Mutterschutz: rechte & fristen für schwangere 🤰

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. In dieser Zeit ist es wichtig, dass die werdende Mutter sich ausreichend erholen und auf die Geburt vorbereiten kann. Um dies zu gewährleisten, gibt es in Deutschland das Mutterschutzgesetz, das verschiedene Schutzfristen für Schwangere und Mütter vorsieht. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Schutzfristen in der Schwangerschaft, insbesondere die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz.

Inhaltsverzeichnis

Was sind Schutzfristen in der Schwangerschaft?

Schutzfristen in der Schwangerschaft sind gesetzlich festgelegte Zeiträume, in denen schwangere Frauen und Mütter nicht beschäftigt werden dürfen. Diese Fristen dienen dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Frau und des Kindes zu schützen. Sie sollen gewährleisten, dass die werdende Mutter genügend Zeit hat, sich auf die Geburt vorzubereiten und sich danach zu erholen.

Die wichtigsten Schutzfristen im Zusammenhang mit der Schwangerschaft sind:

  • Mutterschutzfrist: Diese Frist gilt für die letzten sechs Wochen vor der Entbindung und die ersten acht Wochen nach der Entbindung.
  • Schutzfrist bei Früh- und Mehrlingsgeburten: Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen.
  • Schutzfrist bei Geburt eines behinderten Kindes: Auch bei der Geburt eines behinderten Kindes kann sich die Schutzfrist nach der Entbindung unter bestimmten Voraussetzungen auf zwölf Wochen verlängern.

Die Mutterschutzfrist im Detail

Dauer der Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist umfasst insgesamt 14 Wochen, aufgeteilt in sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen nach der Entbindung. Diese Frist gilt für alle Schwangeren, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit.

Beginn der Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin. Der errechnete Geburtstermin wird vom Arzt anhand des letzten Menstruationstermins berechnet.

Ende der Mutterschutzfrist

Die Mutterschutzfrist endet acht Wochen nach der Entbindung. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines behinderten Kindes kann sich die Schutzfrist auf zwölf Wochen verlängern.

Verlängerung der Schutzfrist

In bestimmten Fällen kann die Schutzfrist nach der Entbindung verlängert werden. Dies gilt insbesondere bei:

Früh- und Mehrlingsgeburten

Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung auf zwölf Wochen. Dies liegt daran, dass Frühgeborene und Mehrlinge in der Regel eine längere Zeit benötigen, um sich zu erholen und ihre Körperfunktionen zu stabilisieren.

Geburt eines behinderten Kindes

Bei der Geburt eines behinderten Kindes kann sich die Schutzfrist nach der Entbindung ebenfalls auf zwölf Wochen verlängern. Die Verlängerung der Schutzfrist ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. So muss beispielsweise ein Arzt bescheinigen, dass das Kind aufgrund seiner Behinderung eine besondere Betreuung benötigt.

Welche Rechte haben Schwangere und Mütter während der Schutzfrist?

Während der Schutzfrist haben Schwangere und Mütter verschiedene Rechte. Sie haben Anspruch auf:

  • Freistellung von der Arbeit: Während der Schutzfrist dürfen sie nicht beschäftigt werden.
  • Entgeltfortzahlung: Sie erhalten weiterhin ihr volles Gehalt, als würden sie arbeiten.
  • Schutz vor Kündigung: Sie können während der Schutzfrist nicht gekündigt werden.
  • Schutz vor Benachteiligung: Sie dürfen nicht wegen ihrer Schwangerschaft oder Mutterschaft benachteiligt werden.

Welche Pflichten haben Arbeitgeber während der Schutzfrist?

Auch Arbeitgeber haben während der Schutzfrist bestimmte Pflichten. Sie sind verpflichtet, die Schwangere oder Mutter:

schutzfristen schwangerschaft - Welche verschiedenen Schutzfristen gibt es nach dem Mutterschutzgesetz

  • Von der Arbeit freizustellen: Die Schwangere oder Mutter darf während der Schutzfrist nicht beschäftigt werden.
  • Das volle Gehalt zu zahlen: Sie erhalten weiterhin ihr volles Gehalt, als würden sie arbeiten.
  • Vor Kündigung zu schützen: Sie können während der Schutzfrist nicht gekündigt werden.
  • Vor Benachteiligung zu schützen: Sie dürfen nicht wegen ihrer Schwangerschaft oder Mutterschaft benachteiligt werden.

Häufig gestellte Fragen zu Schutzfristen in der Schwangerschaft

Wie melde ich die Schwangerschaft meinem Arbeitgeber?

Sie müssen Ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft spätestens zwei Wochen nach Feststellung der Schwangerschaft schriftlich mitteilen. Die Mitteilung muss den voraussichtlichen Geburtstermin enthalten.

Kann ich während der Schutzfrist arbeiten?

Nein, während der Schutzfrist dürfen Sie nicht arbeiten. Die Freistellung von der Arbeit ist gesetzlich vorgeschrieben.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mich während der Schutzfrist kündigt?

Eine Kündigung während der Schutzfrist ist unwirksam. Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung nach Ende der Schutzfrist.

Kann mein Arbeitgeber mich während der Schutzfrist zu einer anderen Tätigkeit verpflichten?

Nein, Ihr Arbeitgeber kann Sie während der Schutzfrist nicht zu einer anderen Tätigkeit verpflichten.

Was passiert, wenn mein Arbeitgeber mir während der Schutzfrist das Gehalt kürzt?

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen während der Schutzfrist das volle Gehalt zu zahlen. Eine Kürzung des Gehalts ist nicht zulässig.

Wie lange kann ich die Schutzfrist nach der Entbindung verlängern?

Die Schutzfrist nach der Entbindung kann bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie bei der Geburt eines behinderten Kindes auf zwölf Wochen verlängert werden.

Was passiert, wenn ich während der Schutzfrist krank werde?

Wenn Sie während der Schutzfrist krank werden, haben Sie Anspruch auf Krankengeld. Die Schutzfrist wird in diesem Fall nicht verlängert.

Fazit

Die Schutzfristen in der Schwangerschaft sind ein wichtiger Bestandteil des Mutterschutzgesetzes. Sie dienen dazu, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mutter und des Kindes zu schützen. Schwangere und Mütter haben während der Schutzfrist verschiedene Rechte, die es ihnen ermöglichen, sich auf die Geburt vorzubereiten und sich danach zu erholen. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Rechte zu respektieren und die Schwangere oder Mutter während der Schutzfrist zu schützen.

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