Eine Hebamme ist eine wertvolle Unterstützung für werdende Mütter während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett. Doch viele Frauen fragen sich: Wer bezahlt eigentlich die Hebamme?
Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Die gute Nachricht: In den meisten Fällen übernehmen die Krankenkassen einen Großteil der Hebammenkosten. Die Leistungen der Hebamme werden als Kassenleistung betrachtet und können mit der Krankenkasse der Mutter abgerechnet werden.
Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschiedene Hebammenleistungen, darunter:
- Geburtsvorbereitungskurse
- Schwangerschaftsbetreuung
- Geburtshilfe
- Wochenbettbetreuung
- Stillberatung
Die genauen Leistungen, die von der Krankenkasse übernommen werden, sind in der Hebammen-Vergütungsvereinbarung im Vertrag nach SGB V nachzulesen. Die Honorarsätze variieren je nach Leistung. So wird beispielsweise die Geburtshilfe besser vergütet als die Stillbegleitung.
Wie funktioniert die Abrechnung mit der Krankenkasse?
Für die Abrechnung mit der Krankenkasse gibt es spezielle Formulare, die die Hebamme von der Patientin unterschrieben bei der Krankenkasse einreichen muss. Die Hebamme erhält dann die Kosten für ihre Leistungen von der Krankenkasse erstattet.
Was die Krankenkasse nicht übernimmt
Es gibt jedoch auch Leistungen, die die Krankenkasse nicht übernimmt. Dazu gehören beispielsweise:
- Zusätzliche Hausbesuche über den vereinbarten Umfang hinaus
- Individuelle Wünsche, die nicht im Leistungskatalog der Krankenkasse enthalten sind
- Kosten für die Anfahrt zur Hebamme
Diese Leistungen müssen von den Eltern privat bezahlt werden. Die Hebamme darf für ihre Leistungen bis zum 1,8-fachen Satz der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen.
Wie viel kostet eine Hebamme?
Die Kosten für eine Hebamme variieren je nach Region, Leistungsumfang und individuellen Bedürfnissen. Im Durchschnitt kann man mit folgenden Kosten rechnen:
| Leistung | Kosten (pro Stunde) |
|---|---|
| Geburtsvorbereitungskurs | 15-25 € |
| Schwangerschaftsbetreuung | 20-30 € |
| Geburtshilfe | 30-40 € |
| Wochenbettbetreuung | 25-35 € |
| Stillberatung | 20-30 € |
Wichtig: Die Kosten für die Hebamme können von der Krankenkasse übernommen werden. Es ist daher ratsam, sich vorab bei der Krankenkasse zu informieren, welche Leistungen übernommen werden und wie hoch die Selbstbeteiligung ist.
Wer bezahlt die Hebamme im Notfall?
Im Notfall, beispielsweise bei einer komplizierten Geburt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für die Hebamme. Die Hebamme ist verpflichtet, im Notfall zu helfen, unabhängig davon, ob die Kosten bereits von der Krankenkasse übernommen werden.
Kann ich mir eine Hebamme aussuchen?
Ja, Sie können sich eine Hebamme aussuchen. Es ist jedoch ratsam, sich rechtzeitig um eine Hebamme zu kümmern, da die Hebammen oft ausgebucht sind.
Was passiert, wenn ich mir keine Hebamme leisten kann?
Wenn Sie sich keine Hebamme leisten können, können Sie sich an die Sozialberatung Ihrer Krankenkasse wenden. In einigen Fällen kann die Krankenkasse die Kosten für die Hebamme übernehmen.
Was ist, wenn die Hebamme nicht von der Krankenkasse bezahlt wird?
Wenn die Hebamme nicht von der Krankenkasse bezahlt wird, müssen Sie die Kosten selbst tragen. Die Hebamme darf ihre Leistungen jedoch nicht über dem 1,8-fachen Satz der gesetzlichen Gebührenordnung abrechnen.

Wie finde ich eine Hebamme?
Sie können eine Hebamme über die Hebammensuche der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) finden. Die BZgA bietet eine kostenlose Hebammensuche online an.
Fazit
Die Kosten für eine Hebamme werden in den meisten Fällen von der Krankenkasse übernommen. Es ist jedoch wichtig, sich vorab über die Leistungen der Krankenkasse zu informieren und die Kosten für die Hebamme zu besprechen.
Eine Hebamme ist eine wertvolle Unterstützung für werdende Mütter und sollte unbedingt in Anspruch genommen werden. Sie unterstützt die Frauen während der Schwangerschaft, Geburt und im Wochenbett und sorgt für ein sicheres und entspanntes Erlebnis.
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