Steuerklasse finden: lohnsteuerbescheid & co.

Die Steuerklasse ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems und bestimmt, wie viel Lohnsteuer Sie von Ihrem Einkommen abführen müssen. Als Student oder Auszubildender stellt sich die Frage nach der Steuerklasse häufig zum ersten Mal, da man in der Regel mit dem ersten eigenen Einkommen auch Steuern zahlen muss. Doch wo steht die Steuerklasse eigentlich und wie kann man sie herausfinden?

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine Steuerklasse?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen, die von 1 bis 6 durchnummeriert sind. Jede Steuerklasse hat unterschiedliche Freibeträge, die Ihre Steuerlast senken. Diese Freibeträge werden automatisch berechnet und müssen nicht gesondert beantragt werden. Die Steuerklasse dient als Grundlage für die Berechnung der Lohnsteuer, die Ihr Arbeitgeber an das Finanzamt abführt.

Welche Steuerklasse Ihnen zugewiesen wird, hängt in erster Linie von Ihrem Familienstand ab. So sind zum Beispiel Singles ohne Kinder in der Regel in Steuerklasse 1 eingestuft, während verheiratete Paare in Steuerklasse 4 oder in der Kombination 3/5 eingestuft werden.

Wie kann ich meine Steuerklasse finden?

Die einfachste Möglichkeit, Ihre Steuerklasse zu erfahren, ist, einen Blick auf Ihren Lohnsteuerbescheid zu werfen. Dieser wird Ihnen von Ihrem Arbeitgeber jährlich ausgehändigt. Auf dem Lohnsteuerbescheid finden Sie unter anderem die Informationen zu Ihrer Steuerklasse, Ihrem zu versteuernden Einkommen und der Höhe der von Ihnen gezahlten Lohnsteuer.

Alternativ können Sie sich auch bei Ihrem Arbeitgeber erkundigen. Dieser kann Ihnen Ihre Steuerklasse in der Regel schnell und unkompliziert mitteilen. Wenn Sie sich unsicher sind, können Sie sich auch an das Finanzamt wenden, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.

wo steht die steuerklasse - Woher weiss ich welche Steuerklasse ich bin

Wo steht die Steuerklasse im Lohnsteuerbescheid?

Die Steuerklasse ist im Lohnsteuerbescheid in der Regel deutlich gekennzeichnet. Sie wird oft unter der Rubrik lohnsteuerklasse oder steuerklasse aufgeführt. Achten Sie auf die korrekte Nummerierung der Steuerklasse, da es in Deutschland sechs verschiedene Steuerklassen gibt.

Welche Steuerklasse habe ich als Student?

Welche Steuerklasse Sie als Student haben, hängt nicht von Ihrem Studentenstatus ab, sondern von Ihrem Familienstand und der Anzahl an (Neben-)Jobs. Deshalb kommen für Sie als Student wie auch für normale Arbeitnehmer grundsätzlich alle Steuerklassen infrage.

Steuerklassen für Studenten im Überblick:

  • Steuerklasse 1: Singles ohne Kinder
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: Für den besserverdienenden Partner in einer Ehe
  • Steuerklasse 4: Für Ehepaare, die in etwa gleich viel verdienen
  • Steuerklasse 5: Für den Ehepartner, der weniger verdient
  • Steuerklasse 6: Für Studenten oder Azubis mit mehreren Nebenjobs & Drittjobs

Steuerklasse als verheirateter Student:

Sind Sie verheiratet, werden Sie automatisch in Steuerklasse 4 eingestuft. Mit Ihrem Partner können Sie jedoch in die Steuerklassenkombination 3/5 wechseln. Welche Variante für Sie und Ihren Ehepartner besser geeignet ist, hängt davon ab, wer mehr verdient.

Hier sind einige Beispiele, die Ihnen bei der Auswahl helfen können:

  • Fall 1: Sie studieren und haben neben dem Studium einen Minijob. Ihr Partner arbeitet Vollzeit. In dieser Konstellation sollten Sie die Steuerklasse 5 und Ihr Gatte die günstigere Steuerklasse 3 wählen.
  • Fall 2: Sie und Ihr Ehepartner studieren beide und haben jeweils einen Werkstudentenjob. Verdienen beide einigermaßen ähnlich, bleiben beide am besten in Steuerklasse 4.
  • Fall 3: Sie studieren und sind als Werkstudent tätig. Ihr Ehepartner ist gerade arbeitssuchend. Sie sollten die Steuerklasse 3 nutzen, um gemeinsame Freibeträge größtmöglich auszunutzen. Ihr Ehepartner hat dann Steuerklasse 5.
  • Fall 4: Sie und Ihr Ehepartner verdienen beide neben dem Studium recht ähnlich, möchten aber, dass jeder genau die Steuern zahlt, die auf seinen Verdienst anfallen. Dann nutzen Sie am besten das Faktorverfahren für Steuerklasse 4.

Steuerklasse als Student mit Minijob:

Wenn Sie als Student einen Minijob ausüben, kann Ihr Arbeitgeber auf zweierlei Arten abrechnen:

  • 2 Prozent Pauschalsteuer: Ihr Arbeitgeber zahlt pauschal 2 % Steuer an die Minijobzentrale - und Sie überhaupt nichts. Ihr Arbeitgeber kann diese Abgabe aber auch auf Sie abwälzen.
  • Mit Lohnsteuerklasse: Wenn Sie als Student die Steuerklasse 1, 2, 3 oder 4 haben, zahlen Sie auf das Gehalt vom Minijob keine Lohnsteuer. Zumindest dann nicht, wenn Sie neben dem Minijob keine weiteren Einkünfte erzielen. Diese Variante kann also günstiger sein, wenn der Arbeitgeber des Minijobs die 2 Prozent Pauschalsteuer auf Sie abwälzt.

Ab dem Oktober 2022 steigt die Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro. Das gibt Ihnen als Student die Möglichkeit, mehr dazuzuverdienen, ohne jedoch mehr Steuern zu zahlen.

Steuerklasse als Student mit einem Semesterferien-Job:

Haben Sie für die Semesterferien einen der begehrten Ferienjobs (kurzfristige Beschäftigung) ergattert? Dann wird Ihr Verdienst normal mit Ihrer üblichen Steuerklasse abgerechnet. Wenn Sie nicht verheiratet sind, ist dies in der Regel Steuerklasse Haben Sie keine weiteren Einkünfte in diesem Jahr gehabt? Dann sollten Sie unbedingt eine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie unterhalb des Grundfreibetrags bleiben, bekommen Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die gesamte von Ihnen gezahlte Lohnsteuer zurück.

Welche Steuerklasse hat man als Azubi?

Wie viel Sie von Ihrem Gehalt als Azubi behalten dürfen, hängt in erster Linie von Ihrer Steuerklasse ab. Grundsätzlich gelten für Sie die gleichen Regeln wie für Studenten: Ihre Steuerklasse richtet sich nach dem aktuellen Familienstand (ledig, alleinerziehend, verheiratet). Da die meisten Auszubildenden ledig sind und noch keine Kinder haben, gehören sie meist zur Steuerklasse

Sind Sie als Azubi jedoch verheiratet, können Sie und Ehepartner die Steuerklassenkombination 3 und 5 oder 4 und 4 wählen. Insbesondere in der Ausbildung kann es sich für Sie lohnen, genau hinzusehen: Dank der in der Lohnsteuerklasse berücksichtigten Freibeträge kann es nämlich durchaus vorkommen, dass Sie keine Lohnsteuer zahlen müssen. Verdienen Sie im Jahr weniger als den Grundfreibetrag, kann der Arbeitgeber Ihren Lohn ohne Steuerabzug auszahlen.

Beispiel: Ihr monatliches Ausbildungsgehalt beträgt 850 Euro brutto. Sie zahlen rund 170 Euro an Sozialabgaben, je nach gewählter Krankenkasse. Ihr zu versteuerndes Gehalt beträgt pro Jahr somit 200 Euro (850 Euro x 12). Da Ihr Gehalt damit unterhalb des Grundfreibetrags in Höhe von 347 Euro liegen würde, müssen Sie keine Lohnsteuer bezahlen.

Eine Steuererklärung lohnt sich auch für Azubis fast immer. Liegen Sie nur knapp oberhalb des Grundfreibetrags, sollten Sie dennoch nicht auf eine Einkommensteuererklärung für Auszubildende verzichten. Bereits ein paar abzugsfähige Ausbildungskosten (z. B. Fahrtkosten) reichen, um die von Ihnen gezahlte Lohnsteuer vollständig zurückzubekommen.

Als Student oder Azubi die Steuerklasse wechseln

Eigentlich können Sie sich Ihre Steuerklasse nicht aussuchen. Und doch gibt es einige Situationen, in denen Azubis oder Studenten ihre Steuerklasse wechseln können. Das ist unter anderem in diesen Fällen möglich:

  • Wechsel bei Verheirateten von 4/4 auf 3/5
  • Nach der Trennung oder Scheidung
  • Beim Tod des Partners
  • Alleinerziehend nach Trennung
  • Geburt eines Kindes als alleinstehende Mutter/Vater
  • Aufnahme einer zweiten steuerpflichtigen Beschäftigung

Früher konnte man pro Jahr nur einmal einen Steuerklassenwechsel beantragen - seit dem Januar 2020 ist diese Beschränkung allerdings weggefallen. Geblieben ist die Frist für die Antragstellung auf einen Steuerklassenwechsel: Spätestens bis 30. November müssen Sie den Antrag gestellt haben, damit dieser noch für das aktuell laufende Steuerjahr gilt.

Zum Antrag sollten Sie wissen:

  • Sie stellen den Antrag bei dem für Sie zuständigen Wohnsitzfinanzamt.
  • Für den Wechsel der Lohnsteuerklasse fallen keine Gebühren an.
  • Sie können sich den Antrag entweder bei Ihrem Finanzamt holen oder unser Formular für den Wechsel der Steuerklasse kostenlos herunterladen.
  • Je nachdem, wie sich Ihr Familienstand ändert, müssen Sie eventuell Nachweise einreichen. Zum Beispiel Ihre Heiratsurkunde, die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder ein Scheidungsurteil.

Fazit - Steuerklasse bei Studenten und Auszubildenden

Die meisten Studenten und Azubis erhalten die Steuerklasse 1, da sie in der Regel nicht verheiratet, geschieden oder alleinerziehend sind. Grundsätzlich richtet sich die Steuerklasse nach dem Familienstand und ob Sie einen Zweitjob (Steuerklasse 6) haben oder nicht.

Eine Steuererklärung für Studenten oder Auszubildende lohnt sich in sehr vielen Fällen. Denn solange Ihr Einkommen nicht allzu hoch ist, stehen die Chancen gut, die gesamten bezahlten Steuern zurückzubekommen oder einen Verlustvortrag eintragen zu lassen.

Wie kann ich meine Steuerklasse online herausfinden?

Leider gibt es keine Möglichkeit, Ihre Steuerklasse online zu finden. Sie müssen sich an Ihren Arbeitgeber oder das Finanzamt wenden, um die Informationen zu erhalten.

Kann ich meine Steuerklasse selbst ändern?

Nein, Sie können Ihre Steuerklasse nicht selbst ändern. Sie müssen einen Antrag beim Finanzamt stellen, um einen Steuerklassenwechsel zu beantragen.

Welche Steuerklasse ist die günstigste?

Die günstigste Steuerklasse hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. In der Regel ist Steuerklasse 1 die günstigste für Singles ohne Kinder. Allerdings können auch Steuerklasse 3 oder 4 in bestimmten Fällen günstiger sein, zum Beispiel wenn Sie verheiratet sind und Ihr Partner ein deutlich höheres Einkommen hat.

Was passiert, wenn ich die falsche Steuerklasse habe?

Wenn Sie die falsche Steuerklasse haben, kann es zu einer Nachzahlung von Steuern kommen. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihre Steuerklasse regelmäßig überprüfen und gegebenenfalls einen Antrag auf Steuerklassenwechsel stellen.

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