Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. Neben der Freude auf das kommende Kind, bringt sie aber auch viele Kosten mit sich. Viele dieser Kosten lassen sich jedoch von der Steuer absetzen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten während der Schwangerschaft.
- Welche Kosten können Sie während der Schwangerschaft von der Steuer absetzen?
- Wie hoch ist die Steuererstattung?
- Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Wie und wann können Sie die Kosten geltend machen?
- Häufig gestellte Fragen
- Kann ich die Kosten für die Hebamme von der Steuer absetzen?
- Kann ich die Kosten für die Babyparty von der Steuer absetzen?
- Kann ich die Kosten für die Babysitterin von der Steuer absetzen?
- Kann ich die Kosten für die Stillberatung von der Steuer absetzen?
- Kann ich die Kosten für die Babytrage von der Steuer absetzen?
- Fazit
Welche Kosten können Sie während der Schwangerschaft von der Steuer absetzen?
Die Steuergesetzgebung bietet verschiedene Möglichkeiten, Kosten im Zusammenhang mit der Schwangerschaft steuerlich geltend zu machen. Hierzu zählen unter anderem:
Kosten für den Frauenarzt
Die Kosten für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft können Sie als besondere Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen:
- Untersuchungen beim Frauenarzt
- Ultraschalluntersuchungen
- Laboruntersuchungen
- Geburtsvorbereitungskurse
- Geburtshilfe
Um diese Kosten steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie eine Rechnung vom Frauenarzt. Diese Rechnung sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da Sie sie bei der Steuererklärung vorlegen müssen.
Kosten für Medikamente und Hilfsmittel
Auch die Kosten für Medikamente und Hilfsmittel, die während der Schwangerschaft notwendig sind, können Sie von der Steuer absetzen. Dazu zählen:
- Medikamente gegen Schwangerschaftsübelkeit
- Schwangerschafts- und Stilltees
- Schwangerschafts- und Stillhosen
- Stillkissen
Auch hier benötigen Sie Rechnungen oder Quittungen, um die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen zu können. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen den Namen des Medikaments oder Hilfsmittels sowie die Menge oder den Preis enthalten.
Kosten für die Baby-Erstausstattung
Die Kosten für die Baby-Erstausstattung können Sie ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Diese Kosten können Sie als besondere Ausgaben oder als Sonderausgaben geltend machen.
Zu den Kosten für die Baby-Erstausstattung zählen:
- Kleidung
- Windeln
- Kinderwagen
- Babyschale
- Bettzeug
Um die Kosten für die Baby-Erstausstattung steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie Rechnungen oder Quittungen. Achten Sie darauf, dass die Rechnungen den Namen des Artikels sowie den Preis enthalten.
Kosten für die Betreuung des Kindes
Wenn Sie während der Schwangerschaft oder nach der Geburt Ihres Kindes einen Kinderbetreuungsplatz benötigen, können Sie die Kosten für die Betreuung von der Steuer absetzen. Dies gilt auch für die Kosten für die Betreuung durch eine Tagesmutter oder einen Nanny. Die Kosten für die Kinderbetreuung können Sie als Sonderausgaben geltend machen.
Um die Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie eine Rechnung oder eine Bescheinigung vom Betreuungsdienst. Achten Sie darauf, dass die Rechnung oder die Bescheinigung den Namen des Kindes, den Zeitraum der Betreuung sowie die Höhe der Kosten enthält.
Wie hoch ist die Steuererstattung?
Die Höhe der Steuererstattung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel:
- Ihr Einkommen
- Die Höhe der Kosten
- Ihre Steuerklasse
Im Allgemeinen können Sie mit einer Steuererstattung von bis zu 30% der Kosten rechnen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nur ein Richtwert ist. Die tatsächliche Steuererstattung kann je nach Einzelfall unterschiedlich sein.
Welche Unterlagen benötigen Sie?
Um die Kosten während der Schwangerschaft steuerlich geltend machen zu können, benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Rechnungen oder Quittungen für alle Kosten
- Eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
- Eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde
- Eine Kopie Ihrer Steuerbescheinigung
Diese Unterlagen sollten Sie sorgfältig aufbewahren, da Sie sie bei der Steuererklärung vorlegen müssen.
Wie und wann können Sie die Kosten geltend machen?
Die Kosten während der Schwangerschaft können Sie in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Die Steuererklärung müssen Sie bis zum 3Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen.
Sie können die Kosten entweder online über das Elster-Portal oder per Post einreichen. Wenn Sie die Kosten per Post einreichen, müssen Sie die Unterlagen an das Finanzamt senden, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Kosten für die Hebamme von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für die Hebamme können Sie als besondere Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Kann ich die Kosten für die Babyparty von der Steuer absetzen?
Nein, die Kosten für die Babyparty können Sie nicht von der Steuer absetzen. Diese Kosten zählen nicht zu den besonderen Ausgaben oder Sonderausgaben, die Sie steuerlich geltend machen können.
Kann ich die Kosten für die Babysitterin von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für die Babysitterin können Sie als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Allerdings müssen Sie die Kosten für die Babysitterin nachweislich für die Betreuung Ihres Kindes verwenden.
Kann ich die Kosten für die Stillberatung von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für die Stillberatung können Sie als besondere Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Kann ich die Kosten für die Babytrage von der Steuer absetzen?
Ja, die Kosten für die Babytrage können Sie als besondere Ausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Fazit
Die Schwangerschaft bringt viele Kosten mit sich. Viele dieser Kosten lassen sich jedoch von der Steuer absetzen. Dies kann Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu senken und so etwas Geld zu sparen. Achten Sie darauf, dass Sie alle notwendigen Unterlagen aufbewahren und Ihre Steuererklärung rechtzeitig einreichen.
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