Schwanger und gekündigt? rechte & kündigungsschutz in de & fr

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. Sie ist voller Freude und Vorfreude, aber auch mit einigen Herausforderungen verbunden. Eine dieser Herausforderungen kann die Angst vor einer Kündigung während der Schwangerschaft sein. Viele Frauen fragen sich, ob sie während der Schwangerschaft gekündigt werden können und welche Rechte sie haben. Dieser Artikel befasst sich mit dem Kündigungsschutz für schwangere Frauen in Deutschland und den Besonderheiten der Kündigungsschutzregelungen in Frankreich.

Inhaltsverzeichnis

Kündigungsschutz in Deutschland

In Deutschland genießt eine schwangere Frau einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz beginnt mit der Schwangerschaft und endet vier Monate nach der Entbindung. Während dieser Zeit ist eine Kündigung grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich machen.

Gründe für eine Kündigung während der Schwangerschaft

Eine Kündigung während der Schwangerschaft ist nur in folgenden Fällen möglich:

  • Betriebsbedingte Gründe: Wenn ein Unternehmen aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten oder Umstrukturierungen Arbeitsplätze streichen muss, kann auch eine schwangere Frau gekündigt werden. Die Kündigung muss allerdings sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Kündigung ausgeschöpft haben muss, zum Beispiel die Versetzung der Schwangeren in eine andere Abteilung oder die Reduzierung ihrer Arbeitszeit.
  • Persönliches Fehlverhalten: Wenn eine schwangere Frau grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstößt, kann der Arbeitgeber sie kündigen. Dazu zählen zum Beispiel Diebstahl, Beleidigung oder Tätlichkeiten am Arbeitsplatz.
  • Unzumutbare Arbeitsbedingungen: Wenn die Arbeitsbedingungen für eine schwangere Frau unzumutbar sind, kann der Arbeitgeber sie kündigen. Dies gilt beispielsweise, wenn die Arbeitsstelle gesundheitliche Risiken für die Schwangerschaft birgt oder wenn die Schwangere aufgrund ihrer Schwangerschaft nicht mehr in der Lage ist, ihre Aufgaben zu erfüllen.

Wichtig: Der Arbeitgeber muss die Kündigung schriftlich begründen und der Schwangeren die Möglichkeit zur Anhörung geben. Die Kündigung muss außerdem innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugang der Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht beim Landesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (LASA) eingereicht werden.

Kündigungsschutz in Frankreich

In Frankreich ist der Kündigungsschutz für schwangere Frauen ähnlich wie in Deutschland geregelt. Allerdings gibt es einige wichtige Unterschiede, die für Frauen, die in Frankreich arbeiten, relevant sind.

Mutterschutz und absoluter Kündigungsschutz

In Frankreich profitieren schwangere Arbeitnehmerinnen während des Mutterschutzes und während des direkt nach dem Mutterschutz genommenen bezahlten Urlaubs von einem „absoluten“ Kündigungsschutz. In diesem Fall ist eine Kündigung schlicht untersagt. Der Mutterschutz ist wie in Deutschland. Dieser Zeitraum umfasst die Zeit vor und nach der Geburt, während der die Frau gesetzlich geschützt ist und nicht gekündigt werden kann.

Relativer Kündigungsschutz

Im Gegensatz zum absoluten Kündigungsschutz gibt es auch einen „relativen“ Kündigungsschutz. Dieser gilt während der Schwangerschaft, den 10 Wochen nach der Wiederaufnahme der Arbeit und nach dem Mutterschutz. Während dieser Zeit ist eine Kündigung zwar möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die Kündigung muss:

  • Schwere Gründe haben: Es muss ein schwerwiegendes Fehlverhalten der Arbeitnehmerin vorliegen, das die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unmöglich macht.
  • Keine Verbindung zur Schwangerschaft oder Mutterschaft haben: Die Kündigung darf nicht aufgrund der Schwangerschaft oder Mutterschaft der Arbeitnehmerin erfolgen.

Kündigungsschutz bei Krankschreibung

Auch während einer Krankschreibung aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Arbeitsunfähigkeit genießt die Arbeitnehmerin in Frankreich einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Kündigungsschutz gilt jedoch nur, wenn die Krankschreibung als „schwangerschaftsbedingt“ gekennzeichnet ist. Der Arzt muss auf dem Formular für die Krankschreibung das Feld „schwangerschaftsbedingt“ ankreuzen. Ohne diese Kennzeichnung genießt die Arbeitnehmerin nur den relativen Kündigungsschutz.

Strenge Auslegung des Schutzes

Die französische Rechtsprechung interpretiert die Bedingungen für den absoluten Kündigungsschutz in der Schwangerschaft und bei Krankschreibungen sehr streng. Selbst wenn der Zusammenhang zwischen der Krankheit und der Schwangerschaft offensichtlich ist, kann eine Kündigung rechtens sein, wenn die formalen Bedingungen des Arbeitsgesetzbuches nicht erfüllt sind.

Kann ich gekündigt werden, wenn ich schwanger bin?

In Deutschland ist eine Kündigung während der Schwangerschaft grundsätzlich verboten. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, die eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich machen. In Frankreich gilt ein ähnlicher Schutz, jedoch mit einigen Besonderheiten, die im Artikel erläutert werden.

Was passiert, wenn ich krankgeschrieben bin während der Schwangerschaft?

In Deutschland gilt der Kündigungsschutz auch während einer Krankschreibung aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Arbeitsunfähigkeit. In Frankreich gilt der Kündigungsschutz nur, wenn die Krankschreibung als schwangerschaftsbedingt gekennzeichnet ist. Der Arzt muss das entsprechende Feld auf dem Formular ankreuzen.

Was kann ich tun, wenn ich gekündigt werde?

Wenn Sie gekündigt werden, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihnen helfen, Ihre Rechte zu wahren und gegebenenfalls eine Klage gegen Ihren Arbeitgeber einzureichen.

Welche Rechte habe ich als schwangere Frau am Arbeitsplatz?

Als schwangere Frau haben Sie in Deutschland und Frankreich verschiedene Rechte am Arbeitsplatz. Dazu gehören unter anderem:

  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis zu vier Monate nach der Entbindung (Deutschland) oder während des Mutterschutzes und dem daran anschließenden bezahlten Urlaub (Frankreich) ist eine Kündigung verboten.
  • Schutz vor Diskriminierung: Sie dürfen am Arbeitsplatz nicht wegen Ihrer Schwangerschaft benachteiligt oder diskriminiert werden.
  • Recht auf Mutterschutz: Sie haben Anspruch auf Mutterschutzurlaub und finanzielle Unterstützung während dieser Zeit.
  • Recht auf Anpassung der Arbeitsbedingungen: Wenn Ihre Arbeitsbedingungen aufgrund Ihrer Schwangerschaft unzumutbar sind, hat Ihr Arbeitgeber die Pflicht, diese anzupassen. Dazu kann beispielsweise die Reduzierung der Arbeitszeit oder die Versetzung in eine andere Abteilung gehören.

Zusammenfassung

Schwangere Frauen genießen in Deutschland und Frankreich einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser Schutz ist jedoch nicht absolut und es gibt einige Ausnahmen, die eine Kündigung trotz Schwangerschaft möglich machen. Es ist wichtig, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und sich im Zweifelsfall an einen Anwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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