Steuerklasse & ehe: so sparen verheiratete steuern

Die Heirat ist ein bedeutender Schritt im Leben und bringt viele Veränderungen mit sich, darunter auch steuerliche Änderungen. Für viele Paare stellt sich die Frage: Wie wirkt sich die Heirat auf die Steuerlast aus? Können wir durch die Heirat Steuern sparen? Die Antwort ist: Ja, unter bestimmten Bedingungen können verheiratete Paare tatsächlich ihre Steuerlast senken. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Lohnsteuer bei Verheirateten, die verschiedenen Steuerklassen und die Möglichkeiten, Steuern zu sparen.

Inhaltsverzeichnis

Steuerklassen bei Verheirateten

In Deutschland gibt es fünf Steuerklassen, die die Höhe der Lohnsteuer bestimmen. Verheiratete Paare fallen standardmäßig in die Steuerklasse IV. Diese Steuerklasse ist jedoch nicht immer die günstigste Option. Es kann sich lohnen, die Steuerklassen zu wechseln, um die Steuerlast zu minimieren. Die folgenden Steuerklassen stehen verheirateten Paaren zur Auswahl:

  • Steuerklasse IV: Diese Steuerklasse wird automatisch bei der Heirat vergeben. Beide Ehepartner zahlen die gleiche Steuer auf ihr Einkommen. Diese Steuerklasse ist sinnvoll, wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen.
  • Steuerklasse III: Der Besserverdiener im Ehepaar kann in die Steuerklasse III wechseln. Dadurch profitiert er von höheren Freibeträgen und zahlt weniger Steuern. Diese Steuerklasse ist sinnvoll, wenn der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern groß ist.
  • Steuerklasse V: Der Partner mit dem geringeren Einkommen wechselt in die Steuerklasse V. Diese Steuerklasse hat keine Grund- und Kinderfreibeträge. Dadurch zahlt der Partner mit dem geringeren Einkommen mehr Steuern, aber der Haushalt profitiert insgesamt von der Steuerersparnis des Besserverdieners.

Wann ist ein Steuerklassenwechsel sinnvoll?

Ein Steuerklassenwechsel ist sinnvoll, wenn der Einkommensunterschied zwischen den Ehepartnern groß ist. Der Besserverdiener kann durch den Wechsel in die Steuerklasse III deutlich Steuern sparen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen zahlt zwar mehr Steuern, aber der Haushalt profitiert insgesamt von der Steuerersparnis.

Beispiel: Frau Müller verdient 60.000 Euro im Jahr und Herr Müller 30.000 Euro. In Steuerklasse IV würden beide Partner jeweils 1000 Euro Steuern zahlen. Wenn Frau Müller in die Steuerklasse III wechselt und Herr Müller in die Steuerklasse V, würde Frau Müller nur noch 000 Euro Steuern zahlen, während Herr Müller 1000 Euro zahlen würde. Der Haushalt spart also insgesamt 000 Euro Steuern.

Ehegattensplitting: Steuern sparen durch gemeinsame Steuererklärung

Neben dem Wechsel der Steuerklassen können verheiratete Paare auch durch die gemeinsame Abgabe einer Steuererklärung Steuern sparen. Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen beider Partner zunächst addiert und dann geteilt. Beide Partner zahlen dann jeweils die Steuern auf genau die Hälfte des Einkommens.

Vorteile des Ehegattensplittings:

  • Der Besserverdiener zahlt weniger Steuern, da er nur auf die Hälfte seines Einkommens versteuert wird.
  • Der Haushalt profitiert insgesamt von der Steuerersparnis.
  • Das Ehegattensplitting ist besonders vorteilhaft bei einem großen Einkommensunterschied zwischen den Partnern.

Nachteile des Ehegattensplittings:

  • Der Partner mit dem geringeren Einkommen zahlt mehr Steuern, da er auf die Hälfte des Gesamteinkommens versteuert wird.
  • In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass das Ehegattensplitting zu einer höheren Steuerlast führt, wenn andere steuerliche Vorteile, wie beispielsweise Sonderausgaben oder Werbungskosten, berücksichtigt werden.

Faktorverfahren: Die Alternative zum Ehegattensplitting

Seit 2010 haben verheiratete Paare mit Steuerklasse IV die Möglichkeit, das Faktorverfahren zu wählen. Beim Faktorverfahren berücksichtigt das Finanzamt den Splittingvorteil schon während des Jahres. Die voraussichtliche Steuerschuld für das Jahr wird berechnet und dann pro Monat ein Zwölftel davon als Lohnsteuer einbehalten. So kann verhindert werden, dass bei der Steuererklärung hohe Nachzahlungen fällig werden.

Vorteile des Faktorverfahrens:

  • Keine hohen Nachzahlungen bei der Steuererklärung.
  • Geringere Belastung durch monatliche Lohnsteuerabzüge.

Nachteile des Faktorverfahrens:

  • Der Splittingvorteil wird schon während des Jahres berücksichtigt, kann aber bei der Steuererklärung zu einer geringeren Rückerstattung führen.
  • Das Faktorverfahren ist nur für Paare mit Steuerklasse IV verfügbar.

Lohnsteuer bei Verheirateten

Wie kann ich die Steuerklasse wechseln?

Sie können den Steuerklassenwechsel über ein Formular oder das Elster-Portal beim Finanzamt beantragen. Der Wechsel tritt dann ab dem Folgemonat in Kraft. Eine rückwirkende Änderung der Steuerklasse ist nicht möglich.

Muss ich das Finanzamt über eine Trennung informieren?

Ja, wenn Sie sich dauerhaft trennen, müssen Sie das dem Finanzamt mitteilen. Sie erhalten dann wieder die Steuerklasse IV.

Was ist, wenn ich eine gemeinsame Steuererklärung abgebe, aber getrennt lebe?

Wenn Sie getrennt leben, können Sie keine gemeinsame Steuererklärung mehr abgeben. Sie müssen dann getrennte Steuererklärungen abgeben.

Kann ich die Steuerklassen auch wieder ändern, wenn ich bereits in Steuerklasse III und V bin?

Ja, Sie können die Steuerklassen jederzeit wieder ändern. Der Wechsel muss jedoch immer zum Beginn eines neuen Kalenderjahres erfolgen.

Welche Steuerklasse ist für mich die richtige?

Die richtige Steuerklasse hängt von Ihrem individuellen Einkommen und den Lebensumständen ab. Es ist empfehlenswert, sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten zu lassen, um die optimale Steuerklasse zu finden.

Fazit: Lohnsteuer bei Verheirateten

Die Heirat kann sich auf die Steuerlast auswirken und unter bestimmten Bedingungen zu Steuerersparnissen führen. Verheiratete Paare sollten die verschiedenen Steuerklassen und die Möglichkeit des Ehegattensplittings oder des Faktorverfahrens sorgfältig prüfen, um die optimale Steuergestaltung zu finden.

Es ist wichtig, sich regelmäßig zu informieren, ob sich die gewählte Steuerklasse weiterhin für Sie lohnt, insbesondere wenn sich das Einkommen oder die Lebensumstände ändern.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen. Diese können Ihnen helfen, die richtige Steuerklasse zu finden und Ihre Steuerlast zu optimieren.

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