Die Geburt Ihres Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, das Sie für immer in Erinnerung behalten werden. Neben all den Glücksgefühlen und der Freude, die ein Neugeborenes mit sich bringt, steht auch die Anmeldung der Geburt beim Standesamt an. In Nürnberg können Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes online, persönlich oder schriftlich beantragen.
- Geburtsurkunde beantragen in Nürnberg
- Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung der Geburtsurkunde?
- Was kostet die Geburtsurkunde?
- Häufig gestellte Fragen
- Wie kann ich eine Urkunde beantragen?
- Welche Urkunden können beantragt werden?
- Welche Unterlagen werden bei persönlicher Vorsprache benötigt?
- Welche Gebühren fallen an und wie kann ich sie bezahlen?
- Was passiert nach der Antragstellung?
- Welche Urkunden kann ich zur Vorlage im Ausland verwenden?
- Wann benötige ich eine beglaubigte Abschrift, wann einen Registerauszug und wann eine Urkunde?
- Gibt es die Abstammungsurkunde nicht mehr?
- Gibt es die Heiratsurkunde nicht mehr?
- Was mache ich bei Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland?
- Was mache ich bei Verlust einer Urkunde?
- Weitere Informationen
Geburtsurkunde beantragen in Nürnberg
Das Standesamt Nürnberg ist für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen zuständig. Wenn Ihr Kind in Nürnberg geboren wurde, müssen Sie die Geburt innerhalb einer Woche nach der Geburt beim Standesamt anmelden. Die Geburtsurkunde ist ein wichtiges Dokument, das Sie für viele Behördengänge benötigen, z.B. Für die Anmeldung Ihres Kindes bei der Krankenkasse, für den Bezug von Elterngeld oder für den Kindergarteneintritt.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Geburtsurkunde zu beantragen?
Sie haben drei Möglichkeiten, die Geburtsurkunde zu beantragen:
- Online: Der bequemste Weg ist die Online-Beantragung über den Online-Dienst des Standesamtes Nürnberg. Sie können die Gebühr direkt online per SEPA-Lastschrift, Giropay oder Kreditkarte bezahlen. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 bis 10 Tage, zuzüglich Postversand.
- Persönlich: Sie können die Geburtsurkunde auch persönlich im Standesamt in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg beantragen. Sie können Montag bis Freitag von 30 bis 30 Uhr spontan vorbeikommen und die Urkunde direkt mitnehmen. Sie können bar, mit EC- oder Kreditkarte bezahlen. Bei hohem Kundenaufkommen kann es zu längeren Wartezeiten kommen.
- Schriftlich: Sie können die Geburtsurkunde auch schriftlich beantragen. Sie erhalten dann eine Rechnung per Post, die Sie bezahlen müssen. Erst nach dem Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Welche Dokumente benötige ich für die Beantragung der Geburtsurkunde?
Für die Beantragung der Geburtsurkunde benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original. Wenn Sie die Geburtsurkunde nicht für sich selbst, sondern für eine andere Person beantragen, benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises der betroffenen Person oder einen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse.
Welche Arten von Geburtsurkunden gibt es?
Das Standesamt Nürnberg bietet verschiedene Arten von Geburtsurkunden an:
- Geburtsurkunde: Die Geburtsurkunde enthält die wichtigsten Daten zur Geburt Ihres Kindes, wie Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Eltern.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Diese Urkunde enthält die gleichen Informationen wie die Geburtsurkunde, ist aber zusätzlich beglaubigt.
- Mehrsprachige internationale Geburtsurkunde: Diese Urkunde ist in mehreren Sprachen verfasst und wird von vielen Ländern ohne Übersetzung und Apostille akzeptiert.
- Geburtszeitanfrage: Wenn Sie Ihre genaue Geburtszeit benötigen, können Sie diese online abfragen und bezahlen.
- Namensänderungsbescheinigung: Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, erhalten Sie eine Namensänderungsbescheinigung.
- Geburtsurkunde zur Vorlage bei Sozialbehörden: Diese Urkunde ist kostenlos und wird für bestimmte Behördengänge benötigt.
Was kostet die Geburtsurkunde?
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde fallen Gebühren an. Diese können Sie beim Online-Verfahren direkt online bezahlen. Bei persönlicher Antragstellung bezahlen Sie die Urkunde direkt vor Ort. Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung per Post, die Sie bezahlen müssen. Lediglich Urkunden für soziale Zwecke sind kostenfrei.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich eine Urkunde beantragen?
Sie können die Urkunde online, persönlich oder schriftlich beantragen. Die bequemste Möglichkeit ist die Online-Beantragung. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 8 bis 10 Tage, zuzüglich Postversand.
Welche Urkunden können beantragt werden?
Sie können folgende Urkunden zum Thema Geburt online beantragen:
- Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Mehrsprachige internationale Geburtsurkunde
- Namensänderungsbescheinigung
- Geburtsurkunde zur Vorlage bei Sozialbehörden
Welche Unterlagen werden bei persönlicher Vorsprache benötigt?
Sie benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass im Original. Wenn Sie die Urkunde nicht für sich selbst, sondern für eine andere Person beantragen, benötigen Sie zusätzlich eine Vollmacht und eine Kopie des Ausweises der betroffenen Person oder einen Nachweis über Ihr rechtliches Interesse.
Welche Gebühren fallen an und wie kann ich sie bezahlen?
Für die Bestellung fallen Gebühren an. Diese können Sie beim Online-Verfahren direkt online bezahlen. Bei persönlicher Antragstellung bezahlen Sie die Urkunde direkt vor Ort. Bei schriftlicher Antragstellung erhalten Sie eine Rechnung per Post, die Sie bezahlen müssen. Lediglich Urkunden für soziale Zwecke sind kostenfrei.
Was passiert nach der Antragstellung?
Beim Online-Verfahren wird Ihnen die Urkunde per Post zugeschickt. Die Bearbeitungszeit bei einer Onlinebeantragung beträgt in der Regel 8 bis 10 Arbeitstage. Bei persönlicher Antragstellung vor Ort können Sie die Urkunde direkt mitnehmen. Bei schriftlicher Antragstellung beträgt die Dauer ca. 6 Wochen. Sie erhalten eine Rechnung per Post, die Sie bezahlen müssen. Erst nach dem Zahlungseingang wird Ihr Antrag bearbeitet.
Welche Urkunden kann ich zur Vorlage im Ausland verwenden?
Sie haben die Möglichkeit, eine mehrsprachige internationale Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunde zu beantragen. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der betreffenden Behörde im Ausland, welche Urkundenart und welche Überbeglaubigung konkret gefordert wird.
Wann benötige ich eine beglaubigte Abschrift, wann einen Registerauszug und wann eine Urkunde?
Bitte informieren Sie sich dafür dort, wo Sie die Urkunde oder Abschrift vorlegen müssen.
Gibt es die Abstammungsurkunde nicht mehr?
Der Begriff Abstammungsurkunde ist veraltet. Das aktuelle Dokument ist die beglaubigte Abschrift auf dem Geburtenbuch/-register.
Gibt es die Heiratsurkunde nicht mehr?
Der Begriff Heiratsurkunde ist veraltet. Das aktuelle Dokument ist die Eheurkunde.
Was mache ich bei Geburt, Eheschließung oder Sterbefall im Ausland?
Wenn Sie im Ausland ein Baby bekommen haben oder im Ausland geboren worden sind, im Ausland geheiratet haben oder jemand im Ausland gestorben ist, können Sie freiwillig eine Nachbeurkundung beantragen. In den meisten Fällen sind keine Nachbeurkundungen für den weiteren Verlauf erforderlich.
Was mache ich bei Verlust einer Urkunde?
Bei Verlust müssen Sie eine neue Urkunde beantragen. Die bequemste Möglichkeit der Antragstellung ist online über unseren Online-Dienst. Dabei können Sie direkt online bezahlen. Die Bearbeitungszeit liegt zuzüglich Postversand in der Regel bei 8 bis 10 Tagen. Sollten Sie den Antrag nicht online stellen können oder wollen, stehen wir Ihnen ohne Termin persönlich im Standesamt in der Hirschelgasse 32, 90403 Nürnberg zur Verfügung. Sie können Montag bis Freitag von 30 bis 30 Uhr spontan bei uns vorbeikommen und Ihre Urkunde direkt mitnehmen. Bezahlen können Sie dabei in bar, mit EC- oder Kreditkarte (Mastercard, UnionPay und Visa).

Weitere Informationen
Weitere Informationen zum Standesamt Nürnberg und zur Beantragung von Geburtsurkunden finden Sie auf der Website der Stadt Nürnberg: https://www.nuernberg.de/internet/standesamt_nbg
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