Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das jedoch auch mit vielen Kosten verbunden ist. Neben den Ausgaben für die Ausstattung des Babys und die Einrichtung des Kinderzimmers fallen auch Kosten für die medizinische Versorgung der Mutter und des Kindes an. Viele Eltern fragen sich daher, ob sie diese Kosten steuerlich absetzen können. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zum Thema Familienzimmer Geburt steuerlich absetzbar.
Welche Kosten rund um die Geburt sind steuerlich absetzbar?
Die gute Nachricht: Viele Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Entbindungskosten : Dazu gehören die Kosten für den Arzt, die Hebamme, den Krankenhausaufenthalt und die medizinische Versorgung. Diese Kosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn sie nicht von der Krankenkasse übernommen werden.
- Arzneimittelkosten : Auch die Kosten für notwendige Medikamente können steuerlich geltend gemacht werden. Allerdings muss die ärztliche Verordnung für die Medikamente vorgelegt werden.
- Fahrtkosten : Die Fahrtkosten zum Arzt, zur Hebamme oder zum Krankenhaus sind steuerlich absetzbar. Dies gilt sowohl für Fahrten mit dem eigenen Auto als auch für Fahrten mit dem Taxi. Für Fahrten mit dem eigenen Auto können 30 Cent pro gefahrenen Kilometer geltend gemacht werden.
- Kosten für eine Säuglingsschwester oder Amme : Diese Kosten sind nur dann steuerlich absetzbar, wenn sie ärztlich angeordnet werden.
- Kosten für Geburtsvorbereitungskurse : Die Kursgebühren für Geburtsvorbereitungskurse sind steuerlich absetzbar, wenn sie ärztlich verordnet wurden.
- Kosten für Schwangerschaftsgymnastik : Auch die Kosten für Schwangerschaftsgymnastik sind absetzbar, wenn die Gymnastik vom Arzt verordnet wurde.
- Kosten für Pränataldiagnostik : Dazu gehören IGeL Leistungen in der Schwangerschaft wie der Streptokokken-B-Test, das Erst-Trimester-Screening oder ein zusätzlicher Ultraschall, die von der Krankenkasse nicht übernommen werden. Diese Kosten sind absetzbar, wenn die Maßnahmen vom Arzt verordnet wurden.
Wichtig zu beachten: Steuermindernd sind außergewöhnliche Belastungen erst nach Abzug einer zumutbaren Belastung, die sich am Einkommen bemisst.
Familienzimmer: Kosten absetzbar?
Die Kosten für ein Familienzimmer im Krankenhaus sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Dies liegt daran, dass ein Familienzimmer keinen medizinischen Zweck erfüllt. Es dient lediglich dem Komfort der Eltern und des Kindes. Die Kosten für ein Familienzimmer werden daher nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.
Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn ein Familienzimmer aus medizinischen Gründen notwendig ist, beispielsweise bei Frühgeborenen oder bei einem kranken Kind, können die Kosten für das Familienzimmer steuerlich geltend gemacht werden. In diesem Fall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, das die medizinische Notwendigkeit des Familienzimmers bestätigt.
Was ist beim Absetzen der Kosten zu beachten?
Um die Kosten für die Geburt steuerlich geltend machen zu können, müssen Sie folgende Punkte beachten:
- Belege aufbewahren : Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Dazu gehören auch die Quittungen für die Fahrtkosten, die ärztlichen Verordnungen für Medikamente und die Kursanmeldungen.
- Steuererklärung ausfüllen : Tragen Sie die Kosten in Ihrer Steuererklärung unter dem Punkt außergewöhnliche belastungen ein.
- Frist beachten : Die Steuererklärung muss bis zum 3Mai des Folgejahres beim Finanzamt eingereicht werden.
Welche Kosten sind nicht steuerlich absetzbar?
Nicht alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entstehen, sind steuerlich absetzbar. Hierzu zählen beispielsweise:
- Kosten für die Ausstattung und Kleidung des Kindes : Diese Kosten werden mit dem Kindergeld oder Kinderfreibetrag abgegolten.
- Kosten für die Umstandskleidung : Auch die Kosten für die Umstandskleidung müssen Sie selbst tragen.
- Kosten für Möbel für das Kinderzimmer : Die Kosten für die Einrichtung des Kinderzimmers sind ebenfalls nicht steuerlich absetzbar.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Kosten für eine Haushaltshilfe steuerlich absetzen?
Ja, die Kosten für eine Haushaltshilfe können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich abgesetzt werden. Wenn Sie aufgrund der Geburt Ihres Kindes eine Haushaltshilfe benötigen, können Sie die Kosten für die Haushaltshilfe als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Wie hoch ist die zumutbare Belastung?
Die zumutbare Belastung ist abhängig von Ihrem Einkommen und Ihrer familiären Situation. Sie wird vom Finanzamt individuell berechnet.

Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?
Für die Steuererklärung benötigen Sie alle Rechnungen und Belege, die die Kosten für die Geburt belegen. Dazu gehören auch die ärztlichen Verordnungen, die Quittungen für die Fahrtkosten und die Kursanmeldungen.
Muss ich die Kosten für die Geburt in der Steuererklärung angeben?
Ja, Sie müssen die Kosten für die Geburt in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese steuerlich geltend machen möchten.
Kann ich die Kosten für die Geburt rückwirkend geltend machen?
Ja, Sie können die Kosten für die Geburt rückwirkend geltend machen, wenn Sie die Kosten in der Steuererklärung des Jahres angeben, in dem die Geburt stattgefunden hat.
Fazit
Viele Kosten, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Dazu gehören beispielsweise die Kosten für den Arzt, die Hebamme, den Krankenhausaufenthalt, die Medikamente und die Fahrtkosten. Es ist jedoch wichtig, die entsprechenden Belege sorgfältig aufzubewahren und die Kosten in der Steuererklärung anzugeben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Kosten steuerlich absetzbar sind, sollten Sie sich von einem Steuerberater beraten lassen.
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