Die Schwangerschaft ist eine besondere und aufregende Zeit im Leben einer Frau. Es ist aber auch eine Zeit, in der es viele Fragen und Unsicherheiten gibt. Eine wichtige Anlaufstelle für Schwangere ist der Frauenarzt. Er begleitet die Frau während der gesamten Schwangerschaft und sorgt dafür, dass Mutter und Kind gesund bleiben.
Wann sollte ich zum Frauenarzt gehen?
Sobald Sie einen positiven Schwangerschaftstest haben, sollten Sie einen Termin bei Ihrem Frauenarzt vereinbaren. Die erste Untersuchung sollte etwa 1 bis 2 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung stattfinden.
Bei der ersten Untersuchung wird der Frauenarzt Ihre Krankengeschichte, Ihre Familienanamnese und Ihre Sozialanamnese erfassen. Er wird auch eine erste Ultraschalluntersuchung durchführen, um die Schwangerschaft in der Gebärmutter zu bestätigen und die Integrität des Embryos zu dokumentieren.
Was passiert bei den weiteren Untersuchungen?
Im Laufe der Schwangerschaft werden Sie regelmäßig Ihren Frauenarzt aufsuchen. Die Häufigkeit der Untersuchungen hängt von Ihrem individuellen Gesundheitszustand und dem Verlauf der Schwangerschaft ab. In der Regel finden die Untersuchungen bis zur 3Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt. Nach der 3Schwangerschaftswoche wird das Untersuchungsintervall auf alle 2 Wochen verkürzt.
Bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden folgende Untersuchungen durchgeführt:
- Messung des Körpergewichts
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Ggf. Bestimmung des Hämoglobin-Wertes („Eisenwert“)
- Kontrolle der Größenzunahme der Gebärmutter
- Feststellung der Lage des Kindes
- Untersuchung des Muttermundes
Zusätzlich zu den regelmäßigen Untersuchungen sind im Verlauf der Schwangerschaft auch 3 Ultraschalluntersuchungen vorgesehen:
- Die erste zwischen und 1Schwangerschaftswoche (zum Nachweis der Vitalität der Schwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft?, Kontrolle auf feststellbare Fehlbildungen)
- Die zweite zwischen 1und 2Schwangerschaftswoche (Beurteilung des Mutterkuchens und der Fruchtwassermenge und Ausschluss von Fehlbildungen; also Nachweis, dass das Kind keine organischen Fehlbildungen hat, deshalb auch „Organultraschalluntersuchung“ genannt)
- Die dritte Ultraschalluntersuchung zwischen 2und 3Schwangerschaftswoche (Kontrolle des Kindsentwicklung, Größen- bzw. Gewichtszunahme, Lage des Kindes, Kontrolle der Fruchtwassermenge und des Mutterkuchens)
Zwischen der 2und 2Schwangerschaftswoche erfolgt ein erneuter Antikörpersuchtest. Dieser Test untersucht, ob das Immunsystem der Schwangeren Abwehrstoffe gegen Blutbestandteile des Kindes bildet. Bei einer rhesusnegativen Schwangeren, bei der keine Antikörper festgestellt werden, erhält sie eine Standarddosis Anti-D-Immunglobulin. Diese Injektion verhindert, dass möglicherweise in den Blutkreislauf der Schwangeren gelangte Merkmale eines rhesuspositiven Kindes das Immunsystem der Schwangeren aktivieren und somit Abwehrmaßnahmen des Immunsystems der Schwangeren gegen rhesuspositives Blut eines Kindes unterbleiben.
Ab der 2Schwangerschaftswoche kann das kindliche Wohlbefinden mittels CTG (Cardiotokographie, „Wehenschreiber“) dokumentiert werden.
Nach der 3Schwangerschaftswoche muss jede Schwangere durch einen Bluttest auf Hepatitis B untersucht werden. In seltenen Fällen werden Schwangere positiv auf Hepatitis B getestet. In diesen Fällen muss das Neugeborene umgehend gegen Hepatitis B geimpft werden.
Nach der 3Schwangerschaftswoche erfolgen die Untersuchungen wöchentlich. Sollte das Kind am errechneten Geburtstermin noch nicht geboren sein, erfolgen 2-tägige Kontrollen, ab siebtem Tag nach errechnetem Geburtstermin sogar tägliche Kontrollen. Sollte das Kind auch am Tag nach dem errechnetem Geburtstermin noch nicht geboren sein, so erfolgt in aller Regel die stationäre Aufnahme in der Geburtsklinik zwecks Geburtseinleitung.
Was kostet die Betreuung während der Schwangerschaft?
Die oben genannten Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge nach den geltenden Mutterschaftsrichtlinien werden von den gesetzlichen Krankenkassen ausnahmslos übernommen. Über diese notwendigen Untersuchungen hinaus bieten Frauenärzte selbstverständlich weitere Untersuchungen an, die sinnvoll und empfehlenswert sind und zudem von Fachgesellschaften empfohlen werden.
Die Abrechnung für die Betreuung einer gesetzlich Krankenversicherten während der Schwangerschaft führt immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen und Gynäkologen. Nicht selten wird im Einzelfall vonseiten des Kostenträgers die Betreuungspauschale für eine Schwangere nach einer Abrechnungsprüfung gestrichen. Dabei ermittelt die Abrechnungsprüfung, ob die Gebührenordnungsposition in Bezug auf die Schwangere bereits bei einem anderen Vertragsarzt im selben Quartal abgerechnet worden ist.
Falls mehr als ein Vertragsarzt die Versicherte im Laufe eines Quartals betreut und die Pauschale berechnet haben, bleibt nur der Anspruch für den Vertragsarzt, den die gesetzlich Krankenversicherte als Ersten im Quartal aufgesucht hat, bestehen. So der Wortlaut im EBM.
Für die Betreuung gesetzlich Krankenversicherter während der Schwangerschaft rechnen Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe die Gebührenordnungsposition (GOP) 01770 EBM ab. Die Leistung ist derzeit mit 112,27 Euro (1 093 Punkte) bewertet. Zum obligaten Leistungsinhalt gehören Beratungen und Untersuchungen gemäß den Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), bestimmte Ultraschalluntersuchungen und Bilddokumentationen.
Die Regelung, dass die Pauschale im Laufe eines Quartals nur von einem Vertragsarzt im Behandlungsfall abgerechnet werden kann, lässt keine Ausnahme zu. Wann immer mehrere Vertragsärzte in die Betreuung eingebunden sind – beispielsweise im Vertretungsfall oder im Notfall, bei der Mit- oder Weiterbehandlung – darf die GOP 01770 trotzdem stets nur einmal im Quartal je Schwangere, unabhängig von der Anzahl der behandelnden Fachärzte für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, abgerechnet werden.
Diese Regelung für die Gebührenordnungsposition 01770 hat das Bundessozialgericht (BSG) in seiner Entscheidung vom 1Februar 2015, Aktenzeichen: B 6 KA 15/14 R, bestätigt. Sie gelte auch, wenn der Frauenarzt nicht wisse, dass die Schwangere bereits durch einen Kollegen betreut wurde. Laut BSG können Frauenärzte durch eine Befragung abklären, ob die Schwangere im laufenden Quartal bereits von einem anderen Vertragsarzt betreut wird oder wurde. Nach Ansicht des Gerichtes ist auch ein Umzug kein Grund, der eine doppelte Berechnung zulässt. Das BSG hat deshalb dem Bewertungsausschuss nahegelegt, die aktuelle Regelung zu überprüfen.
Mit der Entscheidung des BSG wird deutlich, dass es für Frauenärzte von großer Bedeutung ist, mit ihren Patientinnen über eine eventuelle Vorbehandlung bei einem anderen Arzt zu sprechen. Bei der Notfallbehandlung und im Vertretungsfall können als Schwangerenbetreuung gekennzeichnete kurative Leistungen (zum Beispiel Ultraschall) zur Abrechnung kommen.
Häufige Fragen zum Thema Frauenarzt Schwangerschaft
Wann sollte ich zum ersten Mal zum Frauenarzt gehen?
Sobald Sie einen positiven Schwangerschaftstest haben, sollten Sie einen Termin bei Ihrem Frauenarzt vereinbaren. Die erste Untersuchung sollte etwa 1 bis 2 Wochen nach Ausbleiben der Regelblutung stattfinden.
Welche Untersuchungen werden während der Schwangerschaft durchgeführt?
Während der Schwangerschaft werden verschiedene Untersuchungen durchgeführt, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu kontrollieren. Dazu gehören:
- Messung des Körpergewichts
- Blutdruckmessung
- Urinuntersuchung
- Ggf. Bestimmung des Hämoglobin-Wertes („Eisenwert“)
- Kontrolle der Größenzunahme der Gebärmutter
- Feststellung der Lage des Kindes
- Untersuchung des Muttermundes
- Ultraschalluntersuchungen
- Antikörpersuchtests
- CTG (Cardiotokographie, „Wehenschreiber“)
- Bluttest auf Hepatitis B
Wie oft muss ich zum Frauenarzt gehen?
Die Häufigkeit der Untersuchungen hängt von Ihrem individuellen Gesundheitszustand und dem Verlauf der Schwangerschaft ab. In der Regel finden die Untersuchungen bis zur 3Schwangerschaftswoche alle 4 Wochen statt. Nach der 3Schwangerschaftswoche wird das Untersuchungsintervall auf alle 2 Wochen verkürzt.
Was kostet die Betreuung während der Schwangerschaft?
Die meisten Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es gibt jedoch auch zusätzliche Untersuchungen, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden. Sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt über die Kosten für diese Untersuchungen.

Was passiert, wenn ich Fragen oder Sorgen habe?
Zögern Sie nicht, Ihren Frauenarzt anzurufen, wenn Sie Fragen oder Sorgen haben. Er ist für Sie da und kann Ihnen alle wichtigen Informationen geben.
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