Die Elternzeit ist ein Recht, das Eltern ermöglicht, sich für einen bestimmten Zeitraum von ihrer Arbeit freistellen zu lassen, um ihr Kind zu betreuen. Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese Freistellung zu gewähren. Die rechtliche Grundlage für die Elternzeit ist das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In diesem Artikel werden wir alle wichtigen Fragen zur Elternzeit beantworten, die sich Eltern stellen.
- Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
- Wie lange kann die Elternzeit dauern?
- Wann muss der Elternzeitantrag gestellt werden?
- Wie muss der Elternzeitantrag gestellt werden?
- Dürfen Arbeitgeber den Elternzeitantrag ablehnen?
- Dürfen Arbeitgeber Urlaub kürzen, wenn Elternzeit beantragt wird?
- Können Mitarbeitende ihre Elternzeit nachträglich ändern?
- Elterngeld-Reform zum September 2021
- Weitere Infos zur Elternzeit
- Häufig gestellte Fragen zur Elternzeit
- Fazit
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit. Voraussetzung ist, dass ein familienrechtliches Verhältnis zum Kind besteht, die Person, die den Antrag stellt, mit dem Kind in einer häuslichen Gemeinschaft lebt und es erzieht. Dazu gehören zum Beispiel Mütter, Väter und in bestimmten Fällen auch die Großeltern.
Die Form und der Umfang des Arbeitsverhältnisses haben keinen Einfluss auf den Anspruch. Auch Auszubildende, Heimarbeiter, Beschäftigte in Teilzeit oder Minijobber können Elternzeit beantragen.
Ob Arbeitnehmer Anspruch auf Elternzeit haben, regelt § 15 BEEG.
Wie lange kann die Elternzeit dauern?
Pro Kind können bis zu drei Jahre Elternzeit genommen werden. Die Elternzeit beginnt frühestens ab Geburt des Kindes und endet spätestens am Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.
Kann die Elternzeit frei gewählt werden?
Beschäftigte können den Zeitraum der Elternzeit frei wählen. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes dürfen sie höchstens 24 Monate Elternzeit nehmen.
Die Gestaltung der Elternzeit liegt in der Hand der Beschäftigten. Sie können die kompletten drei Jahre am Stück nehmen oder nur einzelne Monate, Wochen oder Tage. Vor dem dritten Geburtstag des Kindes kann die Elternzeit auch in zwei oder drei Abschnitte aufgeteilt werden. Wollen sie die Elternzeit in mehr als drei Abschnitte aufteilen, muss der Arbeitgeber damit einverstanden sein.
Wann muss der Elternzeitantrag gestellt werden?
Anträge auf Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes müssen spätestens sieben Wochen vor Beginn beim Arbeitgeber eingehen. Es gilt dann ein Bindungszeitraum : Beschäftigte müssen sich für einen Zeitraum von zunächst zwei Jahren verbindlich festlegen, wie sie die Elternzeit gestalten möchten (§ 16 BEEG).
Für Kinder, die ab dem Juli 2015 geboren wurden, können Eltern auch Elternzeit zwischen dem vierten und achten Lebensjahr des Kindes nehmen. Für diese Anträge beträgt die Frist 13 Wochen. Wird die Frist versäumt, muss die Elternzeit verschoben werden.
Wie muss der Elternzeitantrag gestellt werden?
Elternzeitanträge müssen schriftlich gestellt werden, das ist gesetzlich so vorgegeben (§ 16 BEEG). in schriftform bedeutet eigenhändig unterschrieben und im Original übersandt (§ 126 und § 126a BGB). Anträge per Mail oder Fax sind laut Gesetz nicht zulässig, was vom Bundesarbeitsgericht bestätigt wurde (BAG, Urteil vom 2016, 9 AZR 145/15).
Der Arbeitgeber muss die Elternzeit gemäß § 16 Abs.1, Satz 8 BEEG bescheinigen.
Dürfen Arbeitgeber den Elternzeitantrag ablehnen?
Möchten Beschäftigte vor dem dritten Geburtstag des Kindes in die Elternzeit wechseln, brauchen sie dafür keine Zustimmung des Arbeitgebers. Arbeitgeber dürfen diese Elternzeitanträge nicht ablehnen.
Es gibt eine Ausnahme: Nämlich wenn die Beschäftigten die Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre verlängern möchten.
Anträge auf den dritten Abschnitt der Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes dürfen Arbeitgeber aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.

Dürfen Arbeitgeber Urlaub kürzen, wenn Elternzeit beantragt wird?
Arbeitgeber dürfen den Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat der Elternzeit um Zwölftel kürzen. Das gilt natürlich nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit Teilzeit leistet (§ 17 BEEG).
Können Mitarbeitende ihre Elternzeit nachträglich ändern?
In der Regel ist das nur möglich, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist.
Es gibt jedoch einige Änderungsgründe, die Arbeitgeber nicht oder nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen können: Wird eine Arbeitnehmerin beispielsweise erneut schwanger und geht in Mutterschutz, braucht sie keine Zustimmung des Arbeitgebers, um die Elternzeit vorzeitig zu beenden. In Härtefällen wie zum Beispiel einer schweren Erkrankung können Arbeitgeber den Antrag auf Änderung nur innerhalb von vier Wochen und nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Elterngeld-Reform zum September 2021
Das Gesetz zur Elterngeld-Reform hat den Rahmen für Arbeit in Teilzeit und den Elterngeldbezug für Eltern von Frühchen ausgeweitet. Das zweite gesetz zur änderung des bundeselterngeld- und elternzeitgesetzes ist zum September 2021 in Kraft getreten.
Weitere Infos zur Elternzeit
Weitere Infos zur Beantragung von Elternzeit und was Beschäftigte sowie Arbeitgeber beachten müssen, finden Sie zum Beispiel im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
Die Broschüre elterngeld, elterngeldplus und elternzeit des BMFSFJ ist erhältlich für die Zeiträume vor und nach der Elterngeldreform.
Häufig gestellte Fragen zur Elternzeit
Wann muss ich meinen Elternzeitantrag einreichen?
Den Antrag auf Elternzeit müssen Sie spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Für Elternzeit ab dem vierten Lebensjahr des Kindes beträgt die Frist 13 Wochen.
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Sie können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Die Elternzeit beginnt frühestens ab Geburt des Kindes und endet spätestens am Tag vor dem achten Geburtstag des Kindes.
Kann ich die Elternzeit in Abschnitte aufteilen?
Ja, Sie können die Elternzeit in Abschnitte aufteilen. Vor dem dritten Geburtstag des Kindes können Sie die Elternzeit in zwei oder drei Abschnitte aufteilen. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes müssen Sie die Elternzeit in einem Stück nehmen, es sei denn, Ihr Arbeitgeber stimmt einer Aufteilung in mehr als drei Abschnitte zu.
Kann mein Arbeitgeber meinen Elternzeitantrag ablehnen?
Nein, Ihr Arbeitgeber kann Ihren Antrag auf Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes nicht ablehnen. Ab dem dritten Geburtstag des Kindes kann Ihr Arbeitgeber den Antrag auf Elternzeit nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen.
Was passiert mit meinem Urlaub während der Elternzeit?
Ihr Urlaubsanspruch wird während der Elternzeit um Zwölftel pro Monat gekürzt. Das gilt nicht, wenn Sie während der Elternzeit Teilzeit arbeiten.
Kann ich die Elternzeit nachträglich ändern?
In der Regel müssen Sie die Zustimmung Ihres Arbeitgebers für eine Änderung der Elternzeit einholen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie zum Beispiel eine erneute Schwangerschaft oder ein Härtefall.
Fazit
Die Elternzeit ist ein wichtiges Recht, das Eltern ermöglicht, sich um ihr Kind zu kümmern. Es ist wichtig, dass sich Eltern über ihre Rechte informieren und rechtzeitig einen Antrag auf Elternzeit stellen. Wenn Sie Fragen zur Elternzeit haben, wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, Ihre Gewerkschaft oder das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
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