Mutterschaftsgeld beantragen: so geht nach der geburt

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, bringt aber auch viele neue Herausforderungen mit sich. Neben der Freude über den Nachwuchs müssen sich frischgebackene Eltern auch um viele organisatorische Dinge kümmern, darunter auch die finanzielle Absicherung während der Elternzeit. Eine wichtige Leistung in diesem Zusammenhang ist das Mutterschaftsgeld, das gesetzlich krankenversicherten Frauen während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung zusteht. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Antrag Mutterschaftsgeld nach der Geburt: Von den Voraussetzungen und der Höhe des Geldes bis hin zur Antragstellung und den wichtigsten Fristen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist Mutterschaftsgeld?

Mutterschaftsgeld ist eine finanzielle Unterstützung, die gesetzlich krankenversicherten Frauen während der Schutzfristen vor und nach der Geburt zusteht. Es dient dazu, den Verdienstausfall während der Zeit der Mutterschutzfristen zu kompensieren und den Frauen eine finanzielle Sicherheit während dieser wichtigen Phase zu gewährleisten.

Wer hat Anspruch auf Mutterschaftsgeld?

Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben grundsätzlich alle Frauen, die:

  • Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind.
  • Sich in den Mutterschutzfristen vor und nach der Entbindung befinden.

Es spielt dabei keine Rolle, ob die Frau in einem Arbeitsverhältnis steht oder selbstständig ist. Auch Frauen, die vor Beginn der Schutzfrist Krankengeld bezogen haben, haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes beträgt maximal 13,00 Euro pro Tag. Sie richtet sich nach dem durchschnittlichen Netto-Lohn der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Mutterschutzfristen. Wenn der Netto-Lohn in dieser Zeit höher als 13,00 Euro pro Tag war, zahlt der Arbeitgeber den Differenzbetrag.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt aber auch von Ihrem Versicherungsstatus ab:

VersicherungsstatusHöhe des MutterschaftsgeldesAuszahlung durch
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerin (freiwillig oder pflichtversichert)Maximal 13,00 Euro pro TagKrankenkasse
Gesetzlich versicherte ArbeitsloseMutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, entspricht der Höhe des ArbeitslosengeldesKrankenkasse
Familienversicherte Arbeitnehmerin (mindestens mit Minijob)Einmalig maximal 210,00 EuroBundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
Selbstständige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichertMutterschaftsgeld in Höhe des KrankengeldesKrankenkasse
Selbstständige ohne Anspruch auf Krankengeld versichert, aber mindestens mit einem MinijobMaximal 13,00 Euro pro Tag aus dem Arbeitsentgelt des MinijobsKrankenkasse
Selbstständige, freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung mit Anspruch auf Krankengeld versichert und mindestens mit einem MinijobMutterschaftsgeld aus der selbstständigen Tätigkeit in Höhe des Krankengeldes, Mutterschaftsgeld aus dem Minijob maximal 13,00 Euro pro TagKrankenkasse
Privat versicherte Beamtin mit Nebentätigkeit im Sinne des Mutterschutzgesetzes und Arbeitnehmerin, mindestens mit MinijobEinmalig maximal 210,00 EuroBundesamt für Soziale Sicherung (BAS)

Ausschließlich selbstständig tätige Frauen, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse ohne Anspruch auf Krankengeld versichert oder die privat krankenversichert sind, erhalten kein Mutterschaftsgeld.

Privat krankenversicherte Frauen haben in Ergänzung zum Mutterschaftsgeld während der Mutterschutzfristen einen Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Krankentagegeldes, wenn sie eine private Krankentagegeldversicherung abgeschlossen haben.

Beamtinnen erhalten während des Mutterschutzes weiterhin ihre Dienst- oder Anwärterinnenbezüge. Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld kann bestehen, wenn sie eine Nebentätigkeit ausführen, die die zu den Beschäftigungen im Sinne des Mutterschutzgesetzes zählt.

Wie beantrage ich Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld kommt nicht automatisch! Nur wer einen schriftlichen Antrag stellt, erhält auch sein Geld. Der Antrag kann frühestens sieben Wochen vor der Entbindung gestellt werden.

Hier sind die wichtigsten Schritte zur Antragstellung:

  • Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin (Muster 3) einholen: Diese Bescheinigung erhalten Sie von Ihrem Arzt, Ihrer Ärztin oder Ihrer Hebamme. Sie ist der wichtigste Bestandteil des Antrags auf Mutterschaftsgeld.
  • Antrag bei der Krankenkasse einreichen: Wenn Sie Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, reichen Sie den Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Dazu benötigen Sie die Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin (Muster 3), Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) und Ihre Unterschrift.
  • Geburtsurkunde nach der Geburt einreichen: Nach der Geburt erhalten Sie beim Standesamt eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk gilt nur für die hilfe bei schwangerschaft und mutterschaft oder eine entsprechende Geburtsbescheinigung. Diese Unterlage müssen Sie ebenfalls an Ihre Krankenkasse weiterreichen.

Tipp: Bewahren Sie alle wichtigen Dokumente sorgfältig auf, denn Sie könnten später noch einmal benötigt werden.

Wann muss ich Mutterschaftsgeld beantragen?

Der Antrag auf Mutterschaftsgeld kann frühestens sieben Wochen vor der Geburt gestellt werden. Es ist empfehlenswert, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, um eine reibungslose Auszahlung des Geldes zu gewährleisten.

Wichtig: Auch wenn Sie während der Mutterschutzfristen krank werden, bekommen Sie weiterhin das Mutterschaftsgeld. In diesem Fall müssen Sie jedoch die Krankschreibung Ihrer Krankenkasse vorlegen.

- Häufig gestellte Fragen zum Mutterschaftsgeld

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse ausgezahlt. Der Arbeitgeber beteiligt sich mit einem Zuschuss, der zusammen mit dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten drei Monate entsprechen soll.

Muss ich während der Mutterschutzfristen arbeiten?

Nein, während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung dürfen Sie nicht arbeiten. Die Zeit ist für die Erholung nach der Geburt und die Pflege des Kindes reserviert.

Was passiert, wenn ich während der Mutterschutzfristen freiwillig weiterarbeite?

Wenn Sie in vollem Umfang weiterarbeiten, wird das Mutterschaftsgeld ruhen. Wenn Sie nur anteilig oder stundenweise weiterarbeiten, erhalten Sie normalerweise Mutterschaftsgeld. Allerdings wird das weitergewährte Teilarbeitsentgelt, soweit es beitragspflichtig ist, auf das Mutterschaftsgeld angerechnet.

Was passiert, wenn ich während der Mutterschutzfristen krank werde?

Wenn Sie während der Mutterschutzfristen krank werden, bekommen Sie weiterhin das Mutterschaftsgeld. Sie müssen jedoch die Krankschreibung Ihrer Krankenkasse vorlegen.

Kann ich Mutterschaftsgeld und Elterngeld gleichzeitig beziehen?

Nein, Mutterschaftsgeld und Elterngeld können nicht gleichzeitig bezogen werden. Das Elterngeld wird erst nach Ablauf der Mutterschutzfristen gezahlt.

Fazit

Das Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für werdende Mütter. Es dient dazu, den Verdienstausfall während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung zu kompensieren und den Frauen eine finanzielle Sicherheit während dieser wichtigen Phase zu gewährleisten. Um das Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Achten Sie auf die Fristen und die notwendigen Unterlagen, um eine reibungslose Auszahlung des Geldes zu gewährleisten.

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