Die Rückkehr ins Berufsleben nach der Geburt eines Kindes kann eine große Herausforderung sein, insbesondere für stillende Mütter. Doch das deutsche Mutterschutzgesetz bietet umfassenden Schutz und Unterstützung, um das Stillen und die Berufstätigkeit zu vereinen. Dieser Artikel beleuchtet die Rechte von Stillenden am Arbeitsplatz, gibt praktische Tipps zur Organisation und erklärt, wie Stillzeiten optimal in den Arbeitsalltag integriert werden können.
Rechte von Stillenden am Arbeitsplatz
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) garantiert stillenden Frauen besondere Rechte, die ihnen ermöglichen, ihr Kind weiterhin mit Muttermilch zu ernähren. Zu diesen Rechten gehören:
Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen
Stillende Frauen genießen denselben Schutz vor gesundheitlichen Gefährdungen wie schwangere Frauen. Das bedeutet, dass sie nicht mit bestimmten Gefahrenstoffen arbeiten dürfen und auch nicht zwischen 20 und 6 Uhr beschäftigt werden dürfen. Diese Regelungen dienen dazu, die Gesundheit der Mutter und des Kindes zu schützen.
Angepasste Arbeitszeiten
Stillende Frauen haben das Recht auf flexible Arbeitszeiten, um das Stillen ihres Kindes zu ermöglichen. Das MuSchG regelt die sogenannten Stillzeiten, die für das Stillen oder Abpumpen von Muttermilch genutzt werden können.
Bezahlte Stillzeiten
Stillende Frauen haben Anspruch auf bezahlte Stillzeiten, die in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt gewährt werden. Die Dauer der Stillzeiten richtet sich nach der täglichen Arbeitszeit:
- Bei einer Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden: Mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten.
- Bei einer Arbeitszeit von über 8 Stunden und höchstens 2 Stunden Ruhepause: Mindestens zweimal täglich 45 Minuten oder einmal täglich 90 Minuten.
Die Stillzeiten sind keine Ruhepausen und müssen nicht vor- oder nachgearbeitet werden. Der Arbeitgeber muss die Stillzeiten wie Arbeitszeit bezahlen.
Recht auf geeignete Stillbedingungen
Stillende Frauen haben das Recht auf geeignete Stillbedingungen am Arbeitsplatz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber einen Stillraum zur Verfügung stellen muss, der folgende Kriterien erfüllt:
- Privatsphäre: Der Raum sollte abschließbar sein und ausreichend Privatsphäre bieten. Pausenräume oder Toiletten sind keine geeigneten Stillräume.
- Komfortable Sitzgelegenheit: Der Stillraum sollte eine bequeme Sitzgelegenheit für das Stillen oder Abpumpen bieten.
- Waschbecken: Ein Waschbecken ist notwendig, um sich vor dem Stillen oder Abpumpen die Hände zu waschen.
- Abstellfläche: Eine saubere Abstellfläche für die Milchpumpe und andere Utensilien ist wichtig.
- Steckdose: Eine Steckdose ist notwendig, wenn eine elektrische Milchpumpe verwendet wird.
- Kühlschrank: Ein Kühlschrank für die Aufbewahrung der abgepumpten Muttermilch ist wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Falls der Arbeitgeber keinen geeigneten Stillraum zur Verfügung stellen kann, darf die stillende Frau den Betrieb verlassen, um ihr Kind zu stillen oder Milch abzupumpen. Dies ist im Mutterschutzgesetz verankert.
Für wen gelten die Still-Rechte?
Die Regelungen des Mutterschutzgesetzes schützen stillende Mütter in verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen und Ausbildungssituationen. Sie gelten zum Beispiel:
- Im Beruf (feste und befristete Beschäftigungsverhältnisse, Probezeit, Vollzeit, Teilzeit, Mini-Jobs, Home-Office)
- In der Ausbildung (Berufsausbildung, Studium, Praktikum)
- In der Werkstatt für Menschen mit Behinderung
- Im Jugend- oder Bundesfreiwilligendienst
Der Mutterschutz und die Still-Rechte gelten auch für Stillende, die in ihre Beschäftigung oder Ausbildung zurückkehren oder eine neue Beschäftigung oder Ausbildung beginnen. Selbstständige sind vom Mutterschutz ausgenommen.
Tipps zur Vorbereitung aufs Stillen im Job
Um das Stillen während der Arbeitszeit zu erleichtern, können stillende Frauen bereits im Voraus einige Dinge vorbereiten:
Planung der Stillzeiten
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber über Ihre Bedürfnisse und vereinbaren Sie die Stillzeiten. Klären Sie dabei folgende Punkte:

- Ort der Stillzeiten: Wo können die Stillzeiten stattfinden? Ist ein Stillraum vorhanden?
- Mitbringen des Babys: Kann Ihr Baby während der Stillzeiten in den Betrieb gebracht werden?
- Flexibilität: Können die Stillzeiten flexibel angepasst werden, falls sich die Bedürfnisse Ihres Babys ändern?
Üben Sie das Ausstreichen oder Abpumpen
Falls Sie bisher gestillt haben und nun Milch abpumpen möchten, üben Sie die Technik oder die Verwendung einer Milchpumpe zu Hause. So fühlen Sie sich im Betrieb sicherer und können die Milchgewinnung optimal gestalten.
Fütterungsübungen mit dem Baby und der Betreuungsperson
Üben Sie mit Ihrem Baby und der Betreuungsperson (Partner, Partnerin, Tagesmutter) das Füttern mit abgepumpter Milch. Das ist besonders wichtig, wenn Ihr Baby bisher nur an der Brust getrunken hat.
Milchvorrat anlegen
Ein Milchvorrat kann in den ersten Wochen nach der Rückkehr ins Berufsleben hilfreich sein, falls es zu Problemen mit der Milchproduktion oder der Organisation der Stillzeiten kommt. Informationen zur Lagerung von Muttermilch finden Sie auf der Webseite des Netzwerks Gesund ins Leben.
Stilltasche packen
Packen Sie eine Stilltasche mit allen wichtigen Utensilien, die Sie für die Stillzeiten benötigen. Dazu gehören:
- Saubere Wechselkleidung für Sie und Ihr Baby
- Eine kleine Mahlzeit
- Saubere Gefäße oder Milchbeutel für abgepumpte Milch
- Kühl-Akkus für den Transport der Milch
- Milchpumpe (falls Sie abpumpen)
Zeit zum Entspannen einplanen
Die Umstellung des Alltags kann zu Stress führen, was sich auf die Milchproduktion auswirken kann. Planen Sie daher Zeit zum Entspannen ein, um Ihren Körper und Ihre Psyche zu stärken.
Regelmäßiger Austausch mit dem Arbeitgeber
Bleiben Sie mit Ihrem Arbeitgeber im Gespräch, um Ihre Bedürfnisse und die Bedürfnisse Ihres Babys zu kommunizieren. So können Ihre Arbeitsbedingungen und die Stillzeiten flexibel angepasst werden.
Die Ausstattung für ein Stillzimmer
Ein gut ausgestattetes Stillzimmer ist wichtig, um den Stillenden ein angenehmes und hygienisches Umfeld zu bieten. Die Nationale Stillkommission empfiehlt folgende Ausstattung:
- Privatsphäre: Der Raum sollte abschließbar sein und ausreichend Privatsphäre bieten.
- Komfortable Sitzgelegenheit: Eine bequeme Sitzgelegenheit für das Stillen oder Abpumpen ist wichtig.
- Waschbecken: Ein Waschbecken ist notwendig, um sich vor dem Stillen oder Abpumpen die Hände zu waschen.
- Abstellfläche: Eine saubere Abstellfläche für die Milchpumpe und andere Utensilien ist wichtig.
- Steckdose: Eine Steckdose ist notwendig, wenn eine elektrische Milchpumpe verwendet wird.
- Kühlschrank: Ein Kühlschrank für die Aufbewahrung der abgepumpten Muttermilch ist wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Häufige Fragen zum Stillen und Arbeitszeit
Wie lange muss der Arbeitgeber Stillzeiten gewähren?
Der Arbeitgeber muss Stillzeiten für die Dauer von zwölf Monaten nach der Geburt des Kindes gewähren. Die Stillzeiten können in Absprache mit dem Arbeitgeber an den Beginn oder das Ende der täglichen Arbeitszeit gelegt werden.
Kann ich Stillzeiten auch zu Hause nehmen?
Das MuSchG räumt der stillenden Frau das Recht auf Stillzeiten während der Arbeitszeit ein. Es besteht kein Anspruch darauf, diese Zeiten zu Hause zu nehmen. Der Arbeitgeber kann aber im Einzelfall zustimmen, dass die Stillzeiten zu Hause genommen werden.
Wie lange dauern die Stillzeiten?
Die Dauer der Stillzeiten richtet sich nach der täglichen Arbeitszeit. Bei einer Arbeitszeit von bis zu 8 Stunden sind es mindestens zweimal täglich 30 Minuten oder einmal täglich 60 Minuten. Bei einer Arbeitszeit von über 8 Stunden und höchstens 2 Stunden Ruhepause sind es mindestens zweimal täglich 45 Minuten oder einmal täglich 90 Minuten.

Muss ich die Stillzeiten meinem Arbeitgeber anmelden?
Ja, Sie müssen Ihren Arbeitgeber darüber informieren, dass Sie Ihr Recht auf Stillzeiten in Anspruch nehmen möchten. Die Stillzeiten werden dann nicht auf die Ruhepausen angerechnet und müssen nicht vor- oder nachgearbeitet werden.
Was passiert, wenn mein Arbeitgeber keine Stillzeiten gewährt?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen keine Stillzeiten gewährt, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die Aufsichtsbehörde kann den Arbeitgeber anweisen, die Stillzeiten zu gewähren.
Zusammenfassung
Das Stillen eines Kindes ist ein wichtiger Bestandteil der frühen Kindesentwicklung und hat viele positive Auswirkungen auf die Gesundheit von Mutter und Kind. Das deutsche Mutterschutzgesetz bietet stillenden Frauen umfassenden Schutz und Unterstützung, um das Stillen und die Berufstätigkeit zu vereinbaren. Durch die Einhaltung der im MuSchG festgelegten Rechte und die gute Kommunikation mit dem Arbeitgeber können stillende Frauen ihre Arbeit erfolgreich ausführen und gleichzeitig die Bedürfnisse ihres Kindes erfüllen.
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