Die Frage, ob man heiraten soll, ist eine sehr persönliche Entscheidung. Doch neben den emotionalen Aspekten spielt auch die finanzielle Seite eine Rolle. Viele Paare fragen sich, ob die Ehe steuerliche Vorteile bietet, die sie bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder als unverheiratetes Paar nicht erhalten würden. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Steuervorteile der Ehe und zeigt auf, welche finanziellen Vorteile sich durch den Bund fürs Leben ergeben können.
Steuerliche Vorteile der Ehe
Die Ehe bietet in Deutschland verschiedene steuerliche Vorteile, die sich vor allem in folgenden Bereichen bemerkbar machen:
Steuerklassenwahl und Zusammenveranlagung
Ehegatten haben die Möglichkeit, sich für eine der Steuerklassen I-V zu entscheiden. Die Wahl der Steuerklasse hat einen direkten Einfluss auf die Höhe der zu zahlenden Steuern. Die gängigste Wahl für Ehepaare ist die Kombination aus Steuerklasse III und Steuerklasse V. In dieser Konstellation profitiert der Partner mit dem höheren Einkommen von einem niedrigeren Steuersatz, während der Partner mit dem niedrigeren Einkommen einen höheren Steuersatz zahlt. Die Differenz wird dann durch die Zusammenveranlagung ausgeglichen. Im Ergebnis zahlen beide Partner weniger Steuern als wenn sie getrennt veranlagt würden.
Beispiel: Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 100.000 Euro (Partner A: 70.000 Euro, Partner B: 30.000 Euro) zahlt in der Steuerklassenkombination III/V weniger Steuern als bei zwei getrennten Veranlagungen in Steuerklasse I. Durch die Zusammenveranlagung wird die Steuerlast insgesamt reduziert.
Ehegattensplitting
Das Ehegattensplitting ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems. Es ermöglicht es Ehepaaren, ihre Einkünfte zusammenzurechnen und gemeinsam zu versteuern. Dadurch wird das Einkommen des Partners mit dem niedrigeren Einkommen steuerlich aufgewertet, was zu einer niedrigeren Gesamtsteuerlast führt. Das Ehegattensplitting ist besonders vorteilhaft für Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere.
Beispiel: Ein Ehepaar mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 100.000 Euro (Partner A: 80.000 Euro, Partner B: 20.000 Euro) profitiert vom Ehegattensplitting. Durch die Zusammenrechnung der Einkünfte und die Anwendung des Splitting-Tarifs wird die Gesamtsteuerlast deutlich reduziert im Vergleich zu zwei getrennten Veranlagungen.
Kinderfreibetrag und Kindergeld
Ehepaare mit Kindern können den Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser Freibetrag wird auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet und reduziert die Steuerlast. Der Kinderfreibetrag wird für jedes Kind gewährt und beträgt im Jahr 2023 952 Euro inklusive Betreuungsfreibetrag. Der Kinderfreibetrag wird im Regelfall in Form von Kindergeld ausgezahlt.
Wichtig: Entweder der Kinderfreibetrag oder Kindergeld können geltend gemacht werden. Beides zusammen ist nicht möglich. Das Finanzamt ermittelt automatisch, welche Variante für den Steuerpflichtigen günstiger ist.
Steuerliche Vorteile bei Kinderbetreuungskosten
Ehepaare können auch bei den Kinderbetreuungskosten steuerliche Vorteile geltend machen. Wer sein Kind oder seine Kinder in Kindertagesstätten, in einem Hort, bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater oder im Rahmen eines Au-pair-Programms betreuen lässt, kann bis zu 000 Euro pro Jahr und Kind steuerlich geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt zwei Drittel des Betrags als Sonderausgaben.
Wichtig: Der Elternteil mit dem höheren Einkommen profitiert am meisten von diesem Steuervorteil. Wenn der Partner mit dem geringeren Einkommen den Betreuungsvertrag abschließt, kann der andere Partner die Kosten steuerlich nicht geltend machen.
Steuervorteile für unverheiratete Paare
Auch unverheiratete Paare können von einigen steuerlichen Vorteilen profitieren. So steht beispielsweise der steuerliche Familienleistungsausgleich auch unverheirateten Eltern zu. Der Kinderfreibetrag wird dann auf beide Partner aufgeteilt. Auch bei den Kinderbetreuungskosten können unverheiratete Paare die gleichen Vorteile wie Ehepaare geltend machen.
Steuervorteile durch Ehe
Wie hoch sind die Steuervorteile durch die Ehe?
Die Höhe der Steuervorteile durch die Ehe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. Dem Einkommen der Partner, der Anzahl der Kinder und den Kinderbetreuungskosten. Im Durchschnitt können Paare durch die Ehe mehrere hundert Euro pro Jahr an Steuern sparen.
Lohnt sich die Ehe rein steuerlich?
Die Entscheidung, ob die Ehe rein steuerlich lohnt, hängt von der individuellen Situation des Paares ab. Wenn beide Partner ein hohes Einkommen haben und Kinder haben, können die Steuervorteile der Ehe besonders hoch ausfallen. Bei einem geringen Einkommen und ohne Kinder sind die Steuervorteile der Ehe hingegen geringer.
Was passiert, wenn sich ein Ehepaar trennt?
Wenn sich ein Ehepaar trennt, wird die Ehe steuerlich rückwirkend aufgelöst. Das bedeutet, dass die Steuervorteile der Ehe nicht mehr gelten und die Partner getrennt veranlagt werden. Die Trennung muss dem Finanzamt jedoch mitgeteilt werden.
Kann man die Steuerklasse jederzeit ändern?
Die Steuerklasse kann grundsätzlich jederzeit geändert werden. Es gibt jedoch einige Einschränkungen, z. B. Bei der Änderung von Steuerklasse III auf Steuerklasse I. Die Änderung der Steuerklasse muss dem Finanzamt schriftlich mitgeteilt werden.
Fazit: Steuervorteile der Ehe
Die Ehe bietet in Deutschland verschiedene steuerliche Vorteile, die sich vor allem für Paare mit Kindern oder einem hohen Einkommen lohnen. Durch die Zusammenveranlagung, das Ehegattensplitting und den Kinderfreibetrag können Ehepaare ihre Steuerlast deutlich senken. Auch unverheiratete Paare können von einigen Steuervorteilen profitieren, jedoch sind diese in der Regel geringer als die Vorteile für Ehepaare.
Ob sich die Ehe rein steuerlich lohnt, hängt von der individuellen Situation des Paares ab. Es ist empfehlenswert, sich vor der Entscheidung, ob man heiraten möchte, von einem Steuerberater beraten zu lassen.
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