Schwanger und firma schließt: rechte & tipps

Die Schließung eines Unternehmens kann für alle Beteiligten eine schwierige Situation sein, insbesondere für Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind. In Deutschland genießen Schwangere einen besonderen Kündigungsschutz, der jedoch auch bei einer Betriebsschließung gewisse Einschränkungen aufweist. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Aspekte der Kündigung während der Schwangerschaft im Falle einer Betriebsschließung und gibt Arbeitnehmerinnen wichtige Informationen, um ihre Rechte zu wahren.

Inhaltsverzeichnis

Kündigungsschutz für Schwangere bei Betriebsschließung

In Deutschland ist es grundsätzlich verboten, Schwangere während der Schwangerschaft und bis zum Ende des Mutterschutzes (in der Regel 14 Wochen nach der Geburt) zu kündigen. Dieser Kündigungsschutz gilt jedoch nicht uneingeschränkt bei einer Betriebsschließung.

Betriebsbedingte Kündigung: Die Schließung eines Betriebs stellt einen wichtigen Grund für eine betriebsbedingte Kündigung dar. Diese Kündigung ist rechtlich zulässig, selbst wenn die Arbeitnehmerin schwanger ist. Der Arbeitgeber muss jedoch die Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde einholen, bevor er die Kündigung ausspricht. Die Arbeitsschutzbehörde prüft dann, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob die Arbeitnehmerin angemessen berücksichtigt wurde.

Wichtige Punkte zum Kündigungsschutz:

  • Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde: Der Arbeitgeber muss die Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde einholen, bevor er eine Schwangere kündigen kann. Die Behörde prüft, ob die Kündigung gerechtfertigt ist und ob die Arbeitnehmerin angemessen berücksichtigt wurde.
  • Keine Willkür: Die Betriebsschließung muss ein echter Grund für die Kündigung sein. Der Arbeitgeber darf die Schließung nicht als Vorwand nutzen, um eine Schwangere zu entlassen.
  • Sozialauswahl: Bei einer Betriebsschließung müssen alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach den Kriterien der Sozialauswahl berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die Arbeitnehmerin nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft benachteiligt werden darf.
  • Kündigungsfrist: Die Kündigungsfrist für Schwangere richtet sich nach der Betriebszugehörigkeit. Sie kann jedoch nicht kürzer sein als die gesetzliche Mindestfrist.

Häufige Fragen zur Betriebsschließung während der Schwangerschaft

Was passiert, wenn die Arbeitsschutzbehörde die Kündigung nicht genehmigt?

Wenn die Arbeitsschutzbehörde die Kündigung nicht genehmigt, ist sie unwirksam. Die Arbeitnehmerin behält ihren Arbeitsplatz und kann weiterhin ihre Rechte geltend machen.

Welche Rechte habe ich als Schwangere bei einer Betriebsschließung?

Als Schwangere haben Sie Anspruch auf den gleichen Kündigungsschutz wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber muss die Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde einholen und die Sozialauswahl beachten. Sie haben weiterhin Anspruch auf die gesetzliche Kündigungsfrist.

Kann ich eine Abfindung erhalten, wenn die Firma schließt?

Eine Abfindung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es kann aber sein, dass im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder im Sozialplan Regelungen zur Abfindung bei Betriebsschließung getroffen wurden. Der Arbeitgeber ist jedoch nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.

Was passiert, wenn ich während der Schwangerschaft in Kurzarbeit bin?

Während der Schwangerschaft in Kurzarbeit zu sein, ist in der Regel kein Grund für eine Kündigung. Der Arbeitgeber muss jedoch die Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit anmelden. Die Agentur für Arbeit prüft dann, ob die Kurzarbeit gerechtfertigt ist.

Kann ich die Kündigung anfechten, wenn ich glaube, dass sie ungerechtfertigt ist?

Ja, Sie können die Kündigung vor dem Arbeitsgericht anfechten. Sie sollten sich jedoch rechtzeitig an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, um Ihre Rechte zu klären und die bestmögliche Vorgehensweise zu besprechen.

Handlungsempfehlungen für Schwangere bei Betriebsschließung

Wenn die Firma während Ihrer Schwangerschaft schließt, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte: Wenden Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht oder an die Gewerkschaft, um Ihre Rechte im Detail zu erfahren.
  • Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber: Fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den Gründen für die Betriebsschließung und nach den geplanten Maßnahmen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Fordern Sie die Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde: Wenn der Arbeitgeber Ihnen kündigen möchte, fordern Sie die schriftliche Zustimmung der Arbeitsschutzbehörde ein.
  • Prüfen Sie die Sozialauswahl: Achten Sie darauf, dass die Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde und Sie nicht aufgrund Ihrer Schwangerschaft benachteiligt wurden.
  • Dokumentieren Sie alles: Bewahren Sie alle wichtigen Dokumente wie Arbeitsvertrag, Kündigungsschreiben und Schriftverkehr mit der Arbeitsschutzbehörde auf.

Zusätzliche Informationen:

Sozialplan: Wenn es im Unternehmen einen Betriebsrat gibt, kann dieser mit dem Arbeitgeber einen Sozialplan aushandeln. Der Sozialplan regelt die Bedingungen für die Kündigung und kann unter anderem Regelungen zur Abfindung enthalten.

Arbeitslosengeld: Wenn Sie aufgrund der Betriebsschließung arbeitslos werden, haben Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Höhe des Arbeitslosengeldes richtet sich nach Ihrem letzten Bruttogehalt.

Fazit:

Die Schließung eines Unternehmens während der Schwangerschaft ist eine schwierige Situation für Arbeitnehmerinnen. Es ist wichtig, sich über die eigenen Rechte zu informieren und diese zu wahren. Mit einer frühzeitigen Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht können Schwangere ihre Rechte schützen und sicherstellen, dass sie fair behandelt werden.

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