In Deutschland werden jedes Jahr etwa 1500 Babys mit einer behandlungsbedürftigen Hörschädigung geboren. Um diese frühzeitig zu erkennen und die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen, wurde das Neugeborenen-Hörscreening eingeführt. Dieser Test ist ein wichtiger Schritt, um die Entwicklung und das Wohlergehen von Kindern zu sichern.
Was ist ein Neugeborenen-Hörscreening?
Das Neugeborenen-Hörscreening ist ein einfacher und schmerzfreier Test, der die Funktionsfähigkeit des Innenohrs überprüft. Das Innenohr wandelt Schallwellen in Nervenimpulse um, die dann an das Gehirn weitergeleitet werden. Mit dem Hörscreening kann man angeborene Hörstörungen frühzeitig erkennen.
Wie funktioniert das Hörscreening?
Es gibt zwei gängige Methoden für das Hörscreening:
- Otoakustische Emissionen (OAE) : Bei dieser Methode werden Schallwellen in das Ohr des Babys geschickt und die Reaktion der Haarzellen im Innenohr gemessen. Diese Reaktion erzeugt ein Echo, das von einem Gerät aufgezeichnet wird.
- Automatisch ausgewertete akustisch evozierte Potentiale (AABR) : Bei dieser Methode werden Schallwellen in das Ohr des Babys geschickt und die Reaktion des Gehirns gemessen. Diese Reaktion wird als Hirnstromwellen aufgezeichnet.
Der Test dauert nur wenige Minuten und wird am besten durchgeführt, wenn das Baby schläft oder entspannt ist.
Wann wird das Hörscreening durchgeführt?
Das Hörscreening sollte idealerweise in den ersten drei Tagen nach der Geburt durchgeführt werden. Es kann in der Geburtsklinik, einer kinderärztlichen Praxis oder einer HNO-Praxis stattfinden.
Bei Hausgeburten sollte das Hörscreening spätestens bis zur U2-Untersuchung erfolgen. Bei Risikogeburten sollte es bis zur Vollendung des dritten Lebensmonats durchgeführt werden.
Was passiert bei einem auffälligen Ergebnis?
Wenn das Hörscreening ein auffälliges Ergebnis zeigt, muss der Test möglichst schnell wiederholt werden, am besten noch am selben Tag, spätestens aber bis zur U2-Untersuchung.
Bestätigt sich das auffällige Ergebnis, sollte das Hörsystem des Säuglings innerhalb der nächsten zwölf Wochen in einer qualifizierten Einrichtung (für Phoniatrie und Pädaudiologie) untersucht werden. Falls eine Behandlung notwendig ist, sollte diese bis zum Ende des sechsten Lebensmonats eingeleitet werden.
Ist das Neugeborenen-Hörscreening Pflicht?
Ja, das Neugeborenen-Hörscreening ist seit 2009 in Deutschland Pflicht. Es ist ein wichtiger Bestandteil der Vorsorgeuntersuchungen für Neugeborene und wird von den Krankenkassen übernommen.
Häufig gestellte Fragen zum Hörscreening
Was passiert, wenn mein Kind eine Hörstörung hat?
Wenn Ihr Kind eine Hörstörung hat, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Hörschädigung zu behandeln. Dazu gehören Hörgeräte, Cochlea-Implantate und spezielle Fördermaßnahmen.
Wie kann ich mein Kind unterstützen, wenn es eine Hörstörung hat?
Es gibt viele Möglichkeiten, Ihr Kind zu unterstützen, wenn es eine Hörstörung hat. Dazu gehören:
- Frühzeitige Diagnose und Behandlung
- Frühförderung in einer spezialisierten Einrichtung
- Unterstützung durch Logopäden und Audiologen
- Einbeziehung in die soziale Umgebung
Was kann ich tun, um das Hörvermögen meines Babys zu schützen?
Es gibt viele Dinge, die Sie tun können, um das Hörvermögen Ihres Babys zu schützen:
- Vermeiden Sie laute Geräusche
- Impfen Sie Ihr Kind gegen Masern, Mumps und Röteln
- Achten Sie auf Anzeichen für eine Mittelohrentzündung
- Sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt, wenn Sie sich Sorgen um das Hörvermögen Ihres Babys machen.
Fazit
Das Neugeborenen-Hörscreening ist ein wichtiger Schritt, um Hörstörungen bei Babys frühzeitig zu erkennen und die bestmögliche Behandlung zu ermöglichen. Es ist eine einfache und schmerzfreie Untersuchung, die den Kindern helfen kann, ein erfülltes und unabhängiges Leben zu führen.
Wenn Sie Fragen zum Hörscreening haben, sprechen Sie mit Ihrem Kinderarzt oder Ihrem HNO-Arzt.
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