Kinder inhaftierter eltern: geburt im gefängnis & herausforderungen

Die Geburt eines Kindes ist ein bedeutendes Ereignis im Leben jeder Familie. Doch für Familien, in denen ein Elternteil inhaftiert ist, stellt diese Situation eine besondere Herausforderung dar. Die Trennung von einem Elternteil kann für das Kind zu emotionalen und psychischen Belastungen führen, die sich auf seine Entwicklung auswirken können. In diesem Artikel befassen wir uns mit dem Thema geburt im gefängnis und beleuchten die besonderen Herausforderungen, denen Kinder inhaftierter Eltern gegenüberstehen. Darüber hinaus werden wir die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Perspektiven für eine familienorientierte Gestaltung des Strafvollzugs betrachten.

Inhaltsverzeichnis

Die Situation von Kindern inhaftierter Eltern in Deutschland

In Deutschland sind jährlich schätzungsweise 100.000 Kinder davon betroffen, dass eines ihrer Elternteile inhaftiert ist. Die Trennung von einem Elternteil kann für das Kind eine Vielzahl von negativen Folgen haben. Dazu gehören:

  • Emotionale Belastungen: Kinder inhaftierter Eltern leiden oft unter Angst, Trauer, Schuldgefühlen und Scham. Sie können sich abgelehnt und allein fühlen.
  • Psychische Probleme: Studien zeigen, dass Kinder inhaftierter Eltern ein erhöhtes Risiko für psychische Probleme wie Depressionen, Angststörungen und Verhaltensauffälligkeiten haben.
  • Soziale Schwierigkeiten: Die Stigmatisierung durch die Inhaftierung eines Elternteils kann zu sozialer Isolation und Schwierigkeiten in der Schule führen.
  • Materielle Nachteile: Die Inhaftierung eines Elternteils kann zu finanziellen Problemen und einer Verschlechterung der Lebensbedingungen der Familie führen.

Besuchszeiten und Kontaktmöglichkeiten

Die gesetzlichen Regelungen des § 24 Strafvollzugsgesetz garantieren Gefangenen mit Kindern mindestens eine Stunde Besuch im Monat. In der Praxis sind die Besuchszeiten jedoch oft deutlich kürzer. Eine 2017 durchgeführte Befragung von Justizvollzugsanstalten ergab, dass Kinder von Gefangenen das entsprechende Elternteil durchschnittlich eins bis vier Stunden im Monat sehen. Die Hälfte der Anstalten verwies auf komplexere Regelungen, die in der Aufstockung der Regelbesuchszeit, in besonderen Familienbesuchszeiten oder in familienfreundlichen Langzeitbesuchen bestehen können. Zusätzliche Kontaktmöglichkeiten bestehen über Telefon, Schriftverkehr und Internet, wobei die Praktiken je nach Bundesland und Anstalt stark variieren.

Die geringen Besuchszeiten und Kontaktmöglichkeiten stehen im Widerspruch zum Angleichungsgrundsatz des Strafvollzugsrecht, der die Lebensverhältnisse im Gefängnis dem Leben außerhalb so weit wie möglich angleichen soll. Auch die Kinder von Inhaftierten sind in ihren Rechten beeinträchtigt. Der Schutz der Familie, das Recht des Kindes auf Berücksichtigung seines Wohles sowie das Recht des Kindes auf persönlichen Kontakt zu seinen Eltern sind völker- und grundrechtlich manifestiert. Insbesondere die UN-Konvention über die Rechte des Kindes regelt in Artikel 9 explizit die Trennung eines Kindes von einem oder beiden Elternteilen und verpflichtet die Vertragsstaaten zur Beachtung des Rechts des Kindes, regelmäßige persönliche Beziehungen und unmittelbaren Kontakt zu seinen beiden Eltern zu pflegen.

Kinder, die im Gefängnis leben

In seltenen Fällen leben Kinder mit ihren Eltern im Gefängnis. Nach § 80 StVollzG ist dies bis zum Schulalter der Kinder möglich. Betroffen sind vor allem Kinder, die nach dem Strafantritt der Mutter geboren werden. Nach § 76 StVollzG soll die Geburt in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses stattfinden. Nach § 79 StVollzG dürfen in der Geburtsurkunde des Kindes nicht die Justizvollzugsanstalt als Geburtsort angegeben oder die Gefangenschaft der Mutter vermerkt werden.

geburt im gefängnis - Kann man sein Kind mit ins Gefängnis nehmen

Die Möglichkeit der Unterbringung von Kindern bei einem Elternteil im Gefängnis soll ihnen den engen Kontakt im Kleinstkindalter nicht verwehren und die Beziehung zum entsprechenden Elternteil gewährleisten. Trotz dieser berechtigten Überlegung kann es als fragwürdig erachtet werden, ob ein Gefängnis ein geeigneter Ort für das Aufwachsen eines Kindes ist. Deutschlandweit werden jährlich circa 60 Kinder in Haft geboren. Bundesweit gibt es etwa 90 Mutter-Kind-Haftplätze, in denen die Kleinkinder meist bis zum Alter von drei Jahren leben dürfen. Die Auslastung ist insbesondere im geschlossenen Vollzug hoch.

Perspektiven für eine familienorientierte Gestaltung des Strafvollzugs

Die Empfehlung CM/Rec(2018)5 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zu Kindern inhaftierter Eltern gibt Leitlinien für einen familienorientierten Strafvollzug vor. Diese umfassen unter anderem:

  • Verbesserte Besuchsbedingungen und Kontaktmöglichkeiten: Den Kindern sollte mindestens einmal in der Woche eine Besuchsmöglichkeit eingeräumt werden. Sie sollten zu wichtigen Ereignissen wie Geburtstagen oder Einschulungen auch außerhalb des Gefängnisses von dem inhaftierten Elternteil besucht werden können.
  • Berücksichtigung der Elternschaft bei Verurteilungen: Die besondere Situation von Eltern mit Kindern sollte bei der Verurteilung berücksichtigt werden.
  • Kinderfreundliches Informationsmaterial über das Leben im Gefängnis: Den Kindern sollten kindgerechte Informationen über den Strafvollzug und die Situation ihrer Eltern vermittelt werden.
  • Besonderer Schutz von in Gefängnis geborenen Kindern: Den Kindern sollten dieselben Freiheiten und Rechte eingeräumt werden, die Kindern außerhalb des Gefängnisses zustehen.
  • Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse von Kleinstkindern mit Eltern im Gefängnis: Es sollten spezielle Angebote für Kleinkinder und ihre Familien geschaffen werden.

Zunehmend wird versucht, die Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten zu erweitern, den Vollzug familienorientierter zu gestalten und kinderfreundliche Angebote zu schaffen. Die Untersuchung der Monitoring-Stelle der UN-Kinderrechtskonvetion stellte fest, dass es in über 75% der Anstalten keine für die Belange der Kinder und Familien verantwortliche Person gibt. Familienorientierte Angebote werden häufig in Zusammenarbeit mit freien Trägern oder der Seelsorge umgesetzt. Dazu gehören Angebote für Eltern wie Vätergruppen, Familienangebote wie besondere Besuchsräume ( eltern-kind-räume oder bindungsräume ) und Familienfreizeiten sowie Sondersprechstunden für Kinder.

geburt im gefängnis - Wie geht es im Frauengefängnis zu

Kann man sein Kind mit ins Gefängnis nehmen?

Ja, in der Regel ist es möglich, Kinder in das Gefängnis zu begleiten, um einen inhaftierten Elternteil zu besuchen. Es gibt jedoch einige Regeln und Vorgaben, die zu beachten sind. So müssen Kinder über ein gültiges Ausweisdokument verfügen und unter 14 Jahren in Begleitung eines Erwachsenen sein. Außerdem ist eine vorherige Anmeldung des Besuchs erforderlich.

Wie lange dürfen Kinder ihre Eltern im Gefängnis besuchen?

Die Besuchszeiten variieren je nach Anstalt und geltendem Gesetz. In der Regel sind Besuche einmal pro Woche möglich, wobei die Dauer des Besuchs begrenzt ist. Es gibt auch spezielle Familienbesuchszeiten, die länger dauern können.

geburt im gefängnis - Was passiert wenn ein Kind im Gefängnis geboren wird

Was passiert, wenn ein Kind im Gefängnis geboren wird?

Wenn ein Kind im Gefängnis geboren wird, erfolgt die Geburt in der Regel in einem Krankenhaus außerhalb des Gefängnisses. Die Geburtsurkunde des Kindes darf nicht die Justizvollzugsanstalt als Geburtsort angeben oder die Gefangenschaft der Mutter vermerken. In einigen Fällen ist es möglich, dass das Kind bis zum Alter von drei Jahren bei der Mutter im Gefängnis leben kann.

Wie kann man Kindern inhaftierter Eltern helfen?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Kindern inhaftierter Eltern zu helfen. Dazu gehören:

  • Informationen und Unterstützung für die Familien: Es gibt verschiedene Organisationen, die Familien mit Kindern inhaftierter Eltern unterstützen. Diese bieten Beratung, Begleitung und praktische Hilfe an.
  • Finanzielle Unterstützung: Die Inhaftierung eines Elternteils kann zu finanziellen Problemen führen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Familien finanziell zu unterstützen.
  • Sensibilisierung für das Thema: Es ist wichtig, die Öffentlichkeit für die Situation von Kindern inhaftierter Eltern zu sensibilisieren und Vorurteile abzubauen.

Fazit

Die Geburt eines Kindes im Gefängnis ist eine besondere Herausforderung für die Familie. Es ist wichtig, dass die Rechte und Bedürfnisse der Kinder inhaftierter Eltern berücksichtigt werden. Die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Praktiken in den Justizvollzugsanstalten bieten jedoch nur unzureichenden Schutz für die Kinder. Es ist daher notwendig, den Strafvollzug familienorientierter zu gestalten und die Kontakt- und Besuchsmöglichkeiten für Kinder zu verbessern. Nur so können wir den Kindern inhaftierter Eltern die Möglichkeit geben, eine gesunde und glückliche Kindheit zu erleben.

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