Mutterschaftsgeld bei stiller geburt: anspruch & höhe

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, doch manchmal verläuft die Schwangerschaft nicht wie geplant. In einigen Fällen kommt es zu einer stillen Geburt, das heißt, das Kind stirbt im Mutterleib oder bei der Geburt. Dieser Artikel beantwortet wichtige Fragen rund um das Thema Mutterschaftsgeld bei später Geburt.

Inhaltsverzeichnis

Mutterschaftsgeld bei stiller Geburt

Sie haben vollen Anspruch auf Mutterschutz und Mutterschaftsgeld, wenn Ihr Kind still geboren wurde.

Eine stille Geburt liegt vor, wenn das Kind über 500 Gramm wiegt und im Mutterleib oder bei der Geburt verstirbt. Die stille Geburt muss beim Standesamt gemeldet werden und es wird eine Geburtsurkunde für das verstorbene Kind ausgestellt.

Mutterschutz bei stiller Geburt

Das Beschäftigungsverbot im Mutterschutz gilt in diesem Fall nicht absolut. Sie können der Agentur für Arbeit frühestens zwei Wochen nach der Entbindung mitteilen, dass Sie vorzeitig zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest. Diese Erklärung können Sie innerhalb des Mutterschutzes widerrufen.

Sind Sie vorzeitig zur Vermittlung bereit, endet die Zahlung von Mutterschaftsgeld am Tag bevor Sie erneut Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten. Bitte informieren Sie uns.

Mutterschaftsgeld bei später Geburt

Kann man Mutterschaftsgeld rückwirkend bekommen?

Nein, Mutterschaftsgeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, um die Zahlung zu erhalten.

Was sind die Voraussetzungen für Mutterschaftsgeld?

Um Mutterschaftsgeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind pflicht- oder freiwillig versichert.
  • Sie hatten bis zu Beginn der Schutzfrist ein Arbeitsverhältnis oder dieses wurde während der Schwangerschaft in zulässiger Weise gelöst.
  • Sie waren zwischen dem vierten und zehnten Monat der Schwangerschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert.

Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt und beträgt 67% Ihres durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft, maximal jedoch 13 Euro pro Tag.

Für welchen Zeitraum wird Mutterschaftsgeld gezahlt?

Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt gezahlt. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich der Zeitraum auf zwölf Wochen nach der Geburt.

Wo muss ich den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen?

Den Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse, wenn Sie pflichtversichert sind. Sind Sie freiwillig versichert, müssen Sie den Antrag beim Bundesversicherungsamt in Bonn stellen.

Mutterschaftsgeld bei Beamtinnen

Beamtinnen erhalten während der Beschäftigungsverboten und Mutterschutzfristen ihre vollen Bezüge einschließlich der Zulagen. Die Bemessungsgrundlage für die Zulagen ist der Durchschnitt der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft.

Fallen Beschäftigungsverbote und Schutzfristen in eine Elternzeit, erhält die Beamtin einen Zuschuss von 13 Euro je Kalendertag, wenn sie nicht teilzeitbeschäftigt ist. Der Zuschuss ist auf 210 Euro begrenzt, wenn die Beamtin mit ihren Dienst- oder Anwärterbezügen (ohne Rücksicht auf Zuschläge, ohne Aufwandsentschädigung) vor Beginn der Elternzeit die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung überschreitet oder überschreiten würde.

Zusammenfassung

Das Mutterschaftsgeld ist eine wichtige finanzielle Absicherung für werdende Mütter. Auch bei einer stillen Geburt haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Mutterschutz. Der Antrag auf Mutterschaftsgeld muss rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse oder beim Bundesversicherungsamt gestellt werden.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Mutterschaftsgeld bei später Geburt haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Wenn Sie andere Artikel kennenlernen möchten, die Mutterschaftsgeld bei stiller geburt: anspruch & höhe ähneln, können Sie die Kategorie Mutterschaftsgeld stillgeburt besuchen.

Go up