Die Elternzeit ist ein wichtiges Instrument, um Eltern die Möglichkeit zu geben, sich um ihre Kinder zu kümmern. In Deutschland haben sowohl Mütter als auch Väter Anspruch auf Elternzeit. Dieser Artikel befasst sich mit der Elternzeit für Väter ab Geburt und klärt wichtige Fragen rund um das Thema.
Wann beginnt die Elternzeit für Väter?
Väter können direkt ab der Geburt ihres Kindes in Elternzeit gehen. Der früheste Beginn der Elternzeit für Väter ist also der Tag der Geburt. Es ist jedoch auch möglich, die Elternzeit zu splitten und zu einem späteren Zeitpunkt zu beginnen.

Wie lange kann ein Vater in Elternzeit gehen?
Väter haben insgesamt Anspruch auf 36 Monate Elternzeit. Davon müssen 12 Monate innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes genommen werden. Die restlichen 24 Monate können zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes aufgeteilt werden.
Elternzeit beantragen: So geht
Um in Elternzeit zu gehen, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber einen schriftlichen Antrag stellen. Die Frist für die Beantragung hängt davon ab, wann Sie die Elternzeit beginnen möchten:
- Beginn innerhalb der ersten drei Lebensjahre des Kindes: Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.
- Beginn zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes: Spätestens 13 Wochen vor dem gewünschten Beginn der Elternzeit.
In den ersten drei Lebensjahren des Kindes haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Ihr Arbeitgeber darf Ihren Antrag in diesem Zeitraum nicht ablehnen. Zwischen dem dritten und achten Lebensjahr des Kindes kann Ihr Arbeitgeber den Antrag nur ablehnen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen.
Elternzeit und die Rückkehr in den Beruf
Nach Ablauf der Elternzeit haben Sie ein Recht darauf, auf Ihren alten oder zumindest einen vergleichbaren Arbeitsplatz zurückzukehren. Ihr Arbeitgeber darf Sie nicht auf einen anderen Arbeitsplatz versetzen, wenn Sie dadurch schlechter behandelt werden als andere Mitarbeiter.
Was passiert, wenn mein Arbeitsplatz während der Elternzeit wegfällt?
Wenn Ihr Arbeitsplatz während der Elternzeit wegfällt, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Wenn kein vergleichbarer Arbeitsplatz verfügbar ist, müssen Sie entschädigt werden.
Kann ich nach der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Nach der Elternzeit haben Sie keinen besonderen Anspruch auf Teilzeit. Es ist jedoch möglich, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber Teilzeit verlangen können, wenn er mehr als 15 Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer beschäftigt.
Elternzeit und finanzielle Unterstützung
Während der Elternzeit erhalten Sie Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach Ihrem vorherigen Einkommen.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Das Elterngeld beträgt maximal 67 % Ihres vorherigen Nettoeinkommens. Es gibt jedoch eine Obergrenze von 800 Euro pro Monat.
Welche anderen finanziellen Leistungen gibt es?
Neben dem Elterngeld gibt es noch weitere finanzielle Leistungen, die Sie während der Elternzeit erhalten können. Dazu gehören zum Beispiel:
- Mutterschaftsgeld: Für Mütter, die in der Elternzeit erneut schwanger werden.
- Arbeitslosengeld: Wenn Sie nach der Elternzeit arbeitslos werden.
Häufig gestellte Fragen zur Elternzeit für Väter
Kann ich die Elternzeit mit meiner Partnerin teilen?
Ja, Sie können die Elternzeit mit Ihrer Partnerin teilen. Sie können die Elternzeit auch gleichzeitig nehmen.

Kann ich die Elternzeit mehrmals unterbrechen?
Ja, Sie können die Elternzeit mehrmals unterbrechen. Allerdings müssen Sie Ihrem Arbeitgeber die Unterbrechungen rechtzeitig mitteilen.

Was passiert, wenn ich während der Elternzeit krank werde?
Wenn Sie während der Elternzeit krank werden, erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Kann ich die Elternzeit verlängern?
Ja, Sie können die Elternzeit verlängern, wenn Sie dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Die maximale Dauer der Elternzeit beträgt 36 Monate.
Fazit
Die Elternzeit ist ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichstellung von Mann und Frau. Väter haben heute die Möglichkeit, sich aktiv an der Erziehung ihrer Kinder zu beteiligen und die ersten Lebensjahre ihrer Kinder mitzuerleben. Die Elternzeit ist ein Recht, das Sie nutzen sollten, um die wertvolle Zeit mit Ihrem Kind zu genießen.
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