Die Frage nach der richtigen Steuerklasse stellt sich für viele Paare, in denen nur ein Partner arbeitet, besonders nach der Heirat. Die Entscheidung kann sich auf die Höhe der Lohnsteuer und damit auf das Nettoeinkommen auswirken. In diesem Artikel erklären wir, welche Steuerklassen für Ehepaare in Frage kommen, wann sich ein Wechsel lohnt und welche Faktoren bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten.
Steuerklassen bei Ehepaaren – Die Grundlagen
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen, die je nach Familienstand und Einkommen des Steuerpflichtigen festgelegt werden. Für Ehepaare stehen die Steuerklassenkombinationen 3/5 und 4/4 zur Verfügung.
Steuerklasse 3/5
Die Steuerklasse 3/5 wird empfohlen, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. Der Partner mit dem höheren Einkommen wird in die Steuerklasse 3 eingestuft, der Partner mit dem geringeren Einkommen in die Steuerklasse Die Steuerklasse 3 bietet einen höheren Grundfreibetrag und damit niedrigere Lohnsteuerabzüge, während die Steuerklasse 5 einen niedrigeren Grundfreibetrag und höhere Lohnsteuerabzüge hat.
Steuerklasse 4/4
Die Steuerklasse 4/4 wird empfohlen, wenn beide Ehepartner in etwa gleich viel verdienen. In diesem Fall wird jedem Partner die Steuerklasse 4 zugewiesen. Die Steuerklasse 4 bietet einen mittleren Grundfreibetrag und damit durchschnittliche Lohnsteuerabzüge.
Wann lohnt sich ein Wechsel in die Steuerklasse 3/5?
Ein Wechsel in die Steuerklasse 3/5 kann sich lohnen, wenn:
- Ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere.
- Der Partner mit dem höheren Einkommen in Zukunft Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld beziehen möchte.
- Das Ehepaar ein gemeinsames Kind erwartet oder bereits hat.
In der Steuerklasse 3/5 wird der Partner mit dem höheren Einkommen in der Regel weniger Lohnsteuer zahlen, während der Partner mit dem geringeren Einkommen mehr Lohnsteuer zahlen wird. Allerdings wird sich dieser Unterschied in der Regel bei der Einkommensteuererklärung wieder ausgleichen, sodass das Ehepaar insgesamt weniger Steuern zahlen wird.
Welche Faktoren sollten bei der Entscheidung berücksichtigt werden?
Bei der Entscheidung für die richtige Steuerklasse sollten folgende Faktoren berücksichtigt werden:
- Einkommenssituation: Wie hoch ist der Einkommens Unterschied zwischen den Ehepartnern?
- Zukünftige Pläne: Gibt es Pläne für eine Schwangerschaft, eine Elternzeit oder einen Jobwechsel?
- Lohnersatzleistungen: Sind Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld in Zukunft wahrscheinlich?
- Steuerklasse mit Faktor: In einigen Fällen kann die Steuerklasse 4 mit Faktor eine Alternative zur Steuerklasse 3/5 sein. Diese Option sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.
Steuerklasse nach der Heirat ändern – So funktioniert es
Nach der Heirat werden die Ehepartner automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Wenn Sie in die Steuerklasse 3/5 wechseln möchten, müssen Sie einen Antrag beim Finanzamt stellen. Dieser Antrag kann online oder per Post gestellt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Steuerklasse zu ändern:
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM): Die Meldebehörde übermittelt nach einer Eheschließung automatisch den geänderten Familienstand und die Identifikationsnummer an die Finanzverwaltung. Voraussetzung dafür ist, dass beide Eheleute ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
- Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten: Wenn Sie von der Steuerklassenkombination 4/4 in die Steuerklassen 3 und 5 wechseln möchten oder umgekehrt, müssen Sie dies mit dem 'Antrag auf Steuerklassenwechsel für Ehegatten' beim zuständigen Finanzamt beantragen.
Szenarien und Rechenbeispiele
Um die Auswirkungen der verschiedenen Steuerklassen besser zu verstehen, betrachten wir drei gängige Szenarien:
Szenario 1: Ehepartner mit ähnlichem Einkommen
In diesem Szenario verdienen beide Ehepartner in etwa gleich viel. Die Steuerklasse 4/4 ist in diesem Fall die beste Wahl, da beide Partner in etwa den gleichen Grundfreibetrag und damit die gleichen Steuerabzüge haben. Ein Wechsel in die Steuerklasse 3/5 würde in diesem Fall keinen Vorteil bringen.
Szenario 2: Ehepartner mit sehr starkem Einkommensunterschied
In diesem Szenario verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere. Die Steuerklasse 3/5 ist in diesem Fall die beste Wahl, da der Partner mit dem höheren Einkommen in die Steuerklasse 3 mit dem höheren Grundfreibetrag eingestuft wird. Dadurch kann er weniger Lohnsteuer zahlen. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wird in die Steuerklasse 5 eingestuft und zahlt mehr Lohnsteuer, aber dieser Unterschied wird sich bei der Einkommensteuererklärung wieder ausgleichen.
Szenario 3: Trauung erfolgt aufgrund eines gemeinsamen Kinderwunsches
In diesem Szenario erwartet das Ehepaar ein Kind. In diesem Fall kann es sich lohnen, in die Steuerklasse 3/5 zu wechseln, da der Partner, der Elterngeld beziehen wird, in die Steuerklasse 3 mit dem höheren Grundfreibetrag eingestuft werden kann. Dadurch kann er mehr Nettogehalt und damit mehr Elterngeld erhalten.

Häufig gestellte Fragen
Wann lohnt die Steuerklasse 3?
Die Steuerklasse 3 lohnt sich, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere. In der Steuerklasse 3 sind die Lohnabzüge deutlich geringer als in der Steuerklasse 4 oder 5, da der Grundfreibetrag verdoppelt wird. Allerdings wird diese vermeintliche Steuerersparnis bei der Einkommensteuererklärung durch Nachzahlungen wieder relativiert.

Wer nutzt die Steuerklasse 5?
Die Steuerklasse 5 ist für den Ehegatten mit dem geringeren Einkommen gedacht. In dieser Steuerklasse gibt es weder einen Grundfreibetrag noch einen Kinderfreibetrag, daher sind die Lohnabzüge in der Regel deutlich höher. Allerdings können der Arbeitnehmerpauschbetrag, der Sonderausgabenpauschbetrag und der Vorsorgepauschbetrag in dieser Steuerklasse unverändert geltend gemacht werden.
Was ist vor dem Wechsel der Steuerklassen bei Ehepaaren zu bedenken?
Vor dem Wechsel der Steuerklassen sollten Sie folgende Punkte berücksichtigen:
- Zukünftige Einkommensentwicklung: Ist es absehbar, dass ein Ehepartner in Zukunft weniger verdienen wird oder Lohnersatzleistungen beziehen wird?
- Elterngeld: Wenn ein Ehepartner Elterngeld beziehen möchte, kann es sich lohnen, vorher in die Steuerklasse 3 zu wechseln, um das Elterngeld zu erhöhen.
- Steuerklasse mit Faktor: In einigen Fällen kann die Steuerklasse 4 mit Faktor eine Alternative zur Steuerklasse 3/5 sein. Diese Option sollte mit einem Steuerberater besprochen werden.
Fazit
Die Wahl der richtigen Steuerklasse ist eine wichtige Entscheidung für Ehepaare. Es gibt verschiedene Faktoren, die bei der Entscheidung berücksichtigt werden sollten, wie die Einkommenssituation, die zukünftigen Pläne und die Höhe der Lohnersatzleistungen. Ein Wechsel in die Steuerklasse 3/5 kann sich lohnen, wenn ein Ehepartner deutlich mehr verdient als der andere oder wenn das Ehepaar ein gemeinsames Kind erwartet. Es ist jedoch wichtig, die Auswirkungen der Steuerklassenwahl auf die Gesamtsteuerlast zu berücksichtigen und sich gegebenenfalls von einem Steuerberater beraten zu lassen.
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