossen werden, z. B. Für die Abdeckung von Engpässen oder für bestimmte Projekte. Befristungen sind nach dem Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) grundsätzlich zulässig, auch mit Frauen, die bereits schwanger sind.

Der Bestandsschutz nach § 17 MuSchG schützt die Arbeitnehmerin vor schwangerschaftsbedingter Kündigung, aber nicht vor dem Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages. Ein Verbot, mit schwangeren Arbeitnehmerinnen einen befristeten Arbeitsvertrag einzugehen, könnte zu Beschäftigungseinschränkungen führen. Daher ist es grundsätzlich zulässig, befristete Arbeitsverträge mit Schwangeren abzuschließen.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat festgestellt, dass das Auslaufenlassen eines befristeten Vertrags auch gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin zulässig ist. Allerdings kann sich dieses Verhalten in Einzelfällen als Diskriminierung einer Schwangeren wegen des Geschlechts darstellen, insbesondere bei Kettenbefristungen, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft enden.

Probearbeitsverhältnis und Schwangerschaft

Häufiger als die bewusste Einstellung einer Schwangeren ist der Fall, dass die Schwangerschaft nicht bekannt ist oder erst nach Abschluss des Arbeitsvertrags eintritt. In der Probezeit gelten besondere Regeln:

Automatischer Übergang von Probezeit in nachfolgendes Arbeitsverhältnis

Oft werden Arbeitsverhältnisse von Anfang an als unbefristete Arbeitsverhältnisse mit einer Probezeitvereinbarung ausgestaltet. Die Besonderheit der Probezeit liegt in der verkürzten Kündigungsfrist von 2 Wochen gemäß § 622 Abs. 3 BGB. In diesem Fall greift § 17 MuSchG, der Arbeitgeber kann ab Beginn der Schwangerschaft nur noch nach Maßgabe des § 17 MuSchG kündigen. Das Arbeitsverhältnis geht somit über die Probezeit hinaus.

Echtes befristetes Probearbeitsverhältnis

Alternativ ist es möglich, ein Probearbeitsverhältnis als befristetes Arbeitsverhältnis auszugestalten, das automatisch endet. Die Befristung muss ausdrücklich vereinbart werden und ist gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 5 TzBfG ein zulässiger sachlicher Grund. Üblicherweise werden die Arbeitsbedingungen bereits für die Probezeit so geregelt, wie sie auch nach Ablauf der Probezeit bei Verlängerung des Arbeitsverhältnisses gelten sollen. Hinzugefügt wird dann nur eine Befristungsklausel.

In diesem Fall kann der Arbeitgeber das Probearbeitsverhältnis mit einer schwangeren Arbeitnehmerin auslaufen lassen. Er ist nicht verpflichtet, das Arbeitsverhältnis nur wegen der Schwangerschaft in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis umzuwandeln, wenn die Arbeitnehmerin den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht entspricht. Umgekehrt darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aber nicht nur deshalb auslaufen lassen, weil die Arbeitnehmerin schwanger ist, obwohl sie den Anforderungen voll gerecht wird.

befristete arbeitsverträge schwangerschaft - Kann ein Arbeitsvertrag in der Schwangerschaft auslaufen

Wenn die Schwangere nach Ablauf der Frist mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitet, kann ein unbefristeter Vertrag auch zustande kommen, wenn er nicht ausdrücklich abgeschlossen wird (im Einzelnen siehe dazu § 625 BGB).

Befristung nach § 21 BEEG

§ 21 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) erlaubt es dem Arbeitgeber, eine Vertretung nicht nur für Zeiten der Elternzeit, sondern bereits für Zeiten des Mutterschutzes nach dem Mutterschutzgesetz einzustellen. § 21 Abs. 3 BEEG gestattet neben der Zeitbefristung auch eine Zweckbefristung. Der Arbeitgeber kann den Vertrag mit der (schwangeren) Aushilfe also zeitlich so begrenzen, dass die Rückkehr der Arbeitnehmerin aus dem Mutterschutz oder der Elternzeit zum Ende des Arbeitsverhältnisses führt.

Wichtige Punkte für Schwangere mit befristeten Verträgen

Hier sind einige wichtige Punkte, die Schwangere mit befristeten Verträgen beachten sollten:

  • Informieren Sie Ihren Arbeitgeber frühzeitig über Ihre Schwangerschaft. So können Sie gemeinsam Lösungen finden, die für beide Seiten passen.
  • Prüfen Sie die Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag. Achten Sie darauf, ob es eine Befristungsklausel gibt und ob diese rechtmäßig ist.
  • Dokumentieren Sie alle Gespräche und Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber. So haben Sie im Zweifelsfall einen Nachweis.
  • Holen Sie sich rechtlichen Rat, wenn Sie sich unsicher sind. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu verstehen und durchzusetzen.

Befristete Arbeitsverträge und Schwangerschaft

Was passiert, wenn mein befristeter Vertrag während meiner Schwangerschaft ausläuft?

Grundsätzlich ist das Auslaufen eines befristeten Arbeitsvertrages zulässig, auch wenn Sie schwanger sind. Es gibt jedoch Ausnahmen, z. B. Wenn es sich um eine Diskriminierung wegen des Geschlechts handelt.

Kann mein Arbeitgeber meinen befristeten Vertrag verlängern, obwohl ich schwanger bin?

Ja, Ihr Arbeitgeber kann Ihren befristeten Vertrag verlängern, auch wenn Sie schwanger sind. Dies ist jedoch keine Pflicht. Es hängt von den individuellen Umständen und den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab.

Kann mein Arbeitgeber meinen befristeten Vertrag vorzeitig beenden, weil ich schwanger bin?

Nein, Ihr Arbeitgeber darf Ihren befristeten Vertrag nicht vorzeitig beenden, nur weil Sie schwanger sind. Dies wäre eine Kündigung wegen der Schwangerschaft und damit verboten.

Was passiert, wenn ich nach Ablauf meines befristeten Vertrags weiterarbeite?

Wenn Sie nach Ablauf Ihres befristeten Vertrags weiterarbeiten, ohne dass ein neuer Vertrag abgeschlossen wird, kann ein unbefristeter Vertrag zustande kommen. Dies gilt jedoch nur, wenn der Arbeitgeber dem zustimmt.

Welche Rechte habe ich als Schwangere mit einem befristeten Arbeitsvertrag?

Sie haben die gleichen Rechte wie alle anderen Schwangeren, z. B. Das Recht auf Mutterschutz und Elternzeit. Außerdem sind Sie vor einer Kündigung wegen der Schwangerschaft geschützt.

Zusammenfassung

Befristete Arbeitsverträge und Schwangerschaft sind ein komplexes Thema. Es ist wichtig, sich über die rechtliche Situation zu informieren und die eigenen Rechte zu kennen. Wenn Sie sich unsicher sind, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.

Trotz der rechtlichen Möglichkeiten, befristete Arbeitsverträge mit Schwangeren abzuschließen, sollten Arbeitgeber die besondere Situation von Schwangeren berücksichtigen und im Zweifel die Verlängerung des Arbeitsverhältnisses in Erwägung ziehen. Denn die Schwangerschaft ist eine wichtige Phase im Leben einer Frau, die nicht durch Unsicherheiten im Arbeitsverhältnis belastet werden sollte.

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