Elterngeld: geburt vs. mutterschutz - was gilt?

Die Frage, ob das Elterngeld ab Geburt oder nach dem Mutterschutz bezahlt wird, sorgt bei vielen Eltern für Verwirrung. Es gibt einige wichtige Punkte, die Sie beachten sollten, um negative Überraschungen zu vermeiden. In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie zum Thema Elterngeld und Mutterschaftsgeld wissen müssen.

Inhaltsverzeichnis

Mutterschutz und Mutterschaftsgeld

Als Angestellte haben Sie in der Regel Anspruch auf 6 Wochen Mutterschutz vor und 8 Wochen nach der Geburt (je nach Geburtstermin kann die Dauer etwas länger sein). Während dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Das Mutterschaftsgeld wird Ihnen zu einem kleinen Teil von der Krankenkasse und zu einem größeren Teil von Ihrem Arbeitgeber gezahlt (der sogenannte Arbeitgeberzuschuss). In Summe entspricht das Mutterschaftsgeld Ihrem durchschnittlichen Nettogehalt, das Sie in den 3 Kalendermonaten vor dem Monat, in dem Ihr Mutterschutz beginnt, verdient haben.

Das bedeutet: Während Sie im Mutterschutz sind, erhalten Sie Mutterschaftsgeld in Höhe Ihres Nettogehalts. Sie haben in dieser Zeit keine finanziellen Verluste und so viel Geld zur Verfügung wie sonst auch, wenn Sie arbeiten.

Basis-Elterngeld im Mutterschutz

Die Monate, in denen Sie Mutterschaftsgeld nach der Geburt Ihres Babys bekommen, gelten grundsätzlich als Monate mit Basiselterngeld. Egal, ob Sie Elterngeld beantragt haben oder nicht und welche Elterngeld-Variante Sie für diese Monate in Ihrem Elterngeld-Antrag angekreuzt haben. Sie können nichts dagegen tun: So lange, wie Sie nach der Geburt in der Mutterschutzfrist sind und Mutterschaftsgeld erhalten, unterstellt Ihnen die Elterngeldstelle, dass Sie in dieser Zeit Basiselterngeld nehmen.

Warum Ihnen trotzdem kein Elterngeld in der Mutterschutzfrist zusteht

Leider wird Ihnen in der Regel das Basiselterngeld nicht ausgezahlt, während Sie Mutterschaftsgeld erhalten. Der Grund dafür ist, dass das Mutterschaftsgeld komplett auf das Elterngeld angerechnet wird. Beide Leistungen haben den gleichen Zweck: Sie sollen den Einkommensverlust nach der Geburt ausgleichen.

Beispiel: Sie erhalten 000 € Mutterschaftsgeld (Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen). Ihr Basiselterngeld beträgt 65 % von 000 €, also 300 €. Da das Mutterschaftsgeld höher ist, bleibt bei der Anrechnung kein Elterngeld zur Auszahlung übrig.

Anders wäre es, wenn Ihr Basiselterngeld höher als Ihr Mutterschaftsgeld wäre. Dann würde Ihnen das Elterngeld anteilig ausgezahlt werden. Da dies aber sehr selten vorkommt, wollen wir es hier nicht weiter vertiefen.

Taggenaue Abrechnung nach Ende der Mutterschutzfrist

Wenn Ihre Mutterschutzfrist endet und Sie keinen Anspruch mehr auf Mutterschaftsgeld haben, beginnt der Zeitraum, in dem Ihnen Elterngeld zusteht. Diese Berechnung erfolgt taggenau.

Im Normalfall haben Sie 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt. Dies entspricht 56 Tagen, also ein paar Tage weniger als 2 Kalendermonate. Das bedeutet: Nach diesen 8 Wochen haben Sie noch ca. 4-5 Resttage im zweiten Lebensmonat Ihres Kindes, in denen der Elterngeld-Anspruch beginnt. Für diese Tage wird Ihnen anteilig das Elterngeld ausgezahlt. Danach geht es im Lebensmonat dann richtig mit der Überweisung des Elterngeldes los.

Tipp:

Kreuzen Sie in Ihrem Elterngeldantrag immer an, dass Sie auch in den Mutterschutz-Monaten (Lebensmonate 1 und 2) Basiselterngeld beziehen möchten. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihnen das Elterngeld für diese paar Tage nicht gezahlt.

Achtung: Nur noch 10 Monate Basiselterngeld oder 20 Monate ElterngeldPlus

Diese zwei Monate mit Mutterschaftsgeld fehlen Ihnen von Ihren maximal 12 zustehenden Monaten Basiselterngeld. Somit werden Ihnen nur noch 10 Monate Basiselterngeld ausgezahlt (sofern Sie das Elterngeld nicht anders beantragen). Ihr Elterngeldbezug endet somit am Geburtstag Ihres Kindes.

Wenn Sie sich für ElterngeldPlus entscheiden, stehen Ihnen somit nur noch 20 Monate ElterngeldPlus zur Verfügung, wenn der Elterngeldbezug ab dem Lebensmonat endlich beginnt. Das heißt, dass Ihr Elterngeld-Anspruch aufgebraucht ist, wenn Ihr Kind 22 Lebensmonate alt ist. Das sind 2 Monate vor seinem Geburtstag! Nicht wenige Mütter werden davon negativ überrascht.

Was bedeutet das für Ihr Elterngeld, wenn der Mutterschutz länger dauert?

Wenn Ihr Baby zum Beispiel zu früh geboren wird oder wenn Sie Zwillinge erwarten oder andere Gründe vorliegen, weshalb Ihre Mutterschutzfrist nach der Geburt verlängert wird, müssen Sie beim Elterngeldbezug noch etwas mehr aufpassen.

Denn wenn Ihre Mutterschutzfrist nach der Geburt länger dauert, bekommen Sie auch länger Mutterschaftsgeld. Das bedeutet, dass Sie auch einen oder sogar Monat nach der Geburt Basiselterngeld nehmen müssen, das Ihnen – wie oben beschrieben – allerdings nicht ausgezahlt wird.

Beispiel 1: Ihr Kind wird 2 Wochen zu früh geboren

Nehmen wir mal an, Ihr Baby kommt 2 Wochen zu früh auf die Welt. Diese 2 Wochen Mutterschutzfrist, die Ihnen somit vor der Geburt fehlen, gehen nicht verloren, sondern werden einfach hinten an die 8 Wochen nach der Geburt drangehängt. Somit sind Sie nach der Geburt 10 Wochen im Mutterschutz und erhalten so lange Mutterschaftsgeld. Wenn nach diesen 10 Wochen oder 2,5 Monaten die Mutterschutzfrist endet, beginnt in der Mitte dieses Monats Ihr Elterngeld-Bezug. Es wird Ihnen also in diesem Lebensmonat Ihres Kindes anteilig das Basiselterngeld erstmalig ausgezahlt (weil Sie ja vorher Mutterschaftsgeld erhalten haben, das betraglich mehr ist). Auf dem Papier sind allerdings schon 3 Monate Basiselterngeld weg, sodass Ihnen ab dem Folgemonat (also ab Lebensmonat 4) nur noch 9 von Ihren maximal 12 möglichen Basiselterngeld-Monaten zur Verfügung stehen.

Wenn Sie einfach Basiselterngeld beziehen, bleibt es dabei, dass Ihr Anspruch zum Geburtstag Ihres Kindes endet. Das ist beim Basiselterngeld immer gleich und somit einfach zu merken.

Wenn Sie allerdings ElterngeldPlus beziehen möchten, können Sie sich ausrechnen: 9 Monate Basiselterngeld entsprechen 18 Monaten ElterngeldPlus. Mit dem ElterngeldPlus können Sie in Lebensmonat 4 beginnen, damit haben Sie bereits nach 21 Lebensmonaten Ihr Elterngeld aufgebraucht. Das sind 3 Monate vor dem Geburtstag Ihres Kindes.

Beispiel 2: Ihr Kind wird 4 Wochen zu früh geboren.

Nehmen wir nun an, Ihr Baby wird 4 Wochen zu früh geboren. Diese 4 Wochen Mutterschutzfrist, die Ihnen vor der Geburt fehlen, werden an die 8 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt drangehängt. Wir sind also schon bei 12 Wochen Mutterschutzfrist nach der Geburt. Aufgrund des frühen Geburtstermins handelt es sich um eine Frühgeburt, sodass Ihre Mutterschutzfrist um weitere 4 Wochen verlängert wird. In Summe sind Sie also 16 Wochen lang nach der Geburt im Mutterschutz.

Das bedeutet: 16 Wochen lang Mutterschutzfrist = 16 Wochen Mutterschaftsgeld (finanziell ist das positiv zu bewerten!) = Basiselterngeld in den Lebensmonaten 1 bis Auch hier gilt wieder: Wenn Sie 12 Monate Basiselterngeld nehmen möchten, ist alles fein. Ihr Elterngeld-Anspruch endet wie geplant am Geburtstag Ihres Kindes. Sie bekommen einfach nur das Basiselterngeld erstmalig am Ende des Lebensmonats anteilig ausgezahlt und in den Lebensmonaten 5 bis 12 (also 8 Mal) in der vollständigen Höhe.

Komplizierter wird es wieder, wenn Sie sich für ElterngeldPlus entscheiden: Sie können erstmalig in Lebensmonat 5 mit ElterngeldPlus beginnen. 4 Monate Basiselterngeld sind bereits „genommen“, Ihnen stehen also nur noch 8 Monate Basiselterngeld zur Verfügung. In ElterngeldPlus umgerechnet sind das 16 Monate ElterngeldPlus. Wenn Sie mit dem Bezug in Lebensmonat 5 beginnen, haben Sie bereits in Lebensmonat 20 Ihre Elterngeld-Ansprüche aufgebraucht. Das sind 4 Monate vor dem Geburtstag Ihres Kindes.

Lösungen, wenn Ihnen das ElterngeldPlus in den letzten Monaten „fehlt“

Wenn Sie zu denjenigen gehören, die sich für ElterngeldPlus entscheiden, um 2 Jahre mit Ihrem Kind zu Hause bleiben zu können, sollten Sie also aufpassen, ob Ihr Kind „pünktlich“ geboren wird oder früher. Wenn es früher geboren wird, achten Sie darauf, wie lange der Mutterschutz nach der Geburt dauert und wie viele Lebensmonate Sie aufgrund des Mutterschaftsgeldes Basiselterngeld beziehen müssen.

Selbst im Normalfall erhalten Sie ja nur bis einschließlich Lebensmonat 22 ElterngeldPlus. Bei einer Frühgeburt kann der Bezug von ElterngeldPlus allerdings schon in Lebensmonat 20 enden (wie oben erläutert). Überlegen Sie sich, wie Sie die letzten Monate bis zum Geburtstag überbrücken können:

  • Kommen Sie auch ohne ElterngeldPlus und ohne Einkommen finanziell zurecht? Dann besteht kein Handlungsbedarf und Sie können bei Ihren 2 Jahren geplanter Elternzeit bleiben.
  • Wird es hingegen ohne ElterngeldPlus und ohne Einkommen finanziell eng, sollten Sie überlegen, ob Sie nicht früher wieder arbeiten gehen. Auch in diesem Fall haben Sie die Wahl: Sie können Ihre Elternzeit entweder von Anfang an beispielsweise nur für 22 Monate bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Oder Sie gehen bereits Teilzeit arbeiten (bei Ihrem Arbeitgeber oder in einem anderen Unternehmen), während Sie noch in Elternzeit sind.

Fazit und Frage einer Leserin

Eine Leserin hatte mir in diesem Zusammenhang folgende Frage gestellt: „Ist es richtig, dass ich die ersten 2 Monate kein Basiselterngeld bekomme, wenn ich Mutterschaftsgeld bekommen habe? Ich dachte, man bekommt die letzten zwei Monate kein Geld?! Denn das würde sich bei mir in sofern bemerkbar machen, dass ich die letzten zwei Monate Elterngeld Plus bekomme.“

Wenn Sie bis hierhin aufmerksam gelesen und alles verstanden haben, kennen Sie nun die Antwort auf diese Frage:

Ja, richtig. In den ersten 2 Monaten, in denen Sie Mutterschaftsgeld bekommen haben, bekommen Sie kein Basiselterngeld. Oder richtiger gesagt: es wurde Ihnen nicht ausgezahlt, weil es mit dem höheren Mutterschaftsgeld verrechnet wurde. Und ja, in den letzten zwei Monaten (vor dem Geburtstag) bekommen Sie gar kein Elterngeld mehr, weil Sie bis dahin Ihren Elterngeld-Anspruch aufgebraucht haben. (Es sei denn, Sie sind alleinerziehend oder beziehen den Partnerschaftsbonus, der allerdings unter anderem mindestens 24 Wochenarbeitsstunden voraussetzt).

Mein Tipp:

Schau genau, was in Ihrem Elterngeldbescheid steht. Dort sehen Sie, wie lange Sie Elterngeld bekommen. Wenn das Ende früher liegt, als Sie dachten, und Ihnen das finanzielle Sorgen bereitet, bilden Sie Rücklagen, solange Sie noch das höhere Mutterschaftsgeld beziehen, oder fangen früher wieder an zu arbeiten. Einige Mütter überbrücken diese Monate mit einem Minijob, der in den meisten Fällen zu keinen Abzügen beim ElterngeldPlus führt.

Wie gesagt, diese negativen Überraschungen treten nur beim ElterngeldPlus auf. Beim Basiselterngeld bleibt es dabei, dass der Elterngeldbezug nach maximal 12 Monaten nach der Geburt endet.

Wie hoch ist das Basiselterngeld?

Das Basiselterngeld beträgt 65 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes. Der maximale Betrag für Basiselterngeld ist begrenzt.

Wie hoch ist das ElterngeldPlus?

Das ElterngeldPlus beträgt 65 % Ihres durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes, jedoch nur für die Hälfte der Zeit. Das bedeutet, dass Sie 20 Monate lang die Hälfte des Basiselterngeldes erhalten. Die maximale Dauer des ElterngeldPlus beträgt 24 Monate.

Kann ich während des Mutterschutzes Elterngeld beantragen?

Ja, Sie können während des Mutterschutzes Elterngeld beantragen. Allerdings wird Ihnen das Elterngeld in den Monaten, in denen Sie Mutterschaftsgeld erhalten, nicht ausgezahlt, da es mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet wird.

Was passiert, wenn ich Zwillinge bekomme?

Wenn Sie Zwillinge oder Mehrlinge bekommen, verlängert sich Ihre Mutterschutzfrist. Sie erhalten dann auch länger Mutterschaftsgeld und müssen dementsprechend mehr Monate Basiselterngeld „nehmen“, die Ihnen aber nicht ausgezahlt werden. Dies kann sich auf die Dauer Ihres Elterngeld-Anspruchs auswirken.

Kann ich ElterngeldPlus auch nach dem Geburtstag meines Kindes beantragen?

Nein, ElterngeldPlus kann nur innerhalb der ersten 24 Monate nach der Geburt Ihres Kindes beantragt werden. Nach dem Geburtstag Ihres Kindes haben Sie nur noch Anspruch auf Basiselterngeld.

Was passiert, wenn ich mich für ElterngeldPlus entscheide und mein Kind zu früh geboren wird?

Wenn Ihr Kind zu früh geboren wird, verlängert sich Ihre Mutterschutzfrist und Sie erhalten länger Mutterschaftsgeld. Dies bedeutet, dass Ihnen weniger Monate Basiselterngeld zur Verfügung stehen, was sich auf die Dauer Ihres ElterngeldPlus-Anspruchs auswirken kann.

Kann ich während des Elterngeldbezugs arbeiten gehen?

Ja, Sie können während des Elterngeldbezugs arbeiten gehen. Allerdings kann dies Auswirkungen auf die Höhe Ihres Elterngeldes haben. Wenn Sie mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, verlieren Sie Ihren Anspruch auf Elterngeld.

Was passiert, wenn ich während des Elterngeldbezugs einen neuen Job anfange?

Wenn Sie während des Elterngeldbezugs einen neuen Job anfangen, müssen Sie dies der Elterngeldstelle melden. Es kann sein, dass sich die Höhe Ihres Elterngeldes ändert, da Ihr Einkommen dann neu berechnet wird.

Ich hoffe, dieser Artikel hat Ihnen geholfen, die wichtigsten Informationen zum Thema Elterngeld ab Geburt oder nach Mutterschutz zu verstehen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an die Elterngeldstelle wenden.

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