Als alleinerziehender Elternteil stehen Sie vor vielen Herausforderungen, und die finanzielle Belastung kann besonders hoch sein. Das Jobcenter bietet verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, darunter den Mehrbedarf für Alleinerziehende, der Ihnen im Bürgergeld zusätzlich zum Regelsatz gewährt wird. Dieser Artikel erklärt Ihnen, wer Anspruch auf den Mehrbedarf hat, wie hoch er ist und wie er berechnet wird.
Wer hat Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende?
Der Anspruch auf Mehrbedarf für Alleinerziehende richtet sich nicht nach dem Begriff alleinerziehend im herkömmlichen Sinn, sondern nach den gesetzlichen Voraussetzungen, die in § 21 Abs. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert sind. Demnach haben Personen Anspruch auf Mehrbedarf, die:
- Mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammenleben
- allein für die Pflege und Erziehung dieser Kinder sorgen
Wichtig ist, dass das Kind minderjährig sein muss. Sobald das Kind volljährig wird, entfällt der Anspruch auf Mehrbedarf, selbst wenn es weiterhin im Haushalt des Elternteils lebt.
Die alleinige Versorgung des Kindes bedeutet, dass die Betreuung und Versorgung des Kindes hauptsächlich von Ihnen übernommen wird. Gelegentliche Hilfe von Babysittern, Großeltern oder anderen Personen, die nur geringfügig oder gegen Bezahlung erfolgt, schränkt den Anspruch auf Mehrbedarf nicht ein. Auch das Zusammenleben mit Großeltern oder anderen Verwandten im Haushalt spielt keine Rolle.
Der Anspruch auf Mehrbedarf gilt auch für Pflegekinder. Obwohl Pflegeeltern kein Bürgergeld erhalten, sondern Pflegegeld nach § 39 SGB VII, haben sie Anspruch auf den Mehrbedarf für Alleinerziehende, wenn sie ein Pflegekind in ihrem Haushalt aufnehmen und dieses versorgen und erziehen.
Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende wird zusätzlich zum Regelsatz gezahlt. Die Höhe des Mehrbedarfs hängt von der Anzahl und dem Alter der Kinder ab und beträgt mindestens 12% und höchstens 60% des maßgeblichen Regelsatzes.
Berechnung des Mehrbedarfs
Der monatliche Eck-Regelsatz des Bürgergeldes im Jahr 2024 beträgt 563 Euro.
Beispielrechnung:
Eine alleinerziehende Person mit einem Kind unter 7 Jahren hat Anspruch auf einen Mehrbedarf von 36% des Regelsatzes, also 563 Euro x 36% = 202,68 Euro. Der Gesamtanspruch auf Bürgergeld (ohne Kosten der Unterkunft) berechnet sich wie folgt:
| Regelsatz Alleinerziehende/r: | 563 Euro |
| Regelsatz Kind von 6 bis 13 Jahren: | 390 Euro |
| Mehrbedarf für Alleinerziehende: | 202,68 Euro |
| Gesamtanspruch: | 1155,68 Euro |
Tabelle: Höhe des Mehrbedarfs für Alleinerziehende 2024
| Anzahl und Alter der Kinder | 12 % | 24 % | 36 % | 48 % | 60 % |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Kind jünger als 7 Jahre | 67,56 Euro | 135,12 Euro | 202,68 Euro | 270,24 Euro | 337,80 Euro |
| 1 Kind älter als 7 Jahre | 67,56 Euro | 135,12 Euro | 202,68 Euro | 270,24 Euro | 337,80 Euro |
| 2 Kinder jünger als 16 Jahre | 135,12 Euro | 270,24 Euro | 405,36 Euro | 540,48 Euro | 675,60 Euro |
| 2 Kinder älter als 16 Jahre | 135,12 Euro | 270,24 Euro | 405,36 Euro | 540,48 Euro | 675,60 Euro |
| 1 Kind älter als 7 Jahre und 1 Kind älter als 16 Jahre | 135,12 Euro | 270,24 Euro | 405,36 Euro | 540,48 Euro | 675,60 Euro |
| 3 Kinder | 202,68 Euro | 405,36 Euro | 608,04 Euro | 810,72 Euro | 1013,40 Euro |
| 4 Kinder | 270,24 Euro | 540,48 Euro | 810,72 Euro | 1080,96 Euro | 1351,20 Euro |
| 5 Kinder | 337,80 Euro | 675,60 Euro | 1013,40 Euro | 1351,20 Euro | 1689,00 Euro |
Wichtig: Der Mehrbedarf darf 60% des maßgeblichen Eckregelsatzes nicht überschreiten. Der monatliche Höchstbetrag des Mehrbedarfs für Alleinerziehende liegt somit im Jahr 2024 bei 337,80 Euro.
Wechselmodell für Trennungskinder
Wenn Kinder im Rahmen eines Wechselmodells bei beiden Elternteilen leben, wird der Anspruch auf Mehrbedarf aufgeteilt.
Sollten die Kinder im Wechselmodell jeweils zur gleichen Zeit bei beiden Elternteilen leben, erhalten beide Elternteile die Hälfte des gesetzlichen Mehrbedarfsanspruchs. Lebt das Kind jedoch überwiegend bei einem Elternteil, so erhält dieser den gesamten Mehrbedarf.
Wie kann ich den Mehrbedarf für Alleinerziehende beantragen?
Sie müssen den Mehrbedarf für Alleinerziehende beim Jobcenter schriftlich beantragen. Dazu sollten Sie alle notwendigen Unterlagen, wie z.B. Geburtsurkunden der Kinder, Sorgerechtsentscheidungen, etc. Beifügen.
Was passiert, wenn ich den Mehrbedarf nicht beantrage?
Wenn Sie den Mehrbedarf nicht beantragen, erhalten Sie ihn auch nicht. Es ist daher wichtig, dass Sie Ihren Anspruch geltend machen.

Kann der Mehrbedarf für Alleinerziehende zurückgefordert werden?
Ja, der Mehrbedarf kann vom Jobcenter zurückgefordert werden, wenn Sie falsche Angaben gemacht haben oder die Voraussetzungen für den Anspruch nicht mehr erfüllt sind.
Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten gibt es für Alleinerziehende?
Neben dem Mehrbedarf für Alleinerziehende gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. Kindergeld, Unterhaltsvorschuss, Wohngeld, etc. Informieren Sie sich bei Ihrem Jobcenter oder bei anderen Beratungsstellen über die verschiedenen Möglichkeiten.
Zusammenfassung
Der Mehrbedarf für Alleinerziehende ist eine wichtige Unterstützung für alleinerziehende Elternteile, die ihnen hilft, die zusätzlichen Kosten für die Kinderbetreuung und -erziehung zu decken. Wenn Sie Anspruch auf den Mehrbedarf haben, sollten Sie diesen beim Jobcenter beantragen.
Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über den Mehrbedarf für Alleinerziehende geben. Für weitere Informationen und individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Ihr Jobcenter oder eine Beratungsstelle.
Wenn Sie andere Artikel kennenlernen möchten, die Mehrbedarf alleinerziehende: anspruch & höhe 2024 ähneln, können Sie die Kategorie Elternunterstützung besuchen.
