Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, bringt aber auch finanzielle Herausforderungen mit sich. Viele Eltern entscheiden sich, nach der Geburt ihres Kindes eine Zeit lang zu Hause zu bleiben, um sich um ihr Baby zu kümmern. In Deutschland wird diese Entscheidung durch das Elterngeld unterstützt. Doch was passiert, wenn man vor der Geburt arbeitslos ist? Kann man trotzdem Elterngeld erhalten?
- Elterngeld für Arbeitslose: Anspruch und Berechnung
- Elterngeld und Arbeitslosengeld: Kombinationsmöglichkeiten
- Elterngeld und Hartz IV
- Dauer des Elterngeldes
- Zusammenfassung
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- Wie lange muss ich vor der Geburt gearbeitet haben, um Elterngeld zu bekommen?
- Wie hoch ist das Elterngeld für Arbeitslose?
- Kann ich Elterngeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen?
- Was passiert, wenn ich länger als zwölf Monate vor der Geburt arbeitslos bin?
- Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
- Wie wirkt sich Elterngeld auf Hartz IV aus?
- Wo kann ich mich über Elterngeld informieren?
Elterngeld für Arbeitslose: Anspruch und Berechnung
Die gute Nachricht ist: Ja, auch Arbeitslose können Elterngeld erhalten. Der Anspruch auf Elterngeld ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich gilt: Wer in den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes gearbeitet und ein Einkommen erzielt hat, hat Anspruch auf Elterngeld. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen in dieser Zeit.
Ist man innerhalb dieser zwölf Monate arbeitslos geworden, wird die Zeit, für die Arbeitslosengeld I bezogen wurde, nicht in die Berechnung des Elterngeldes einbezogen. Das bedeutet, dass das Elterngeld nur auf Basis des Einkommens aus der Zeit berechnet wird, in der man tatsächlich gearbeitet hat.
Beispiel:
Eine Mutter ist bis drei Monate vor der Geburt ihres Kindes berufstätig gewesen und hat dann Arbeitslosengeld I bezogen. Das Elterngeld wird in diesem Fall nur auf Basis des Einkommens der neun Monate berechnet, in denen sie gearbeitet hat. Die Zeit, in der sie Arbeitslosengeld I bezogen hat, wird nicht berücksichtigt.
Wer länger als zwölf Monate vor der Geburt arbeitslos ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Elterngeld. Dies liegt daran, dass Arbeitslosengeld eine Einkommensersatzleistung ist, die nicht in die Berechnung des Elterngeldes einfließt.
Elterngeld und Arbeitslosengeld: Kombinationsmöglichkeiten
Wer innerhalb der letzten zwölf Monate vor der Geburt gearbeitet hat, hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I und Elterngeld. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese beiden Leistungen zu kombinieren:
Variante 1: Paralleler Bezug von Arbeitslosengeld I und Elterngeld
In dieser Variante wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Das bedeutet, dass man höchstens 300 Euro Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten kann. Um diese Variante nutzen zu können, muss man sich dem Arbeitsmarkt mindestens 15 und höchstens 30 Stunden wöchentlich zur Verfügung stellen. Es ist daher wichtig, die Betreuung des Kindes im Voraus zu planen.
Variante 2: Aussetzen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld und ausschließlicher Bezug des Elterngeldes
Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn man kurz vor der Geburt arbeitslos geworden ist und das Elterngeld daher höher ausfällt. In diesem Fall wird der Arbeitslosigkeit zwar gemeldet, aber der Anspruch auf Arbeitslosengeld wird zunächst zurückgestellt. Sobald das Elterngeld ausläuft, kann der Restanspruch auf Zahlung des Arbeitslosengeldes geltend gemacht werden. Es ist wichtig, dass man während dieser Zeit krankenversichert ist.
Elterngeld und Hartz IV
Auch Bezieher von Arbeitslosengeld II, meist Hartz IV genannt, haben Anspruch auf Elterngeld. Dieses wird allerdings vollständig auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Die Familieneinkünfte steigen dadurch also nicht.
Es gibt Ausnahmen, wenn die Eltern neben dem Bezug von Hartz IV gearbeitet haben, also sogenannte Aufstocker sind. Oder wenn trotz einer Erwerbstätigkeit kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I besteht, etwa weil die Mindestbeitragszeit für Zahlungen in die Arbeitslosenversicherung nicht erreicht wurde. In diesen Fällen errechnet sich der Elterngeldfreibetrag wie bei allen anderen Antragstellern aus dem durchschnittlichen Arbeitseinkommen der letzten zwölf Monate, maximal allerdings 300 Euro.
Beispiel:
Eine Antragstellerin hatte in den zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes einen Minijob, mit dem sie 280 Euro verdiente. Der Elterngeldfreibetrag beträgt dann 280 Euro. Hätte sie ein Einkommen von 450 Euro gehabt, würde der Höchstbetrag von 300 Euro als Elterngeldfreibetrag verwendet.

Dauer des Elterngeldes
Das Elterngeld steht den Eltern gemeinsam 14 Monate zu, wenn sich beide Elternteile an der Betreuung beteiligen. Die Zeit können sie untereinander frei einteilen. Allerdings muss ein Elternteil mindestens zwei und darf höchstens zwölf Monate beanspruchen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 14 Monate Elterngeld.
Zusammenfassung
Arbeitslose haben Anspruch auf Elterngeld, wenn sie in den zwölf Monaten vor der Geburt gearbeitet haben. Die Höhe des Elterngeldes berechnet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen in dieser Zeit. Das Elterngeld kann parallel zum Arbeitslosengeld ausgezahlt werden (nur bis zu 300 Euro monatlich). Alternativ kann die Zahlung des Arbeitslosengeldes für die Dauer des Elterngeldes unterbrochen und danach wieder aufgenommen werden. Elterngeld wird in der Regel vollständig auf Hartz IV angerechnet. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei Aufstockern.
Wie lange muss ich vor der Geburt gearbeitet haben, um Elterngeld zu bekommen?
Sie müssen in den zwölf Monaten vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet und ein Einkommen erzielt haben, um Anspruch auf Elterngeld zu haben.
Wie hoch ist das Elterngeld für Arbeitslose?
Das Elterngeld wird nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt berechnet, wobei die Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I bezogen haben, nicht berücksichtigt wird.
Kann ich Elterngeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen?
Ja, Sie können Elterngeld und Arbeitslosengeld gleichzeitig beziehen, jedoch wird das Elterngeld auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Die maximale Höhe des Elterngeldes, die Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld erhalten können, beträgt 300 Euro pro Monat.
Was passiert, wenn ich länger als zwölf Monate vor der Geburt arbeitslos bin?
Wenn Sie länger als zwölf Monate vor der Geburt arbeitslos sind, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Elterngeld.
Wie lange kann ich Elterngeld beziehen?
Das Elterngeld steht den Eltern gemeinsam 14 Monate zu. Die Zeit können sie untereinander frei einteilen. Allerdings muss ein Elternteil mindestens zwei und darf höchstens zwölf Monate beanspruchen. Alleinerziehende haben Anspruch auf die vollen 14 Monate Elterngeld.
Wie wirkt sich Elterngeld auf Hartz IV aus?
Elterngeld wird in der Regel vollständig auf Hartz IV angerechnet. Es gibt aber Ausnahmen, zum Beispiel bei Aufstockern.
Wo kann ich mich über Elterngeld informieren?
Sie können sich bei der Elterngeldstelle Ihrer Bundesagentur für Arbeit informieren. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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