Geburt in deutschland: kosten & krankenkasse - was zahlt die kasse?

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes und lebensveränderndes Ereignis. Doch neben der Freude und Aufregung stellt sich für viele Eltern auch die Frage nach den Kosten. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte darüber, was eine Geburt in Deutschland kostet und welche Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

Inhaltsverzeichnis

Kosten einer Geburt: Was zahlt die Krankenkasse?

Die gute Nachricht ist: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen während der Schwangerschaft und für die Entbindung. Dazu gehören:

  • Ärztliche Untersuchungen
  • Entbindung
  • Hebammenbetreuung
  • Häusliche Pflege
  • Haushaltshilfe

Die Krankenkasse stellt Ihnen einen Mutterpass aus, in dem alle wichtigen Informationen zur Schwangerschaft und Entbindung festgehalten werden. Dieser Pass dient als Nachweis für die Leistungen der Krankenkasse.

Ärztliche Betreuung und Versorgung

Die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft umfasst:

  • Feststellung der Schwangerschaft und Ausstellung des Mutterpasses
  • Erstuntersuchung: Anamnese (z.B. Fragen zur Person und Arbeitssituation, gynäkologische Untersuchung, Blutdruckmessung) und ausführliche Beratung
  • Vorsorgeuntersuchungen in der Regel alle 4 Wochen, ab der 3Schwangerschaftswoche alle 2 Wochen (z.B. Gewichtskontrolle, Kontrolle des Stands der Gebärmutter und der kindlichen Herzaktionen)
  • 3 Ultraschalluntersuchungen, unter anderem um die Entwicklung des Kindes zu kontrollieren oder Mehrlingsschwangerschaften frühzeitig zu erkennen
  • Erkennung und Überwachung von Risikoschwangerschaften (ggf. Häufigere und zusätzliche Untersuchungen)
  • Bei Bedarf Versorgung mit Medikamenten sowie Verband-, Heil- und Hilfsmitteln (z.B. Bei Schwangerschaftsbeschwerden wie Übelkeit/Erbrechen)

Weitere Informationen zum Umfang der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft sowie während und nach der Entbindung finden Sie in den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) unter www.g-ba.de > Richtlinien > Mutterschafts-Richtlinien .

Hebammenhilfe

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Hebammenhilfe inklusive aller Kosten für Hausbesuche bis zur 1Woche nach der Entbindung, sofern die Mutter dies wünscht. Zudem können bis zur Vollendung der Stillzeit unabhängig vom Alter des Kindes weitere 8 Beratungsgespräche (z.B. Bei Stillschwierigkeiten) in Anspruch genommen werden, bei ärztlicher Verordnung auch mehr.

Die Hebammenhilfe deckt vorrangig normal verlaufende Schwangerschaften ab. Sie umfasst z.B.:

  • Beratung der Schwangeren
  • Vorsorgeuntersuchungen im Umfang der beruflichen Befugnisse (z.B. Gewichtskontrolle, Stellung und Haltung des Kindes)
  • Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden oder vorzeitigen Wehen
  • Geburtsvorbereitung (allein bzw. Mit Partner oder in der Gruppe)
  • Geburtshilfe
  • Wochenbettbetreuung für Neugeborenes und Mutter
  • Beratung bezüglich Stillen oder Ernährung mit Formula (industriell hergestellte Säuglingsnahrung)
  • Hausbesuche
  • Rückbildungsgymnastik

Die Beratung durch Hebammen kann auch per Video angeboten werden.

Adressen von Hebammen finden Sie:

  • In Geburtskliniken und Gesundheitsämtern
  • Beim Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands e.V. (BfHD) unter https://bfhd.de > Hebammensuche > Hebamme finden
  • Auf der Hebammen-Plattform www.ammely.de in Kooperation mit dem Deutschen Hebammenverband

Entbindung

Die Entbindung kann in verschiedenen Einrichtungen stattfinden:

Stationäre Entbindung

Die Versicherte hat für sich und ihr Neugeborenes Anspruch auf zuzahlungsfreie stationäre Unterkunft, Pflege und Verpflegung.

Ambulante Entbindung

Komplikationslose Geburten können auch ambulant erfolgen. Nach der Geburt werden Mutter und Kind etwa 4–6 Stunden im Kreißsaal überwacht, bevor sie das Krankenhaus wieder verlassen.

Wahl des Geburts-Krankenhauses

In der Regel kann die Schwangere frei wählen, in welchem Krankenhaus sie ihr Kind zur Welt bringen möchte. Die Krankenhäuser bieten werdenden Eltern Informationsabende an, an denen der Kreißsaal und die Station angeschaut und Fragen gestellt werden können.

Wichtige Informationen:

  • Informieren Sie sich über mögliche Anmeldefristen, um sich rechtzeitig für die Geburt bei dem Krankenhaus Ihrer Wahl anzumelden.
  • Bei Risikoschwangerschaften oder bei zu erwartenden Komplikationen während der Entbindung wird in der Regel die Geburt in einem Krankenhaus mit angeschlossener Neonatologie oder neonatologischer Intensivstation empfohlen.

Hausgeburt

Die Krankenkasse übernimmt auch die Kosten einer Hausgeburt sowie die entsprechend entstehenden Kosten für häusliche Pflege oder Haushaltshilfe. Eine Hausgeburt sollte nur bei einer komplikationsfreien Schwangerschaft in Betracht gezogen werden. Ab dem Tag nach dem errechneten Geburtstermin ist zudem eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom Frauenarzt nötig.

Wichtige Punkte bei einer Hausgeburt:

  • Die Hebamme oder der betreuende Frauenarzt sind verpflichtet, die Schwangere über alle bekannten Risiken aufzuklären.
  • Eine gut ausgestattete Klinik sollte für den Notfall schnell zu erreichen sein.
  • Bestimmte Kriterien müssen fachärztlich abgeklärt werden oder schließen eine Hausgeburt generell aus. Diese kriterien zu geburten im häuslichen umfeld stehen in Anlage 3, Beiblatt 1 des Hebammenhilfevertrags. Download unter www.gkv-spitzenverband.de > Krankenversicherung > Ambulante Leistungen > Hebammen und Geburtshäuser > Hebammenhilfe-Vertrag .

Geburtshaus

Ein Geburtshaus wird von Hebammen geleitet und ist eine ambulante Einrichtung, in der Schwangere während der Geburt betreut werden. Geburtshäuser nehmen Risikoschwangerschaften wie Mehrlingsgeburten, Beckenendlagen oder Schwangerschaften mit einem komplizierten Verlauf nicht zur Entbindung an. Treten Komplikationen auf, wird die Mutter zur Notfallversorgung sofort ins nächste Krankenhaus gebracht.

Kosten im Geburtshaus:

  • Die Krankenkassen übernehmen die Kosten der Hebammenhilfe sowie die Betriebskosten des Geburtshauses, wie Unterhalt und Verpflegung.
  • Die Geburtshäuser rechnen die Betriebskosten in der Regel direkt mit der Krankenkasse ab.
  • Teilweise müssen Zuzahlungen geleistet werden. Einzelheiten dazu sollten ebenso wie medizinische und praktische Fragen mit dem jeweiligen Geburtshaus direkt abgesprochen werden.

Häusliche Pflege

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Häusliche Pflege, wenn diese wegen Schwangerschaft oder Entbindung erforderlich ist, z.B. Zur Ergänzung von Hebammenhilfe und ärztlicher Betreuung bei Hausgeburten, bei vorzeitiger Entlassung aus dem Krankenhaus oder einer drohenden Frühgeburt.

Voraussetzungen für die Häusliche Pflege:

  • Die Pflege darf nicht durch Haushaltsangehörige erbracht werden.
  • Die Häusliche Pflege beinhaltet nur die Grundpflege, z.B. Körperpflege, jedoch keine Behandlungspflege sowie hauswirtschaftliche Versorgung.

Schwangere leisten bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung keine Zuzahlung zur häuslichen Pflege.

Reicht die Häusliche Pflege nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Häusliche Krankenpflege bestehen.

Haushaltshilfe

Die Krankenkasse übernimmt bei Schwangerschaft und Entbindung die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn:

  • Eine Weiterführung des Haushalts nicht oder nur teilweise möglich ist, z.B. Weil aufgrund mehrerer Fehlgeburten Bettruhe verordnet wurde, die Mutter bei vorzeitiger Entlassung aus dem Krankenhaus von der Geburt noch geschwächt ist
  • Für die Zeit während der stationären Entbindung die Weiterführung des Haushalts notwendig ist, z.B. Weil Kinder im Haushalt leben
  • Keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Schwangere leisten bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung keine Zuzahlung zur Haushaltshilfe.

Wird der Antrag auf Haushaltshilfe von der Krankenkasse abgelehnt, kann bei im Haushalt lebenden Kindern unter 14 Jahren Anspruch auf Betreuung und Versorgung durch das Jugendamt bestehen. Näheres unter Ambulante Familienpflege.

Was kostet eine Geburt in Deutschland privat?

Neben den Kosten, die von der Krankenkasse übernommen werden, können zusätzliche Kosten entstehen, die von den Eltern selbst getragen werden müssen. Diese Kosten können je nach Wahl des Geburtsortes, der Art der Entbindung und den gewünschten zusätzlichen Leistungen variieren.

Beispiele für private Kosten:

  • Geburtsvorbereitungskurse: Die Kosten für Geburtsvorbereitungskurse werden in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen. Die Kosten variieren je nach Kursdauer, -inhalt und -ort.
  • Zusätzliche Leistungen im Krankenhaus: Manche Krankenhäuser bieten zusätzliche Leistungen an, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, z.B. Einzelzimmer, spezielle Geburtsmethoden, zusätzliche Betreuung durch Hebammen oder spezielle Ernährung.
  • Geburtshaus: Auch im Geburtshaus können zusätzliche Kosten entstehen, z.B. Für die Nutzung des Geburtshauses selbst, für zusätzliche Hebammenleistungen oder für spezielle Angebote wie Massage oder Akupunktur.
  • Fotografie: Wenn Sie die Geburt fotografisch festhalten möchten, müssen Sie die Kosten für einen Fotografen selbst tragen.
  • Haushaltshilfe: Die Kosten für eine Haushaltshilfe können auch privat getragen werden, wenn die Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt.
  • Baby-Ausstattung: Die Kosten für die Baby-Ausstattung wie Kleidung, Bettzeug, Kinderwagen, Autositz etc. Müssen ebenfalls von den Eltern selbst getragen werden.

- Häufig gestellte Fragen

Wie hoch sind die Kosten für eine Geburt in Deutschland?

Die Kosten für eine Geburt in Deutschland sind schwer zu beziffern, da sie stark von den individuellen Umständen und den gewählten Leistungen abhängen. Die Krankenkasse übernimmt jedoch die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen und die Entbindung selbst. Private Kosten können zusätzlich entstehen, z.B. Für Geburtsvorbereitungskurse oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus.

Welche Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für alle notwendigen Untersuchungen während der Schwangerschaft und für die Entbindung, einschließlich ärztlicher Betreuung, Hebammenhilfe, Häusliche Pflege und Haushaltshilfe.

Wie kann ich die Kosten für eine Geburt senken?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Kosten für eine Geburt zu senken. So können Sie zum Beispiel auf zusätzliche Leistungen im Krankenhaus verzichten, einen kostenlosen Geburtsvorbereitungskurs besuchen oder die Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Was muss ich bei einer Hausgeburt beachten?

Eine Hausgeburt sollte nur bei einer komplikationsfreien Schwangerschaft in Betracht gezogen werden. Es ist wichtig, dass eine gut ausgestattete Klinik für den Notfall schnell zu erreichen ist. Außerdem müssen bestimmte Kriterien fachärztlich abgeklärt werden oder schließen eine Hausgeburt generell aus.

Was sind die Vorteile eines Geburtshauses?

Geburtshäuser bieten eine familiäre Atmosphäre und eine individuelle Betreuung durch Hebammen. Sie sind eine gute Alternative zum Krankenhaus, besonders für Schwangere, die eine natürliche Geburt wünschen.

Zusammenfassung

Die Kosten für eine Geburt in Deutschland sind in der Regel durch die Krankenkasse abgedeckt. Es können jedoch zusätzliche private Kosten entstehen, z.B. Für Geburtsvorbereitungskurse oder zusätzliche Leistungen im Krankenhaus. Die Wahl des Geburtsortes, die Art der Entbindung und die gewünschten zusätzlichen Leistungen beeinflussen die Gesamtkosten.

Informieren Sie sich frühzeitig über die Kosten und Leistungen der Krankenkasse und planen Sie Ihre Finanzen entsprechend. Mit guter Planung und Vorbereitung können Sie die Kosten für eine Geburt optimal gestalten und sich auf die Freude über Ihr Neugeborenes konzentrieren.

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