Schwangerschaft nach kündigung: ihre rechte & möglichkeiten

Sie haben eine Kündigung erhalten und kurz darauf erfahren, dass Sie schwanger sind? Diese Situation ist nicht einfach, aber Sie sind nicht allein. Das Mutterschutzgesetz bietet Ihnen einen besonderen Kündigungsschutz, der Sie vor einer ungerechtfertigten Entlassung schützt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über Ihre Rechte und Möglichkeiten, wenn Sie nach einer Kündigung schwanger werden.

Inhaltsverzeichnis

Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt werdende Mütter vor einer Kündigung während der Schwangerschaft und bis zum Ende der Mutterschutzfrist. Dieser Kündigungsschutz gilt auch, wenn Sie erst nach Erhalt der Kündigung von Ihrer Schwangerschaft erfahren.

Die Voraussetzung für den Kündigungsschutz ist, dass Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihre Schwangerschaft informieren.

Wann beginnt die Schwangerschaft?

Die Schwangerschaft beginnt rechtlich gesehen mit dem Tag der Einsetzung der Embryonen in die Gebärmutter bei einer künstlichen Befruchtung (in vitro-Fertilisation). Bei einer natürlichen Befruchtung wird der Beginn der Schwangerschaft vom mutmaßlichen Geburtstermin berechnet. Der Arzt berechnet den mutmaßlichen Geburtstermin von 280 Tagen zurück.

Wann muss ich den Arbeitgeber informieren?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber spätestens zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung über Ihre Schwangerschaft informieren. Wenn Sie diese Frist unverschuldet nicht einhalten können, müssen Sie die Mitteilung unverzüglich nachholen.

Was bedeutet unverzüglich ?

Das Wort unverzüglich bedeutet, dass Sie die Mitteilung ohne schuldhaftes Zögern nachholen müssen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Mutterschutzgesetz in erster Linie dem Schutz werdender Mütter dient. Daher wird bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit der Information auch auf die spezielle Situation der schwangeren Arbeitnehmerin Rücksicht genommen.

Beispiel aus der Praxis: Urteil des Arbeitsgerichts Halberstadt

In einem Fall, der vom Arbeitsgericht Halberstadt entschieden wurde, erhielt eine Arbeitnehmerin zwei Tage nach der Einsetzung von Embryonen eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber. Erst zwei Wochen nach der Kündigung erfuhr sie durch einen Hormontest, dass sie schwanger war. Sie informierte ihren Arbeitgeber fünf Tage später.

Das Arbeitsgericht Halberstadt entschied, dass die Mitteilung noch rechtzeitig war. Die Arbeitnehmerin konnte sich auf den Kündigungsschutz im Mutterschutzgesetz berufen und die Kündigung wurde für unwirksam erklärt.

Was passiert, wenn der Arbeitgeber die Kündigung nicht zurücknimmt?

Wenn der Arbeitgeber die Kündigung trotz Ihrer Schwangerschaft nicht zurücknimmt, können Sie sich an das Arbeitsgericht wenden. Dort können Sie die Kündigung anfechten und auf die Einhaltung des Kündigungsschutzes bestehen.

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist von zwei Wochen versäumt habe?

Wenn Sie die Frist von zwei Wochen unverschuldet versäumt haben, müssen Sie Ihren Arbeitgeber so schnell wie möglich, also unverzüglich, über Ihre Schwangerschaft informieren. Das Arbeitsgericht wird im Zweifelsfall entscheiden, ob die Mitteilung rechtzeitig erfolgte.

Kann der Arbeitgeber die Kündigung zurücknehmen, wenn ich schwanger bin?

Ja, der Arbeitgeber kann die Kündigung zurücknehmen, auch wenn Sie schwanger sind. Es ist jedoch wichtig, dass die Kündigung tatsächlich zurückgenommen wird und nicht nur ein Rücknahmeversprechen abgegeben wird.

Was passiert, wenn ich während der Probezeit schwanger werde?

In der Probezeit gilt der Kündigungsschutz im Mutterschutzgesetz nicht. Der Arbeitgeber kann Sie in diesem Fall ohne Angabe von Gründen kündigen. Es gibt jedoch Ausnahmen, wenn die Kündigung beispielsweise aus diskriminierenden Gründen erfolgt.

Welche Rechte habe ich, wenn ich nach einer Kündigung schwanger werde?

Sie haben Anspruch auf den besonderen Kündigungsschutz, der Ihnen durch das Mutterschutzgesetz gewährt wird. Sie können sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung wehren und auf die Einhaltung Ihrer Rechte bestehen.

Wie kann ich mich gegen eine Kündigung wehren?

Sie sollten sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte unterstützt.

Wichtige Tipps

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Möglichkeiten.
  • Dokumentieren Sie alle wichtigen Ereignisse, wie z.B. Den Erhalt der Kündigung, den Zeitpunkt des Schwangerschaftstests und die Information des Arbeitgebers.
  • Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht, um Ihre Rechte zu schützen.
  • Verlieren Sie nicht den Mut. Es gibt Möglichkeiten, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu wehren.

Fazit

Schwangerschaft nach Kündigung kann eine schwierige Situation sein. Es ist wichtig, dass Sie Ihre Rechte kennen und diese geltend machen. Das Mutterschutzgesetz bietet Ihnen einen besonderen Kündigungsschutz, der Sie vor einer ungerechtfertigten Entlassung schützt. Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht.

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