Elterngeld & geburt: was gilt bei kind?

Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes und aufregendes Ereignis. Für viele Eltern stellt sich jedoch auch die Frage, wie sich eine Geburt während der Elternzeit auf das Elterngeld und andere Leistungen auswirkt. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Geburt während Elternzeit, inklusive der rechtlichen Grundlagen und wichtigen Tipps.

Inhaltsverzeichnis

Elterngeld bei der Geburt eines zweiten Kindes

Wenn Sie während der Elternzeit ein zweites Kind bekommen, haben Sie Anspruch auf Elterngeld für das Neugeborene. Die Berechnung des Elterngeldes für das zweite Kind erfolgt genauso wie für das erste Kind. Es kommt auf Ihr Einkommen vor der Geburt des zweiten Kindes an. Dabei können bestimmte Kalendermonate übersprungen werden, z. B. Monate, in denen Sie im Mutterschutz waren oder Elterngeld für Ihr erstes Kind bezogen haben.

Geschwisterbonus: Mehr Elterngeld für Geschwisterkinder

Sie erhalten einen Geschwisterbonus, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist. Dieser Bonus erhöht Ihr Elterngeld um 10%, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus.

  • Der Geschwisterbonus gilt auch, wenn in Ihrem Haushalt mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind.
  • Auch ein Kind mit Behinderung, das noch keine 14 Jahre alt ist, berechtigt zum Geschwisterbonus. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20.
  • Der Geschwisterbonus wird zum letzten Mal im Lebensmonat gezahlt, in dem das ältere Geschwisterkind das jeweilige oben genannte Alter erreicht.

Der Geschwisterbonus erhöht auch den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngelds:

ElterngeldartMindestbetragHöchstbetrag
Basiselterngeld375 Euro980 Euro
ElterngeldPlus187,50 Euro990 Euro

Elterngeld bei Zwillingen und Mehrlingen

Wenn Sie Zwillinge oder Mehrlinge bekommen, erhalten Sie nur einmal Elterngeld. Es gibt jedoch einen Mehrlingszuschlag, der das Elterngeld erhöht.

  • Bei Zwillingen bekommen Sie einen Zuschlag von 300 Euro auf das Basiselterngeld oder 150 Euro auf das ElterngeldPlus.
  • Bei Drillingen erhalten Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter.

Auch der Mehrlingszuschlag erhöht den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngelds:

ElterngeldartMindestbetrag (Zwillinge)Höchstbetrag (Zwillinge)
Basiselterngeld600 Euro100 Euro
ElterngeldPlus300 Euro050 Euro

Elterngeld bei Adoption

Bei Adoptivkindern kommt es nicht auf deren Alter an, sondern auf die Zeit seit dem Tag, an dem Sie die Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Der Geschwisterbonus gilt auch, wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, also bei einem sogenannten kind in adoptionspflege. Ab dem 1Geburtstag des Adoptivkinds gibt es den Geschwisterbonus nicht mehr.

Mutterschaftsleistungen während der Elternzeit

Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, können Sie die Elternzeit beenden, um die Mutterschutzfristen in Anspruch zu nehmen. Mit dem Ende der Elternzeit entsteht dann auch ein Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.

Dieser Zuschuss wird für die Zeit der Schutzfristen vor und nach der Entbindung sowie für den Entbindungstag in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 EUR und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoentgelt gezahlt.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Elterngeld und Mutterschaftsleistungen gleichzeitig bekommen?

Nein, Sie können nicht gleichzeitig Elterngeld und Mutterschaftsleistungen beziehen. Wenn Sie während der Elternzeit erneut schwanger werden, endet die Elternzeit und Sie erhalten Mutterschaftsleistungen.

Was passiert mit meinem Elterngeld, wenn ich die Elternzeit vorzeitig beende?

Wenn Sie die Elternzeit vorzeitig beenden, erhalten Sie das Elterngeld nur für die Zeit, die Sie tatsächlich in Elternzeit waren. Das bisherige Elterngeld wird dann nicht mehr ausgezahlt.

Was passiert, wenn ich während der Elternzeit eine neue Arbeitsstelle antrete?

Wenn Sie während der Elternzeit eine neue Arbeitsstelle antreten, müssen Sie dies Ihrem Elterngeld-Bezahlungsamt melden. Je nach Art der neuen Tätigkeit kann sich Ihr Anspruch auf Elterngeld ändern.

Kann ich die Elternzeit verlängern, wenn ich während der Elternzeit ein zweites Kind bekomme?

Ja, Sie können die Elternzeit verlängern, wenn Sie während der Elternzeit ein zweites Kind bekommen. Die Gesamtlänge der Elternzeit darf jedoch 14 Monate nicht übersteigen.

Fazit

Die Geburt eines Kindes während der Elternzeit kann viele Fragen aufwerfen. Mit den richtigen Informationen können Sie jedoch die Situation meistern und die für Sie optimalen Lösungen finden. Informieren Sie sich bei Ihrem Elterngeld-Bezahlungsamt oder bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit über Ihre individuellen Rechte und Möglichkeiten.

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