Kindergeld bei geburt: anspruch & antrag (monat der geburt)

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres Kindes! Mit der Ankunft Ihres kleinen Wunders kommen viele neue Aufgaben und Herausforderungen auf Sie zu. Eine der wichtigsten ist die Beantragung des Kindergelds. Aber wie funktioniert das, wenn Ihr Kind im Monat der Geburt geboren wurde? Erhalten Sie das Kindergeld für den gesamten Monat oder nur für die Tage nach der Geburt? In diesem Artikel klären wir all Ihre Fragen rund um das Thema Kindergeld im Monat der Geburt.

Inhaltsverzeichnis

Kindergeld – ein wichtiger finanzieller Beitrag

Das Kindergeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung, die Eltern für jedes Kind erhalten. Es soll die Kosten für die Erziehung und Ausbildung des Kindes abdecken. Derzeit beträgt der Kindergeld-Betrag 250 Euro pro Monat.

Kindergeld ab Geburt: Rückwirkende Zahlung möglich

Der Anspruch auf Kindergeld besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Das bedeutet: Ihr Kind muss am Tag der Geburt oder an einem anderen Tag des Monats geboren sein, um Kindergeld für den gesamten Monat zu erhalten.

Es ist wichtig, dass Sie den Kindergeldantrag schnellstmöglich stellen, da die Bearbeitungszeit etwa vier bis sechs Wochen beträgt. Das Kindergeld wird zwar rückwirkend gezahlt, jedoch ist diese Nachzahlung nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung möglich.

Wer erhält Kindergeld?

Das Kindergeld steht grundsätzlich allen Kindern zu, unabhängig von der Nationalität der Eltern. Es wird in der Regel an das Elternteil ausgezahlt, bei dem das Kind wohnt.

Kindergeld für Volljährige

Auch volljährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten. Dies gilt beispielsweise für:

  • Kinder in einer Berufsausbildung
  • Kinder, die eine allgemeine Schulbildung absolvieren
  • Kinder, die ein Studium absolvieren

Der Anspruch auf Kindergeld für Volljährige endet in der Regel mit dem 2Lebensjahr.

Wie und wo beantrage ich Kindergeld?

Den Kindergeldantrag können Sie online oder per Post stellen.

Online-Beantragung

Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Beantragung auf der Homepage der Arbeitsagentur. Hier finden Sie ein Formular, das Ihnen Schritt für Schritt durch den Antragsprozess führt. Alle wichtigen Felder sind markiert, sodass Sie keine Angaben vergessen.

Post-Beantragung

Alternativ können Sie den Kindergeldantrag als PDF-Datei von der Homepage der Arbeitsagentur herunterladen und per Post an die zuständige Familienkasse senden.

Welche Angaben müssen im Kindergeldantrag enthalten sein?

Im Kindergeldantrag müssen Sie folgende Angaben machen:

  • Persönliche Daten des Kindergeldbeziehers (Name, Adresse, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Bankverbindung)
  • Daten des Kindes (Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Kindschaftsverhältnis zum Antragsteller)
  • Grund der Antragstellung (z. B. Geburt des Kindes, Beginn einer Ausbildung)
  • Ab wann das Kindergeld gezahlt werden soll
  • Ob das Kind im gleichen Haushalt lebt
  • Ob eine andere Person bereits Kindergeld für das Kind beantragt hat
  • Beschäftigung des Antragstellers (Öffentlicher Dienst, Angestelltenverhältnis, Selbstständigkeit)

Zusätzliche Dokumente

Zusätzlich zum ausgefüllten Kindergeldantrag müssen Sie folgende Dokumente einreichen:

  • Geburtsurkunde des Kindes im Original

Seit Januar 2016 müssen Sie außerdem Ihre eigene Steuer-ID und die Steuer-ID Ihres Kindes im Kindergeldantrag angeben. Die Steuer-ID finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung oder Ihrem Einkommenssteuerbescheid. Die Steuer-ID Ihres Kindes erhalten Sie per Post vom Bundeszentralamt für Steuern kurz nach der Geburt.

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit für den Kindergeldantrag beträgt in der Regel ein bis anderthalb Monate.

Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?

Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 1Lebensjahr des Kindes gezahlt. Für Kinder in Ausbildung oder Studium kann der Anspruch bis zum 2Lebensjahr bestehen.

Was passiert, wenn ich den Kindergeldantrag zu spät stelle?

Das Kindergeld wird zwar rückwirkend gezahlt, jedoch ist diese Nachzahlung nur für die letzten sechs Monate vor Antragstellung möglich.

Kann ich das Kindergeld auch auf ein anderes Konto überweisen lassen?

Ja, Sie können das Kindergeld auf ein beliebiges Konto überweisen lassen. Geben Sie hierfür einfach die gewünschte Bankverbindung im Kindergeldantrag an.

Was passiert, wenn ich umziehe?

Wenn Sie umziehen, müssen Sie die Familienkasse über Ihre neue Adresse informieren. Sie können dies online oder schriftlich tun.

Was passiert, wenn ich mein Kind in die Obhut einer anderen Person gebe?

Wenn Sie Ihr Kind in die Obhut einer anderen Person geben, müssen Sie die Familienkasse informieren. In diesem Fall wird das Kindergeld an die Person ausgezahlt, bei der das Kind wohnt.

Fazit

Das Kindergeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Eltern. Es ist wichtig, dass Sie den Kindergeldantrag schnellstmöglich stellen, um die volle finanzielle Unterstützung zu erhalten. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Dokumente beisammen haben und die Angaben im Antrag korrekt sind. So vermeiden Sie unnötige Verzögerungen und erhalten das Kindergeld rechtzeitig.

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