Geburtsurkunde österreich: beantragung & infos

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes und aufregendes Ereignis. Doch neben der Freude über den Nachwuchs kommen auch viele administrative Aufgaben auf die frischgebackenen Eltern zu. Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Beantragung der Geburtsurkunde.

Inhaltsverzeichnis

Wann bekommt man die Geburtsurkunde nach Geburt?

Die Geburtsurkunde ist das wichtigste Ausweisdokument Ihres Kindes. Sie ist notwendig für viele wichtige Dinge, wie zum Beispiel:

  • Die Anmeldung des Kindes beim Standesamt
  • Die Beantragung von Kindergeld und Elterngeld
  • Die Mitversicherung des Kindes in der Krankenkasse
  • Die Eröffnung eines Bankkontos für das Kind
  • Die Beantragung eines Reisepasses für das Kind

Gemäß dem Personenstandsgesetz (PStG) müssen Sie innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt die Geburtsurkunde für Ihr Kind beim Standesamt beantragen. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Einzugsbereich der Ort liegt, in dem Ihr Kind geboren wurde.

Es ist wichtig, dass Sie diese Frist einhalten, da Ihr Kind ohne Geburtsurkunde nicht offiziell registriert ist und Sie viele wichtige Leistungen nicht in Anspruch nehmen können.

Wer kann die Geburtsurkunde beantragen?

Die Geburtsurkunde kann von folgenden Personen beantragt werden:

  • Die Eltern des Kindes
  • Jede Person, die bei der Geburt anwesend war, wie zum Beispiel Ärzte oder Hebammen

Wenn Sie nicht in der Lage sind, die Geburtsurkunde selbst zu beantragen, können Sie dies auch von einer anderen Person erledigen lassen. Fragen Sie einfach im Krankenhaus nach, ob dort ein Service angeboten wird, der Ihnen den Behördengang abnimmt.

Woher bekommt man die Geburtsurkunde vom Baby?

Erstausstellung der Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt ausgestellt, nachdem die Geburt des Kindes angezeigt wurde. Die Anzeige der Geburt muss innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgen. In der Regel wird die Anzeige von medizinischem Personal (Leiter/Leiterin der Krankenanstalt, Ärztin/Arzt oder Hebamme) vorgenommen. Wenn die Anzeige nicht von diesen Personenkreis durchgeführt wird, können auch die Eltern die Anzeige erstatten.

Nach der Anzeige der Geburt erfolgt die Ausstellung der Geburtsurkunde auf Antrag beim Standesamt des Geburtsortes. Die Geburtsurkunde wird in der Regel persönlich übergeben.

In einigen Krankenhäusern gibt es einen sogenannten Babypoint. Dort können Sie neben der Geburtsurkunde auch sofort einen Meldezettel und einen Staatsbürgerschaftsnachweis für Ihr Kind erhalten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich in Ihrem Krankenhaus.

Inhalt der Geburtsurkunde

In der Geburtsurkunde werden im Regelfall folgende Informationen festgehalten:

  • Der Name des Kindes
  • Die Namen der Eltern
  • Das Geschlecht des Kindes
  • Der Geburtszeitpunkt
  • Der Geburtsort des Kindes

Namensgebung des Kindes

Wer sich nicht sofort nach der Geburt für den Vornamen des Kindes entscheiden kann, sollte spätestens eine Woche nach der Geburt beim Standesamt vorsprechen und den Vornamen beurkunden lassen. Dies ist nicht notwendig, wenn die Nachweise bereits durch das medizinische Personal übermittelt wurden oder die Behördenwege über den Babypoint erledigt wurden.

Die Eltern sind berechtigt, den Vornamen des Kindes zu wählen. Bei unehelichen Kindern ist in der Regel die Mutter für die Namensgebung zuständig. Der gewählte Vorname muss dem Geschlecht des Kindes entsprechen und darf nicht dem Wohl des Kindes abträglich sein. Wenn Sie einen ungewöhnlichen Vornamen für Ihr Kind wählen möchten, sollten Sie sich vorher beim Standesamt informieren.

Vaterschaftsanerkennung

Wird ein Kind während einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Partnerschaft geboren, so wird der Ehegatte bzw. Der eingetragene Partner der Mutter als Vater in der Geburtsurkunde angeführt. Bei Tod oder Scheidung ist die 300-Tage-Frist zu beachten.

Bei einem Kind, das nicht in einer bestehenden Ehe geboren wurde, kann der biologische Vater nur dann in der Geburtsurkunde angegeben werden, wenn er ein Vaterschaftsanerkenntnis abgibt oder wenn die Vaterschaft durch ein Gericht festgestellt wurde.

Seit dem Januar 2024 entfällt das Erfordernis des Nachweises einer medizinisch-unterstützten Fortpflanzung für die Anerkennung der Elternschaft durch eine Frau oder eine andere Person.

Digitale Geburtsanmeldung

Der Digitale Babypoint ist ein Online-Service, der werdende Eltern bei der Anmeldung ihres Kindes unterstützt. Das Verfahren zur Geburtsanmeldung und die Namensbestimmung des Kindes können unter den gegebenen Voraussetzungen online durchgeführt werden. Nach Abschluss der Geburtsanmeldung im digitalen Babypoint werden die beantragten Urkunden dual zugestellt.

Beantragung der Geburtsurkunde

Voraussetzungen

Um die Geburtsurkunde zu beantragen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Das Kind wurde in Österreich geboren.

Fristen

Da die Geburtsurkunde für die Wohnsitzanmeldung benötigt wird, sollte sie innerhalb von drei Tagen nach dem Verlassen des Krankenhauses bzw. Nach der Hausgeburt beantragt werden.

Zuständige Stelle

Das Standesamt am Geburtsort des Kindes ist zuständig. In der Regel ist dies das Standesamt, in dessen Einzugsbereich das Krankenhaus liegt, in dem das Kind geboren wurde.

Verfahrensablauf

Die zur Ausstellung der Geburtsurkunde erforderlichen Unterlagen müssen von den Eltern dem Standesamt vorgelegt werden. Zwischen einigen Standesämtern und Krankenhäusern bestehen Kooperationen, sodass die Krankenhäuser die Unterlagen gemeinsam mit dem Formular anzeige der geburt dem Standesamt übermitteln. Erkundigen Sie sich bitte im Krankenhaus oder beim zuständigen Standesamt, ob eine solche Kooperation besteht.

Auf Antrag wird vom Standesamt neben der Geburtsurkunde auch ein Meldezettel und, wenn das Kind die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, ein Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt.

Erforderliche Unterlagen

Die mit der Pflege und Erziehung des Kindes betraute Person hat spätestens eine Woche nach der Geburt folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Schriftliche Erklärung über die Vornamensgebung
  • Heiratsurkunde oder Partnerschaftsurkunde der Eltern, falls vorhanden
  • Geburtsurkunde der Mutter und die letzte Heiratsurkunde der Mutter, falls die Eltern nicht verheiratet waren
  • Nachweis der Auflösung oder Nichtigerklärung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft, falls zutreffend
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit der Eltern
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes der Eltern bei Wohnsitz im Ausland
  • Die Geburtsbestätigung, wenn die Geburt nicht von der Leiterin/dem Leiter einer Krankenanstalt, der Hebamme oder der Ärztin/dem Arzt, die/der bei der Geburt Beistand geleistet hat, angezeigt worden ist

Fremdsprachige Urkunden müssen mit den erforderlichen Beglaubigungsformalitäten und einer Übersetzung vorgelegt werden.

Kosten

Die Erstausstellung einer Geburtsurkunde ist in Österreich gebührenfrei. Ab dem Lebensjahr des Kindes werden Gebühren in Höhe von 9,30 Euro erhoben.

Für die Zusendung der Geburtsurkunde können zusätzliche Kosten anfallen. Erkundigen Sie sich bitte beim zuständigen Standesamt.

Weitere Informationen

Falls Sie eine weitere Geburtsurkunde benötigen (z.B. Duplikat bei Verlust oder Diebstahl, mehrsprachige Geburtsurkunde), können Sie einen Antrag auf (Neu-)Ausstellung einer Geburtsurkunde stellen.

Eine Geburtsurkunde können verlangen:

  • Personen, auf die sich die Eintragung bezieht
  • Sonstige Personen, deren Personenstand durch die Eintragung berührt wird
  • Personen, die ein rechtliches Interesse daran glaubhaft machen können

Häufig gestellte Fragen

Was passiert, wenn ich die Frist für die Beantragung der Geburtsurkunde versäume?

Wenn Sie die Frist von sieben Tagen versäumen, müssen Sie sich beim Standesamt melden und die Gründe für die Verspätung erklären. Das Standesamt wird dann entscheiden, ob die Geburtsurkunde trotzdem ausgestellt wird.

Kann ich die Geburtsurkunde online beantragen?

In einigen Städten und Gemeinden können Sie die Geburtsurkunde online beantragen. Informieren Sie sich beim zuständigen Standesamt, ob diese Möglichkeit besteht.

Wie lange dauert es, bis ich die Geburtsurkunde erhalte?

Die Bearbeitungszeit für die Ausstellung der Geburtsurkunde beträgt in der Regel wenige Tage. In einigen Fällen kann es aber auch länger dauern.

Was passiert, wenn ich die Geburtsurkunde verliere?

Wenn Sie die Geburtsurkunde verlieren, müssen Sie beim Standesamt einen Antrag auf Ausstellung eines Duplikats stellen. Für die Ausstellung eines Duplikats fallen in der Regel Gebühren an.

geburtsurkunde nach geburt - Woher bekommt man die Geburtsurkunde vom Baby

Zusammenfassung

Die Beantragung der Geburtsurkunde ist eine wichtige Aufgabe für frischgebackene Eltern. Es ist wichtig, die Frist von sieben Tagen einzuhalten, da Ihr Kind ohne Geburtsurkunde nicht offiziell registriert ist und Sie viele wichtige Leistungen nicht in Anspruch nehmen können. Informieren Sie sich beim zuständigen Standesamt über die notwendigen Unterlagen und das Verfahren.

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