Eine Frühgeburt ist ein einschneidendes Erlebnis für werdende Eltern. Neben den medizinischen Herausforderungen, die ein Frühchen mit sich bringt, stellt sich auch die Frage nach der finanziellen Absicherung. Wie lange wird Mutterschutzgeld bei einer Frühgeburt gewährt? Welche Besonderheiten gibt es zu beachten? Dieser Artikel gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über die relevanten Informationen.
- Mutterschutzgeld: Die finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
- Höhe des Mutterschutzgeldes
- Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzgeld
- Fristen für die Beantragung des Mutterschutzgeldes
- Zuständige Stelle für die Beantragung
- Verfahrensablauf für die Beantragung
- Erforderliche Unterlagen für die Beantragung
- Häufige Fragen zum Mutterschutzgeld bei Frühgeburt
- Wie lange wird das Mutterschutzgeld bei einer Frühgeburt gezahlt?
- Was passiert, wenn die Frühgeburt vor dem Beginn der Schutzfrist erfolgt?
- Wie wird die Höhe des Mutterschutzgeldes bei einer Frühgeburt berechnet?
- Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung des Mutterschutzgeldes bei einer Frühgeburt?
- Gibt es besondere Regelungen für das Sonderwochengeld bei Frühgeburt?
- An wen kann ich mich bei Fragen zum Mutterschutzgeld bei Frühgeburt wenden?
- Zusammenfassung
Mutterschutzgeld: Die finanzielle Unterstützung während der Schwangerschaft und nach der Geburt
Das Mutterschutzgeld ist eine finanzielle Unterstützung für werdende Mütter während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Es soll den Einkommensverlust während der Schutzfrist ausgleichen und den werdenden Müttern ermöglichen, sich auf die Schwangerschaft und die Geburt ihres Kindes zu konzentrieren.
Dauer des Mutterschutzes und des Mutterschutzgeldes
Die Schutzfrist im Mutterschutz beträgt in der Regel:
- Acht Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin
- Die Geburt selbst
- Acht Wochen nach der Geburt
Bei Mehrlingsgeburten, Frühgeburten oder Kaiserschnittgeburten verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen.
Frühgeburt: Verlängerte Schutzfrist
Eine Frühgeburt liegt vor, wenn die Geburt vor Vollendung der 3Schwangerschaftswoche erfolgt. In diesem Fall verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt auf zwölf Wochen. Dies gilt unabhängig davon, ob ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde oder nicht.
Besonderheiten bei Beschäftigungsverboten
Hat ein Arzt vor Beginn der Schutzfrist oder darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot verhängt, wird das Mutterschutzgeld auch für die Dauer dieses Verbots gezahlt. Dies gilt auch, wenn die Entbindung zu einem anderen Zeitpunkt als dem voraussichtlichen Geburtstermin erfolgt. In diesem Fall verkürzt oder verlängert sich die Schutzfrist vor der Geburt entsprechend. Wird die Schutzfrist vor der Geburt verkürzt, verlängert sich die Schutzfrist nach der Geburt entsprechend, höchstens jedoch auf 16 Wochen.
Höhe des Mutterschutzgeldes
Die Höhe des Mutterschutzgeldes richtet sich nach der Art der Beschäftigung der werdenden Mutter:
Selbstständig Erwerbstätige
Für selbstständig erwerbstätige Frauen richtet sich die Höhe des Mutterschutzgeldes nach dem Nettobezug der letzten drei Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Der Monat, in den der Beginn des Mutterschutzes fällt, wird nicht berücksichtigt. Es wird ein Zuschlag für Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gewährt.
Freie Dienstnehmerinnen
Freie Dienstnehmerinnen erhalten ein einkommensabhängiges Mutterschutzgeld.
Geringfügig Beschäftigte
Geringfügig beschäftigte Selbstversicherte (nur bei Selbstversicherung nach § 19a ASVG) erhalten einen Fixbetrag von 11,35 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2024).
Bezieherinnen von Arbeitslosengeld
Bezieherinnen einer Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) erhalten grundsätzlich das Mutterschutzgeld in Höhe von 180 Prozent der zuletzt bezogenen Leistung.
Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld
Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld haben Anspruch auf Mutterschutzgeld für ein weiteres zu erwartendes Kind, wenn sie bereits anlässlich der vorherigen Geburt Anspruch auf Mutterschutzgeld hatten und bei Beginn des Mutterschutzes noch ein Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld besteht. Die Höhe des Mutterschutzgeldes entspricht der Höhe des zuvor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes.
Sonderwochengeld
Frauen, die nach Ende des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld ein Beschäftigungsverbot während aufrechter Karenz nach dem Mutterschutzgesetz erhalten, haben Anspruch auf Sonderwochengeld. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Mutterschutzgeld besteht, ein solcher Anspruch aber bestünde, würde keine Karenz vorliegen. Das Sonderwochengeld gebührt in Höhe des erhöhten Krankengeldes. Als Bemessungsgrundlage wird der Arbeitsverdienst herangezogen, der dem Ende des letzten Entgeltanspruchs vorausgegangen ist. Ehemals Selbstversicherte nach § 19a ASVG haben Anspruch auf Sonderwochengeld in Höhe des Krankengeldes für Selbstversicherte.
Achtung: Das Sonderwochengeld gebührt, wenn das Beschäftigungsverbot frühestens am September 2022 eintrat. Sofern das Beschäftigungsverbot vor dem Juli 2024 eintrat, kann der Antrag auf Sonderwochengeld bis 30. Juni 2025 gestellt werden.
Hinweis: Beziehen Sie neben dem (Sonder-)Wochengeld ein zusätzliches Einkommen, kann dies zu einem Ruhen des (Sonder-)Wochengeldes in der Höhe des erzielten Einkommens führen.
Voraussetzungen für den Anspruch auf Mutterschutzgeld
Einen Anspruch auf Zahlung des Mutterschutzgeldes haben:
- Unselbstständig erwerbstätige Frauen
- Freie Dienstnehmerinnen
- Geringfügig beschäftigte Selbstversicherte (nur bei Selbstversicherung nach § 19a ASVG)
- Bezieherinnen von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)
- Bezieherinnen von Kinderbetreuungsgeld
Selbstständig Erwerbstätige
Selbstständig erwerbstätige Frauen, die ein Gewerbe ausüben, und Bäuerinnen erhalten als Mutterschaftsleistung Betriebshilfe als Sachleistung. Wird keine Betriebshilfe gewährt, besteht unter Umständen ein Anspruch auf Mutterschutzgeld in Höhe von 67,19 Euro pro Tag (Wert für das Jahr 2024). Dies gilt zum Beispiel für selbstständig erwerbstätige Frauen, die kein Gewerbe ausüben (neue Selbstständige).
Fristen für die Beantragung des Mutterschutzgeldes
Ab Beginn der achten Woche vor dem voraussichtlichen Geburtstermin kann das Mutterschutzgeld beantragt werden.
Zuständige Stelle für die Beantragung
Die zuständige Stelle für die Beantragung des Mutterschutzgeldes ist der zuständige Krankenversicherungsträger.
Verfahrensablauf für die Beantragung
Die erforderlichen Unterlagen können Sie persönlich vorlegen oder per Post übermitteln.
Das Formular für die Arbeits- und Entgeltbestätigung und die Arztbestätigung erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz oder Kinderbetreuungsgeld beziehen, wenden Sie sich für die erforderliche Mitteilung über den Leistungsanspruch an die auszahlende Stelle.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung
Bei einem Antrag auf Mutterschutzgeld vor der Geburt benötigen Sie:
- Arbeits- und Entgeltbestätigung für das Mutterschutzgeld oder
- Bei Bezug von Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) – Arbeitslosengeld, Notstandshilfe – bzw. Von Kinderbetreuungsgeld vor Beginn der achtwöchigen Schutzfrist: Mitteilung über den Leistungsanspruch
- Arztbestätigung über den voraussichtlichen Geburtstermin oder im Falle einer vorgezogenen Schutzfrist: Freistellungszeugnis
Bei einem Antrag auf Mutterschutzgeld nach der Geburt benötigen Sie zusätzlich:
- Geburtsurkunde des Kindes
- Bei Frühgeburt, Mehrlingsgeburt oder Kaiserschnittentbindung: Bescheinigung des Spitals
- Aufenthaltsbestätigung über den Krankenhausaufenthalt
Häufige Fragen zum Mutterschutzgeld bei Frühgeburt
Wie lange wird das Mutterschutzgeld bei einer Frühgeburt gezahlt?
Das Mutterschutzgeld wird bei einer Frühgeburt für zwölf Wochen nach der Geburt gezahlt. Diese verlängerte Schutzfrist gilt unabhängig davon, ob ein Kaiserschnitt durchgeführt wurde oder nicht.
Was passiert, wenn die Frühgeburt vor dem Beginn der Schutzfrist erfolgt?
Wenn die Frühgeburt vor dem Beginn der Schutzfrist erfolgt, wird das Mutterschutzgeld für die restliche Dauer der Schutzfrist vor der Geburt sowie für die zwölf Wochen nach der Geburt gezahlt.
Wie wird die Höhe des Mutterschutzgeldes bei einer Frühgeburt berechnet?
Die Höhe des Mutterschutzgeldes bei einer Frühgeburt richtet sich nach der Art der Beschäftigung der werdenden Mutter. Für selbstständig Erwerbstätige wird das Mutterschutzgeld auf Basis des Nettoeinkommens der letzten drei Monate vor Beginn des Mutterschutzes berechnet. Freie Dienstnehmerinnen erhalten ein einkommensabhängiges Mutterschutzgeld. Geringfügig Beschäftigte erhalten einen Fixbetrag.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung des Mutterschutzgeldes bei einer Frühgeburt?
Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie bei einer normalen Geburt, zusätzlich jedoch eine Bescheinigung des Spitals über die Frühgeburt.
Gibt es besondere Regelungen für das Sonderwochengeld bei Frühgeburt?
Nein, die Regelungen für das Sonderwochengeld gelten auch bei Frühgeburten.
An wen kann ich mich bei Fragen zum Mutterschutzgeld bei Frühgeburt wenden?
Wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger oder an die Arbeiterkammer.
Zusammenfassung
Eine Frühgeburt stellt eine besondere Herausforderung für werdende Eltern dar. Neben den medizinischen Aspekten ist auch die finanzielle Absicherung wichtig. Das Mutterschutzgeld bietet in diesem Fall eine wichtige Unterstützung. Die Schutzfrist wird bei einer Frühgeburt auf zwölf Wochen nach der Geburt verlängert. Die Höhe des Mutterschutzgeldes richtet sich nach der Art der Beschäftigung der werdenden Mutter. Bei Fragen zum Mutterschutzgeld bei Frühgeburt wenden Sie sich an Ihren Krankenversicherungsträger oder an die Arbeiterkammer.
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