Die Corona-Pandemie hat die Gesundheitsversorgung in vielen Bereichen vor enorme Herausforderungen gestellt. Auch die Hebammenhilfe für Schwangere, Wöchnerinnen und ihre neugeborenen Kinder ist betroffen. Die persönliche Zuwendung und Hilfe von freiberuflichen Hebammen ist für viele Frauen essenziell, doch der direkte soziale Kontakt muss angesichts der Pandemie eingeschränkt werden, um die Verbreitung des Virus einzudämmen.
Um die Versorgung von Schwangeren und Müttern im Wochenbett in dieser außergewöhnlichen Situation aufrechtzuerhalten und mögliche Verdienstausfälle für freiberufliche Hebammen zu minimieren, haben die maßgeblichen Hebammenverbände und der GKV-Spitzenverband gemeinsam Lösungen gefunden. Eine dieser Lösungen ist der verstärkte Einsatz von Videotelefonie für Beratung und Kursteilnahme.
- Digitale Technik als Ersatz für den direkten Kontakt: Neue Möglichkeiten der Hebammenhilfe
- Digitale Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse
- Anpassungen bei den Fahrtkosten und Beleghebammen
- Häufig gestellte Fragen zur Hebammenversorgung in Zeiten von Corona
- Wie kann ich mit meiner Hebamme per Videotelefonie Kontakt aufnehmen?
- Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für die Teilnahme an einem digitalen Geburtsvorbereitungskurs oder Rückbildungskurs?
- Gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Videokonferenzen, die ich mit meiner Hebamme führen kann?
- Was passiert, wenn meine Hebamme aufgrund von Corona-Quarantäne nicht zu mir kommen kann?
- Welche Kosten entstehen mir für die Videotelefonie oder die Teilnahme an digitalen Kursen?
- Fazit: Hebammenversorgung in Zeiten von Corona – Herausforderungen und Chancen
Digitale Technik als Ersatz für den direkten Kontakt: Neue Möglichkeiten der Hebammenhilfe
Anstelle von persönlichen Hausbesuchen können Hebammen nun per Videotelefonie beraten. Diese Möglichkeit gilt für verschiedene Arten von Beratungsgesprächen, wie beispielsweise:
- Individuelle Vorgespräche
- Spezifische Aufklärungsgespräche
- Erhebung von Basisdaten der Patientinnen
Die Kommunikation muss dabei in Echtzeit möglich sein und den Versicherten dürfen keine zusätzlichen Kosten für eine bestimmte Software entstehen. Auch auf eine private Atmosphäre während der Videokonferenz sollte geachtet werden.
Videotelefonie für verschiedene Phasen der Schwangerschaft und Wochenbett
Während Hebammen bereits zuvor telefonisch mit Schwangeren kommunizieren konnten, ist die Videotelefonie nun auch für längere Beratungen von mehr als 20 Minuten möglich. Dies ist besonders hilfreich, wenn Frauen Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft benötigen und eine kurze telefonische Beratung nicht ausreicht.
Die Videotelefonie kann auch für die Betreuung von Frauen im Wochenbett und in der Stillphase eingesetzt werden. So können Hebammen ihre Patientinnen auch aus der Ferne unterstützen und ihnen bei Fragen und Problemen zur Seite stehen.
Digitale Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse
Auch Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungskurse können Hebammen im Moment übergangsweise als digitale Live-Kurse anbieten. Diese Kurse ermöglichen es den Teilnehmerinnen, Fragen zu stellen und mit der Hebamme in Echtzeit zu kommunizieren.
Die technischen Voraussetzungen für digitale Kurse sind:
- Ton und Bild müssen eine Echtzeitkommunikation ermöglichen.
- Den Versicherten dürfen keine Nutzungskosten für die Teilnahme am Kurs entstehen.
- Die Kursteilnehmer müssen der „Zuschaltung“ via Internet explizit vorab zustimmen.
Anpassungen bei den Fahrtkosten und Beleghebammen
Die Corona-Pandemie hat auch Auswirkungen auf die Abrechnung von Fahrtkosten für Hebammen. Die Begrenzung beim Abrechnen von Wegegeld wurde vorübergehend von 25 Kilometern je einfacher Strecke auf 50 Kilometer je einfacher Strecke angehoben.
Das bedeutet für die Versicherten:
- Wenn im Umkreis von 25 Kilometern keine Hebamme verfügbar ist, z. B. Aufgrund einer Corona-Quarantäne, zahlen die Krankenkassen auch Fahrten von Hebammen, die bis zu 50 Kilometer entfernt von der Frau praktizieren.
Die 1:2-Regelung für Beleghebammen im Krankenhaus, die besagt, dass eine Hebamme im Krankenhaus klinische Geburtshilfe bei höchstens einer weiteren Versicherten zur gleichen Zeit erbringen darf, wurde ebenfalls vorübergehend ausgesetzt. Diese Anpassung soll einen möglichen Personalengpass bei der Geburtshilfe im Kreißsaal abfangen, der eintreten kann, wenn freiberuflich tätige Hebammen krankheitsbedingt ausfallen.
Häufig gestellte Fragen zur Hebammenversorgung in Zeiten von Corona
Wie kann ich mit meiner Hebamme per Videotelefonie Kontakt aufnehmen?
Sprechen Sie Ihre Hebamme am besten direkt an und fragen Sie, ob sie Videotelefonie für Beratungsgespräche anbietet. Sie kann Ihnen dann die notwendigen Informationen und Anweisungen geben.

Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für die Teilnahme an einem digitalen Geburtsvorbereitungskurs oder Rückbildungskurs?
Die technischen Voraussetzungen für die Teilnahme an einem digitalen Kurs hängen von der Plattform ab, die die Hebamme nutzt. Informieren Sie sich bei Ihrer Hebamme, welche Voraussetzungen für die Teilnahme gelten.
Gibt es eine Begrenzung der Anzahl der Videokonferenzen, die ich mit meiner Hebamme führen kann?
Die Anzahl der Videokonferenzen, die Sie mit Ihrer Hebamme führen können, ist nicht begrenzt. Wichtig ist, dass die Kommunikation in Echtzeit möglich ist und Ihnen keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Was passiert, wenn meine Hebamme aufgrund von Corona-Quarantäne nicht zu mir kommen kann?
Wenn Ihre Hebamme aufgrund von Corona-Quarantäne nicht zu Ihnen kommen kann, sollten Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen. Die Krankenkasse kann Ihnen dann eine andere Hebamme vermitteln, die in Ihrem Umkreis verfügbar ist.
Welche Kosten entstehen mir für die Videotelefonie oder die Teilnahme an digitalen Kursen?
Die Nutzung von Videotelefonie und die Teilnahme an digitalen Kursen sollten Ihnen keine zusätzlichen Kosten verursachen.
Fazit: Hebammenversorgung in Zeiten von Corona – Herausforderungen und Chancen
Die Corona-Pandemie hat die Hebammenversorgung vor große Herausforderungen gestellt. Doch gleichzeitig hat sie auch neue Möglichkeiten eröffnet, wie die Nutzung von Videotelefonie für Beratung und Kursteilnahme. Diese digitalen Lösungen ermöglichen es Hebammen, auch in Zeiten von Kontaktbeschränkungen ihre Patientinnen zu betreuen und ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten. Die Anpassungen bei den Fahrtkosten und Beleghebammen tragen dazu bei, dass die Versorgung von Schwangeren und Müttern im Wochenbett auch in dieser außergewöhnlichen Situation gewährleistet ist.
Es ist wichtig, dass Schwangere und Mütter sich über die neuen Möglichkeiten der Hebammenversorgung informieren und ihre Hebamme ansprechen, wenn sie Fragen oder Bedenken haben. Die Zusammenarbeit zwischen Hebammen, Krankenkassen und den zuständigen Behörden ist entscheidend, um die Versorgung von Schwangeren und Müttern im Wochenbett auch in Zeiten von Corona zu gewährleisten.
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