Das Standesamt Heidelberg ist für die Beurkundung von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen in Heidelberg zuständig. Es bietet auch eine Reihe weiterer Dienstleistungen an, wie z. B. Die Ausstellung von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden und Sterbeurkunden. In diesem Artikel werden wir uns auf die Beurkundung von Geburten und die Ausstellung von Geburtsurkunden konzentrieren.

Geburtsurkunde Heidelberg: Beantragung und Kosten
Wenn ein Kind in Heidelberg geboren wird, ist das Standesamt Heidelberg für die Beurkundung der Geburt zuständig. Die Eltern müssen die Geburt des Kindes innerhalb eines Monats nach der Geburt beim Standesamt anmelden.
Die Beurkundung der Geburt ist kostenlos. Die Eltern erhalten eine Geburtsurkunde, die sie für verschiedene Zwecke benötigen, z. B. Für die Anmeldung des Kindes bei der Krankenkasse, bei der Schule oder bei der Beantragung eines Reisepasses.

Kosten für Geburtsurkunden und andere Dokumente
Das Standesamt Heidelberg erhebt Gebühren für die Ausstellung von Geburtsurkunden und anderen Dokumenten. Die Gebühren sind wie folgt:
| Dokument | Gebühr |
|---|---|
| Geburtsurkunde | 20,00 € |
| Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister mit und ohne Hinweisteil | 20,00 € |
| Internationale Geburtsurkunde (mehrsprachig) | 20,00 € |
| Auskunft der Geburtszeit | 20,00 € |
| Eheurkunde, Sterbeurkunde (deutsch oder mehrsprachig) | 20,00 € |
| Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch | 20,00 € |
| Erteilung einer Auskunft aus einem oder Gewährung der Einsicht in ein Personenstandsregister | 20,00 € |
| Erteilung einer Auskunft aus oder Gewährung der Einsicht in die Sammelakte | 20,00 - 60,00 € |
| Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe / Lebenspartnerschaft | 110,00 € |
| Beurkundung einer im Ausland erfolgten Geburt | 160,00 € |
| Beurkundung eines im Ausland erfolgten Sterbefalles | 80,00 € |
| Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften | 40,00 € |
| Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung, wenn diese nicht im Zusammenhang mit der Entgegennahme einer namensrechtlichen Erklärung ausgestellt wird | 20,00 € |
Die Gebühren können per Überweisung, online-banking oder bar bei persönlicher Abholung bezahlt werden. Bei Überweisungen von einem ausländischen Geldinstitut außerhalb eines Euro-Landes werden zusätzlich noch Bankspesen in Rechnung gestellt.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis ich eine Geburtsurkunde erhalte?
Die Bearbeitungszeit für eine Geburtsurkunde beträgt in der Regel 1-2 Wochen. Die Urkunde wird Ihnen per Post oder Fax zugesandt.
Was passiert, wenn ich die Gebühren nicht innerhalb von zwei Wochen überweise?
Wenn Sie die Gebühren nicht innerhalb von zwei Wochen überweisen, werden Ihnen Mahnkosten in Rechnung gestellt.
Was muss ich bei einer Überweisung per online-banking angeben?
Bei einer Überweisung per online-banking müssen Sie als Verwendungszweck „Standesamt und das Buchungszeichen (BUZ)" angeben. Ohne diese Angaben kann die Zahlung nicht zugeordnet werden.
Welche Kosten fallen zusätzlich zu den Gebühren an?
Zusätzlich zu den Gebühren können noch Kosten für Porto etc. Anfallen.
Kontakt
Standesamt Heidelberg
Hauptstraße 100
69117 Heidelberg
Telefon: 06221 58-0
Fax: 06221 58-1234
E-Mail: [email protected]
Wichtige Hinweise
Bitte beachten Sie, dass die Informationen auf dieser Seite nur allgemeine Informationen darstellen und nicht als Rechtsberatung betrachtet werden sollten. Für individuelle Fragen wenden Sie sich bitte an das Standesamt Heidelberg.
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