Bayerisches familiengeld: infos & antrag

In Bayern gibt es kein Landeserziehungsgeld mehr. Seit 2018 wurde dieses durch das Bayerische Familiengeld ersetzt. Das Familiengeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Es wird unabhängig vom Einkommen gezahlt und soll Eltern die Möglichkeit geben, länger zu Hause zu bleiben und sich um ihr Kind zu kümmern.

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Inhaltsverzeichnis

Wer kann das Bayerische Familiengeld beantragen?

Das Bayerische Familiengeld steht allen Eltern zu, die im Freistaat Bayern leben und deren Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern hat. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Eltern erwerbstätig sind oder nicht. Auch Alleinerziehende können das Familiengeld beantragen.

Wie hoch ist das Bayerische Familiengeld?

Die Höhe des Bayerischen Familiengeldes ist abhängig von der Anzahl der Kinder. Für das erste Kind beträgt es 100 Euro pro Monat, für das zweite Kind 150 Euro pro Monat und für jedes weitere Kind 200 Euro pro Monat. Das Familiengeld wird für maximal 24 Monate gezahlt.

Wie beantrage ich das Bayerische Familiengeld?

Der Antrag auf Bayerisches Familiengeld kann online über die Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales gestellt werden. Alternativ können Sie den Antrag auch per Post an die zuständige Stelle schicken.

Wann wird das Bayerische Familiengeld ausgezahlt?

Das Bayerische Familiengeld wird in der Regel innerhalb von 4 Wochen nach Eingang des Antrags ausgezahlt.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um das Bayerische Familiengeld zu erhalten?

Um das Bayerische Familiengeld zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

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  • Sie müssen im Freistaat Bayern leben.
  • Ihr Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern haben.
  • Sie müssen das Sorgerecht für Ihr Kind haben.
  • Sie müssen Ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Was passiert, wenn ich das Bayerische Familiengeld nicht beantrage?

Wenn Sie das Bayerische Familiengeld nicht beantragen, haben Sie keinen Anspruch auf diese finanzielle Unterstützung. Der Anspruch auf das Bayerische Familiengeld verfällt nach Ablauf von 24 Monaten.

Was ist der Unterschied zwischen dem Bayerischen Familiengeld und dem Elterngeld?

Das Bayerische Familiengeld ist eine zusätzliche Leistung zum Elterngeld. Das Elterngeld wird vom Bund gezahlt und ist eine einkommensabhängige Leistung, die für maximal 14 Monate gezahlt wird. Das Bayerische Familiengeld ist hingegen einkommensunabhängig und wird für maximal 24 Monate gezahlt.

Kann ich das Bayerische Familiengeld auch erhalten, wenn ich mein Kind in einer Kindertagesstätte betreue?

Ja, Sie können das Bayerische Familiengeld auch erhalten, wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertagesstätte betreuen. Allerdings wird das Familiengeld nur für die Zeit gezahlt, in der Sie Ihr Kind selbst betreuen und erziehen.

Kann ich das Bayerische Familiengeld auch erhalten, wenn ich im Ausland wohne?

Nein, das Bayerische Familiengeld steht nur Eltern zu, die im Freistaat Bayern leben.

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Muss ich das Bayerische Familiengeld zurückzahlen?

Nein, das Bayerische Familiengeld muss nicht zurückgezahlt werden.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Bayerischen Familiengeld finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales: https://www.stmas.bayern.de/familie/leistungen-fuer-familien/familiengeld/

Fazit

Das Bayerische Familiengeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten. Es bietet Eltern die Möglichkeit, länger zu Hause zu bleiben und sich um ihr Kind zu kümmern. Wenn Sie im Freistaat Bayern leben und Ihr Kind selbst betreuen und erziehen möchten, sollten Sie sich über die Möglichkeit, das Bayerische Familiengeld zu erhalten, informieren.

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