Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes und zugleich herausforderndes Ereignis. Neben der Freude über den neuen Erdenbürger stehen Eltern vor vielen neuen Aufgaben und Herausforderungen. Eine davon ist die Organisation der Elternzeit. In Deutschland haben Eltern das Recht, sich nach der Geburt ihres Kindes um ihren Nachwuchs zu kümmern und die Zeit mit ihm zu genießen. Die Elternzeit ist ein wichtiger Bestandteil der Familienplanung und bietet Eltern die Möglichkeit, sich voll und ganz auf ihr Kind zu konzentrieren. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte über die Elternzeit nach der Geburt, Ihre Rechte und Möglichkeiten.
- Wie lange kann man Elternzeit beantragen?
- Elterngeld und Elterngeld Plus
- Elternzeit und Mutterschutz
- Elternzeit und Kinderbetreuung
- Häufige Fragen zur Elternzeit
- Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
- Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
- Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
- Wie lange muss ich den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung vorher einreichen?
- Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ablehnen?
- Kann ich während der Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten?
- Wie hoch ist das Elterngeld?
- Wie beantrage ich Elterngeld?
- Was ist Mutterschutz?
- Fazit
Wie lange kann man Elternzeit beantragen?
Eltern können insgesamt bis zu 14 Monate Elternzeit für ein Kind in Anspruch nehmen. Diese Zeit kann von beiden Elternteilen individuell aufgeteilt werden. So kann beispielsweise der Vater die ersten sechs Monate Elternzeit nehmen und die Mutter die restlichen acht Monate. Es ist aber auch möglich, dass ein Elternteil die gesamte Elternzeit alleine in Anspruch nimmt. Die Elternzeit kann flexibel gestaltet werden und kann in einzelnen Blöcken oder auch in Teilzeit genommen werden.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Elternzeit nicht automatisch gewährt wird. Eltern müssen ihren Arbeitgeber schriftlich über den Beginn und die Dauer der Elternzeit informieren. Die Elternzeit beginnt frühestens mit dem Tag der Geburt des Kindes und endet spätestens mit dem dritten Geburtstag des Kindes.
Elternzeit und Erwerbstätigkeit
Während der Elternzeit dürfen Eltern maximal 30 Stunden pro Woche (bei Kindern, die nach dem 3August 2021 geboren werden: 32 Stunden) erwerbstätig sein. Eltern, die bereits vor der Elternzeit in diesem Umfang tätig waren, können ihre Arbeit ohne Zustimmung des Arbeitgebers fortsetzen.
Möchten Eltern ihre Arbeitszeit reduzieren, haben sie das Recht auf Teilzeitbeschäftigung zwischen 15 und 30 Wochenstunden (bei Kindern, die nach dem 3August 2021 geboren werden: 32 Stunden). Diese Möglichkeit gilt jedoch nur für Angestellte, die bereits länger als sechs Monate ohne Unterbrechung im Unternehmen tätig sind und der Betrieb in der Regel über 15 Beschäftigte (ohne Auszubildende) verfügt.
Beantragung der Teilzeitbeschäftigung
Die Teilzeitbeschäftigung muss schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- Beginn der Teilzeitbeschäftigung
- Dauer der Teilzeitbeschäftigung
- Umfang der Teilzeitbeschäftigung (Stundenanzahl)
- Gewünschte Verteilung der Arbeitszeit
Der Antrag muss sieben Wochen vor dem geplanten Beginn der Teilzeitbeschäftigung eingereicht werden, wenn diese in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ausgeübt werden soll. Soll ein Teil der Elternzeit in das vierte bis achte Lebensjahr des Kindes übertragen werden und wird in diesem Zeitraum eine Teilzeitbeschäftigung gewünscht, muss der Antrag 13 Wochen vorher eingereicht werden.
Der Arbeitgeber kann den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung nur unter Verweis auf dringende betriebliche Gründe ablehnen. Die Frist für die Rückmeldung des Arbeitgebers beträgt vier Wochen bzw. acht Wochen, wenn es um Teilzeittätigkeit während übertragener Elternzeit im vierten bis achten Lebensjahr des Kindes geht. Erfolgt innerhalb dieser Fristen keine schriftliche Ablehnung, verringert bzw. Verteilt sich die Arbeitszeit entsprechend dem Antrag des Arbeitnehmers.
Elternzeit und Nebentätigkeit
Mit dem Einverständnis des Arbeitgebers können Eltern in Elternzeit auch eine Teilzeittätigkeit für einen anderen Arbeitgeber oder selbständig ausüben. Der Arbeitgeber muss dies erlauben, wenn keine dringenden betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Die Widerspruchsfrist für den Arbeitgeber beträgt vier Wochen.
Elterngeld und Elterngeld Plus
Während der Elternzeit erhalten Eltern Elterngeld, eine finanzielle Unterstützung des Staates. Das Elterngeld wird für maximal 12 Monate gezahlt und beträgt in der Regel 65% des letzten Nettoeinkommens, maximal jedoch 800 Euro pro Monat.
Neben dem regulären Elterngeld gibt es auch das Elterngeld Plus. Bei Elterngeld Plus können Eltern die Bezugsdauer des Elterngeldes verkürzen und dafür einen höheren Geldbetrag erhalten. So kann beispielsweise ein Elternteil die Hälfte des Elterngeldes für sechs Monate erhalten, während der andere Elternteil die andere Hälfte für sechs Monate erhält.
Voraussetzungen für Elterngeld
Um Elterngeld zu erhalten, müssen Eltern folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Das Kind muss in Deutschland geboren oder adoptiert worden sein.
- Mindestens ein Elternteil muss in Deutschland wohnen.
- Mindestens ein Elternteil muss erwerbstätig gewesen sein.
- Die Elternzeit muss beantragt werden.
Elterngeld beantragen
Elterngeld wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt. Der Antrag sollte möglichst frühzeitig, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach der Geburt des Kindes, gestellt werden.
Elternzeit und Mutterschutz
Der Mutterschutz ist ein gesetzlich geregelter Schutz für werdende und stillende Mütter. Er beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert acht Wochen nach der Geburt. Während des Mutterschutzes darf die werdende Mutter nicht arbeiten und erhält weiterhin ihr Gehalt.
Nach dem Mutterschutz kann die Mutter in die Elternzeit wechseln. Es ist jedoch möglich, dass die Elternzeit bereits während des Mutterschutzes beginnt.
Elternzeit und Kinderbetreuung
Die Elternzeit bietet Eltern die Möglichkeit, sich intensiv um ihr Kind zu kümmern. Doch irgendwann stellt sich die Frage nach der Kinderbetreuung. In Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten der Kinderbetreuung, wie zum Beispiel:
- Kindertagesstätten
- Kinderkrippen
- Tagesmütter
- Großelternbetreuung
Die Entscheidung für eine bestimmte Form der Kinderbetreuung hängt von den individuellen Bedürfnissen der Familie ab.
Häufige Fragen zur Elternzeit
Wie lange kann ich Elternzeit nehmen?
Sie können insgesamt bis zu 14 Monate Elternzeit für ein Kind in Anspruch nehmen. Diese Zeit kann von beiden Elternteilen individuell aufgeteilt werden.
Kann ich während der Elternzeit arbeiten?
Ja, aber nur maximal 30 Stunden pro Woche (bei Kindern, die nach dem 3August 2021 geboren werden: 32 Stunden).
Kann ich während der Elternzeit Teilzeit arbeiten?
Ja, wenn Sie bereits länger als sechs Monate im Unternehmen tätig sind und der Betrieb über 15 Beschäftigte verfügt.
Wie lange muss ich den Antrag auf Teilzeitbeschäftigung vorher einreichen?
Sie müssen den Antrag sieben Wochen vorher einreichen, wenn die Teilzeitbeschäftigung in den ersten drei Lebensjahren des Kindes ausgeübt werden soll. Für die Teilzeitbeschäftigung im vierten bis achten Lebensjahr des Kindes müssen Sie den Antrag 13 Wochen vorher einreichen.
Kann mein Arbeitgeber meinen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung ablehnen?
Ja, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen.
Kann ich während der Elternzeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten?
Ja, mit dem Einverständnis Ihres Arbeitgebers.

Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt in der Regel 65% des letzten Nettoeinkommens, maximal jedoch 800 Euro pro Monat.
Wie beantrage ich Elterngeld?
Das Elterngeld beantragen Sie bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist Mutterschutz?
Der Mutterschutz ist ein gesetzlich geregelter Schutz für werdende und stillende Mütter. Er beginnt sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und dauert acht Wochen nach der Geburt.
Fazit
Die Elternzeit ist ein wichtiges Instrument, um Familien die Möglichkeit zu geben, sich nach der Geburt eines Kindes neu zu organisieren und die Zeit mit ihrem Kind zu genießen. Die Elternzeit bietet Eltern zahlreiche Rechte und Möglichkeiten, um die Zeit mit ihrem Kind flexibel zu gestalten. Es ist wichtig, sich rechtzeitig über die Möglichkeiten der Elternzeit und des Elterngeldes zu informieren und die Anträge rechtzeitig einzureichen.
Die Informationen in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Für individuelle Rechtsfragen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt.
Wenn Sie andere Artikel kennenlernen möchten, die Elternzeit nach geburt: rechte & möglichkeiten - infos & tipps ähneln, können Sie die Kategorie Elternzeit & elterngeld besuchen.
