Die Geburt eines Kindes ist ein wunderschönes Ereignis, bringt aber auch viele Herausforderungen mit sich. Neben der emotionalen Umstellung steht auch die finanzielle Absicherung im Vordergrund. Hier kommt das Elterngeld ins Spiel, eine staatliche Leistung, die Familien während der Elternzeit unterstützt. In den letzten Jahren hat sich das Elterngeld jedoch weiterentwickelt und bietet nun mit dem Elterngeld Plus und dem Partnerschaftsbonus neue Möglichkeiten, Familie und Beruf besser zu vereinbaren.
- Elterngeld Plus: Mehr Flexibilität für Eltern
- Partnerschaftsbonus: Förderung der Gleichberechtigung
- Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus: Ein Vergleich
- Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus: So funktioniert die Beantragung
- Häufig gestellte Fragen
- Wie kann ich Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus beantragen?
- Kann ich den Partnerschaftsbonus auch erhalten, wenn ich alleinerziehend bin?
- Kann ich den Partnerschaftsbonus auch erhalten, wenn mein Kind vor August 2021 geboren wurde?
- Was passiert, wenn ich während des Bezugs des Partnerschaftsbonus weniger als 24 Stunden oder mehr als 32 Stunden pro Woche arbeite?
- Fazit: Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus – eine große Chance für Familien
Elterngeld Plus: Mehr Flexibilität für Eltern
Das Elterngeld Plus ist eine Erweiterung des klassischen Elterngeldes, das Familien mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Elternzeit ermöglicht. Die Idee dahinter ist, dass beide Elternteile die Möglichkeit haben, sich die Kinderbetreuung und das Erwerbsleben besser aufzuteilen.
Wie funktioniert Elterngeld Plus?
Eltern, die während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 30 Stunden pro Woche nachgehen, erhalten zusätzlich zum Einkommen Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus wird mit dem Einkommen verrechnet, sodass nur ein anteiliger Betrag ausgezahlt wird. Der entscheidende Unterschied zum Basiselterngeld: Der Bezugszeitraum verdoppelt sich von 12 auf 24 Monate.
- Vorteile von Elterngeld Plus:
- Mehr Zeit für die Kinderbetreuung
- Flexible Gestaltung der Elternzeit
- Finanzielle Unterstützung bei Teilzeitarbeit
- Verlängerte Bezugsdauer von 12 auf 24 Monate
Partnerschaftsbonus: Förderung der Gleichberechtigung
Der Partnerschaftsbonus ist eine weitere Neuerung im Elterngeld-System und soll die gleichberechtigte Teilung von Kinderbetreuung und Erwerbsarbeit fördern.
Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus:
Um den Partnerschaftsbonus zu erhalten, müssen beide Elternteile gleichzeitig für mindestens vier Monate in Elternzeit gehen und während dieser Zeit eine Teilzeittätigkeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche ausüben.
- Vorteile des Partnerschaftsbonus:
- Verlängerung des Elterngeld Plus um vier Monate (bis zu 28 Monate)
- Finanzielle Unterstützung für beide Elternteile bei Teilzeitarbeit
- Förderung der Gleichberechtigung in der Familie
Wie hoch ist der Partnerschaftsbonus?
Der Partnerschaftsbonus wird genauso berechnet wie das Elterngeld Plus. Je nach Einkommen vor der Geburt beträgt der Partnerschaftsbonus pro Elternteil zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus: Ein Vergleich
| Merkmal | Elterngeld Plus | Partnerschaftsbonus |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Teilzeitarbeit von bis zu 30 Stunden pro Woche | Gleichzeitige Teilzeitarbeit von 25 bis 30 Stunden pro Woche für beide Elternteile |
| Bezugszeitraum | Verdopplung auf 24 Monate | Verlängerung des Elterngeld Plus um 4 Monate (bis zu 28 Monate) |
| Höhe | Anteiliger Betrag des Elterngeldes, verrechnet mit dem Einkommen | Zwischen 150 und 900 Euro pro Monat und Elternteil |
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus: So funktioniert die Beantragung
Die Beantragung von Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus erfolgt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Die genauen Voraussetzungen und Fristen können bei der jeweiligen Stelle erfragt werden.
Häufig gestellte Fragen
Wie kann ich Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus beantragen?
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Elterngeldstelle. Die genauen Unterlagen und Fristen können bei der jeweiligen Stelle erfragt werden.
Kann ich den Partnerschaftsbonus auch erhalten, wenn ich alleinerziehend bin?
Ja, der Partnerschaftsbonus kann auch von alleinerziehenden Eltern beantragt werden. In diesem Fall genügt es, wenn nur ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt.
Kann ich den Partnerschaftsbonus auch erhalten, wenn mein Kind vor August 2021 geboren wurde?
Nein, der Partnerschaftsbonus gilt nur für Kinder, die nach August 2021 geboren wurden. Für Kinder, die vor diesem Zeitpunkt geboren wurden, gelten teilweise andere Regelungen.
Was passiert, wenn ich während des Bezugs des Partnerschaftsbonus weniger als 24 Stunden oder mehr als 32 Stunden pro Woche arbeite?
In diesem Fall müssen Sie den Partnerschaftsbonus für den entsprechenden Monat zurückzahlen.
Fazit: Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus – eine große Chance für Familien
Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus bieten Familien eine große Chance, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern. Die neuen Fördermöglichkeiten ermöglichen es Eltern, sich die Kinderbetreuung und das Erwerbsleben flexibler aufzuteilen und gleichzeitig finanziell abgesichert zu sein.
Wenn Sie andere Artikel kennenlernen möchten, die Elterngeld plus & partnerschaftsbonus: familienförderung im vergleich ähneln, können Sie die Kategorie Elterngeld & förderung besuchen.
