Namensgebung in deutschland: babynamen & erklärung

Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das mit vielen wichtigen Entscheidungen einhergeht. Eine davon ist die Wahl des Namens. In Deutschland ist die Namenserklärung ein wichtiger Schritt, um die rechtliche Namensführung des Kindes zu regeln. Dieser Artikel erklärt alles Wissenswerte rund um die Namensgebung nach der Geburt, insbesondere für Eltern in Großbritannien, die ein Kind in Deutschland geboren haben.

Inhaltsverzeichnis

Wann muss eine Namenserklärung abgegeben werden?

Die Frist für die Abgabe der Namenserklärung ist nicht gesetzlich geregelt. Allerdings ist es empfehlenswert, die Namenserklärung so schnell wie möglich abzugeben, um sicherzustellen, dass das Kind einen rechtlich gültigen Namen erhält. Dies ist besonders wichtig für die Beantragung von Dokumenten wie Reisepass oder Geburtsurkunde.

Verheiratete Eltern

  • Führen die Eltern einen gemeinsamen Ehenamen, erhält das Kind automatisch diesen Namen. Eine Namenserklärung ist nicht erforderlich.
  • Führen die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen, ist eine Namenserklärung erforderlich. Das Kind erhält dann den Namen des Vaters oder der Mutter.
  • Haben Sie bereits für ein Geschwisterkind eine Namenserklärung abgegeben, gilt diese automatisch auch für alle weiteren Kinder.

Nicht verheiratete Eltern

  • In der Regel erhält das Kind den Nachnamen der Mutter. Eine Namenserklärung ist nicht erforderlich.
  • Wünschen die Eltern einen anderen Nachnamen, muss eine Namenserklärung abgegeben werden.
  • Haben Sie bereits für ein oder mehrere Kinder eine Namenserklärung abgegeben, kontaktieren Sie bitte die zuständige Auslandsvertretung, um zu erfahren, ob weitere Erklärungen erforderlich sind.

Namenserklärung nach ausländischem Recht

Besitzt ein Elternteil eine andere Staatsangehörigkeit, kann ggf. Das Namensrecht des Staates, dessen Nationalität ein Elternteil besitzt, für die Namensführung des Kindes gewählt werden. Dies kann zu einem Geburtsnamen führen, der nach deutschen Sachvorschriften möglicherweise nicht zulässig ist, z.B. Ein Doppelname oder der Vorname eines Elternteils.

Wichtig: Britisches Recht ist aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung derzeit nicht wählbar, da es Phantasienamen zulässt. Gleiches gilt für einige andere Rechtsordnungen, z.B. Die US-amerikanische, kanadische, australische und irische.

Legen Sie bitte Nachweise vor, dass der gewünschte Name nach dem ausländischen Recht möglich ist, z.B. Einen Pass oder eine Geburtsurkunde Ihres Kindes, ausgestellt von dem Staat, dessen Recht gewählt werden soll. Diese Namenswahl erstreckt sich nicht auf weitere Kinder, d.h. Für jedes Kind muss eine Namenserklärung abgegeben werden.

Doppelnamen im deutschen Pass

Das deutsche Recht sieht grundsätzlich keine Doppelnamen für Kinder vor. Wenn die oben beschriebenen Voraussetzungen (Nr. 3) nicht zutreffen, kann Ihr Kind mit großer Wahrscheinlichkeit keinen Doppelnamen erwerben. Es ist daher am einfachsten, sich für den Namen der Mutter oder des Vaters zu entscheiden.

Erforderliche Dokumente für die Namenserklärung

Für die Namenserklärung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Vollständig ausgefülltes Formular für die Namenserklärung (Groß- und Kleinschreibung beachten, auf Seite 2 bitte nur eine namensrechtliche Option auswählen, Formular noch nicht unterschreiben!)
  • Gültige Reisepässe oder Personalausweise beider Elternteile (ausreichend ist die Datenseite der Pässe)
  • Nachweis über die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes: deutsches Ausweisdokument des Kindes oder eines Elternteils, Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis des Kindes/eines Elternteils
  • Deutscher oder ausländischer Reisepass des Kindes, falls bereits vorhanden
  • Geburtsurkunden beider Elternteile
  • Geburtsurkunde des Kindes – benötigt wird die „lange“ Version, in der auch die Eltern eingetragen sind
  • Wenn Sie eine Rechtswahlerklärung abgeben möchten (siehe oben, Nr. 3), einen Nachweis (z.B. Geburtsurkunde oder Reisepass ausgestellt von dem betreffenden Staat, sodass ersichtlich ist, dass das Kind den gewünschten Namen in dem in Frage kommenden Staat führt)
  • Heiratsurkunde bzw. Urkunde über die eingetragene Lebenspartnerschaft, falls Eltern verheiratet sind
  • Rechtskräftiges Scheidungsurteil, falls ein Elternteil geschieden ist.
  • Wohnsitznachweis für Großbritannien (z.B. Council Tax Bill oder Utility Bill)
  • Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder eine aktuelle Meldebescheinigung vom (letzten) deutschen Wohnsitz
  • Geburtsurkunden von allen weiteren gemeinsamen Kindern – benötigt wird die „lange“ Version, in der auch die Eltern eingetragen sind
  • Namensbescheinigungen von Geschwisterkindern, falls vorhanden
  • Grundsätzlich Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente (meist nicht erforderlich bei englischen oder internationalen Dokumenten, z.B. Internationale mehrsprachige Geburtsurkunde)

Bitte übersenden Sie alle Dokumente bis auf das Antragsformular (dieses muss im Original vorliegen) in einfacher Kopie (KEINE ORIGINALE!) an die Botschaft bzw. Das Generalkonsulat.

Weitere Unterlagen können je nach Fallkonstellation erforderlich sein und ggf. Im Nachhinein von dem zuständigen Standesamt angefordert werden. Insbesondere kann es zur Nachforderung deutscher Übersetzungen (auch von englischsprachigen) Urkunden kommen. Zudem werden gelegentlich Apostillen auf ausländischen Urkunden angefordert.

Wie lange hat man nach der Geburt Zeit für die Namenserklärung?

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Abgabe der Namenserklärung. Allerdings ist es empfehlenswert, die Erklärung so schnell wie möglich abzugeben, um sicherzustellen, dass das Kind einen rechtlich gültigen Namen erhält.

frist namensgebung nach geburt - Wann muss eine Namenserklärung abgegeben werden

Was passiert, wenn ich die Namenserklärung versäume?

Wenn Sie die Namenserklärung versäumen, kann das Kind keinen rechtlich gültigen Namen erhalten. Dies kann zu Problemen bei der Beantragung von Dokumenten wie Reisepass oder Geburtsurkunde führen.

Kann ich den Namen meines Kindes später noch ändern?

Ja, Sie können den Namen Ihres Kindes später noch ändern. Allerdings ist dies ein komplizierter Prozess, der einige Zeit in Anspruch nehmen kann.

Was sind die Kosten für die Namenserklärung?

Die Kosten für die Namenserklärung sind von der jeweiligen Botschaft oder dem Generalkonsulat abhängig.

Kann ich den Namen meines Kindes selbst wählen?

Ja, Sie können den Namen Ihres Kindes selbst wählen. Es gibt jedoch einige Einschränkungen. So darf der Name z.B. Nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Identität des Kindes gefährden.

frist namensgebung nach geburt - Wie lange hat man nach der Geburt Zeit für Namen

Welche Namen sind in Deutschland verboten?

Es gibt keine Liste mit verbotenen Namen in Deutschland. Allerdings können Namen, die gegen die guten Sitten verstoßen oder die Identität des Kindes gefährden, vom Standesamt abgelehnt werden.

Was passiert, wenn das Standesamt den gewählten Namen ablehnt?

Wenn das Standesamt den gewählten Namen ablehnt, können Sie Widerspruch einlegen. Sie können auch einen anderen Namen wählen.

Zusammenfassung

Die Namensgebung nach der Geburt ist ein wichtiger Schritt, um die rechtliche Namensführung des Kindes zu regeln. Es ist wichtig, die Namenserklärung so schnell wie möglich abzugeben, um sicherzustellen, dass das Kind einen rechtlich gültigen Namen erhält. Wenn Sie Fragen zur Namenserklärung haben, wenden Sie sich bitte an die zuständige Botschaft oder das Generalkonsulat.

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