Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, das mit vielen Emotionen und Veränderungen einhergeht. Wenn Sie ein Kind in Deutschland zur Welt bringen, sollten Sie sich jedoch auch mit den rechtlichen Aspekten auseinandersetzen, insbesondere wenn es um die Aufenthaltserlaubnis für Ihr Kind geht. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema Visum zur Geburt eines deutschen Kindes.
- Wer benötigt ein Visum zur Geburt eines deutschen Kindes?
- Welche Aufenthaltserlaubnis erhält ein in Deutschland geborenes Kind?
- Visum für den Familiennachzug zum deutschen Kind
- Häufig gestellte Fragen
- Wie lange dauert es, bis die Aufenthaltserlaubnis für mein Kind erteilt wird?
- Muss ich Sprachkenntnisse nachweisen, um ein Visum für den Familiennachzug zu erhalten?
- Was passiert, wenn mein Kind in Deutschland geboren wird, aber ich kein Visum habe?
- Kann ich mit meinem Kind nach Deutschland einreisen, wenn ich ein Visum für den Familiennachzug beantragt habe?
- Was passiert, wenn mein Visum für den Familiennachzug abgelehnt wird?
- Zusammenfassung
Wer benötigt ein Visum zur Geburt eines deutschen Kindes?
Ein Kind, das in Deutschland geboren wird, erhält automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Allerdings benötigen Eltern, die selbst keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in der Regel ein Visum, um nach Deutschland einzureisen und ihr Kind zur Welt zu bringen.
Dies gilt insbesondere, wenn:

- Beide Elternteile oder ein allein sorgeberechtigter Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt nicht im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind.
- Die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes im Besitz eines Visums oder sich visumfrei in Deutschland aufhalten.
Welche Aufenthaltserlaubnis erhält ein in Deutschland geborenes Kind?
Ein in Deutschland geborenes Kind, das ausschließlich die ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn mindestens ein Elternteil eine Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt.
Die Ausländerbehörde wird in der Regel von sich aus tätig (also ohne Antrag), um die Aufenthaltserlaubnis für das Kind zu erteilen. Sie wird von der zuständigen Meldebehörde über die Geburt des Kindes informiert. Bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde gilt der Aufenthalt des Kindes als erlaubt.
Sollte die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes erteilen, müssen die Eltern vor Ablauf der sechs Monate einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen.
Visum für den Familiennachzug zum deutschen Kind
Wenn Sie sorgeberechtigter Elternteil eines Kindes sind, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, benötigen Sie ein Visum für den Familiennachzug, um nach Deutschland zu Ihrem Kind zu ziehen.
Wer kann ein Visum für den Familiennachzug beantragen?
Ein Elternnachzug kann in der Regel nur erfolgen, solange das Kind minderjährig ist. Ein Elternnachzug zu einem Kind, das nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.
Welche Unterlagen werden für das Visum benötigt?
Für die Beantragung eines Visums für den Familiennachzug benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antragsformular (VIDEX): Füllen Sie das Antragsformular vollständig aus, drucken Sie es und unterschreiben Sie es selbst.
- Passfotos: Zwei aktuelle biometrische Passfotos (45mm x 35mm)
- Gültiger Reisepass: Das Dokument muss noch mindestens zwei freie Seiten haben (bei einer positiven Entscheidung wird hier später Ihr Visum eingeklebt).
- Geburtsurkunde des Kindes: Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden. Eine deutsche Geburtsurkunde muss nicht legalisiert werden.
- Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes: Kopie des deutschen Reisepasses, Personalausweis, deutsche Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsausweis, Einbürgerungsurkunde
- Meldebescheinigung des Kindes: Meldebescheinigung des Kindes in Deutschland, nicht älter als 6 Monate. Wenn das Kind noch nicht in Deutschland lebt oder noch nicht geboren ist, muss keine Meldebescheinigung vorgelegt werden.
- Nachweis über das Sorgerecht: Der nachziehende Elternteil muss das Sorgerecht für das deutsche Kind haben.
- Verheiratete Eltern: Nachweis: Eheurkunde der Eltern. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden.
- Nicht verheiratete Eltern, Kind in Vietnam geboren: Die vietnamesische Geburtsurkunde genügt in der Regel.
- Nicht verheiratete Eltern, Kind in Deutschland geboren: Vaterschaftsanerkennung nach deutschem Recht und eine Sorgeerklärung von beiden Elternteilen, die beurkundet werden muss.
- Pass des deutschen Elternteils: Legen Sie den Pass des deutschen Elternteils in Kopie vor. Kopieren Sie auch die Seiten mit den entsprechenden Ein- und Ausreisestempeln, wenn es in den vergangenen Jahren Reisen nach Vietnam gab.
- Krankenversicherung: Versicherungsschutz ab dem Tag der Einreise für mindestens drei Monate ist erst vorzulegen, wenn das Visum ausgestellt werden kann.
Alternative Nachweise, wenn das Kind noch nicht geboren ist:
- Ärztliche Bescheinigung über die Schwangerschaft: In der Bescheinigung muss der voraussichtliche Geburtstermin angegeben sein.
- Nachweis der Vaterschaft:
- Verheiratete Eltern: Nachweis: Eheurkunde der Eltern. Vietnamesische Urkunden müssen vorab legalisiert werden.
- Nicht verheiratete Eltern: Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter. Die Erklärungen müssen beurkundet werden. Falls der nachziehende Elternteil der werdende Vater ist, muss auch eine Sorgeerklärung vorgelegt werden.
Terminvereinbarung und Gebühren
Die Antragsunterlagen müssen Sie persönlich in der Auslandsvertretung abgeben. Einen Termin dafür können Sie online vereinbaren. Das Visum ist gebührenfrei.
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit für das Visum kann mehrere Monate dauern, da die Ausländerbehörde am künftigen Wohnort in Deutschland beteiligt werden muss. In der Regel beträgt die Bearbeitungszeit der Ausländerbehörden mindestens drei Monate. Im Einzelfall kann es deutlich länger dauern.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert es, bis die Aufenthaltserlaubnis für mein Kind erteilt wird?
Die Bearbeitungszeit für die Aufenthaltserlaubnis für ein in Deutschland geborenes Kind kann zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern. Die Ausländerbehörde wird in der Regel von sich aus tätig, um die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Sollte die Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes erteilen, müssen die Eltern vor Ablauf der sechs Monate einen Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis stellen.
Muss ich Sprachkenntnisse nachweisen, um ein Visum für den Familiennachzug zu erhalten?
Im Gegensatz zum Ehegattennachzug müssen bei einem Nachzug zum deutschen Kind keine Sprachkenntnisse nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn mein Kind in Deutschland geboren wird, aber ich kein Visum habe?
Wenn Sie kein Visum haben, kann es schwierig sein, nach Deutschland einzureisen, um Ihr Kind zur Welt zu bringen. Es ist wichtig, sich vor der Reise über die notwendigen Visabestimmungen zu informieren.
Kann ich mit meinem Kind nach Deutschland einreisen, wenn ich ein Visum für den Familiennachzug beantragt habe?
Nein, Sie können mit Ihrem Kind nicht nach Deutschland einreisen, wenn Sie ein Visum für den Familiennachzug beantragt haben. Sie müssen warten, bis das Visum erteilt wurde.
Was passiert, wenn mein Visum für den Familiennachzug abgelehnt wird?
Wenn Ihr Visum für den Familiennachzug abgelehnt wird, können Sie gegen die Entscheidung Widerspruch einlegen.
Zusammenfassung
Die Beantragung eines Visums zur Geburt eines deutschen Kindes oder für den Familiennachzug zum deutschen Kind kann ein komplexer Prozess sein. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die notwendigen Unterlagen und die geltenden Bestimmungen zu informieren.
Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte geben. Für weitere Informationen und Unterstützung wenden Sie sich bitte an die zuständige deutsche Auslandsvertretung oder an eine Rechtsberatungsstelle.
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