Das Ehegattensplitting ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. In diesem Artikel erklären wir, was das Ehegattensplitting ist, wie es funktioniert und welche Vor- und Nachteile es für Paare hat. Wir beleuchten auch die Diskussionen um die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5, die mit dem Ehegattensplitting eng verbunden sind.
Was ist Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist eine Form der Einkommensteuerveranlagung, die es Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern ermöglicht, ihre Steuerlast zu reduzieren. Es basiert auf dem Prinzip der Zusammenveranlagung, bei der das Gesamteinkommen beider Partner zusammengerechnet und dann mit dem Splittingtarif versteuert wird. Dies bedeutet, dass das Paar als eine Steuerpflichtige Einheit betrachtet wird, unabhängig davon, wie viel jeder Partner zum Gesamteinkommen beiträgt.
Im Gegensatz zur Einzelveranlagung, bei der jeder Partner seine Steuern separat berechnet, wird beim Ehegattensplitting das Gesamteinkommen zunächst durch zwei geteilt. Der Steuersatz wird dann auf dieses halbierte Einkommen angewendet und anschließend verdoppelt. Auf diese Weise wird die Steuerlast im Vergleich zur Einzelveranlagung häufig reduziert.
Das Ehegattensplitting ist im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und kann sowohl bei der Steuerklassenkombination 3/5 als auch bei der Kombination 4/4 angewendet werden. Der Steuervorteil durch das Splittingverfahren ergibt sich monatlich und nicht erst nach der Steuererklärung am Jahresende.
Steuerklassen beim Ehegattensplitting: 3/5 und 4/4
Die Wahl der Steuerklassen hat einen erheblichen Einfluss auf die Höhe des Steuervorteils durch das Ehegattensplitting. Die beiden häufigsten Steuerklassenkombinationen für Ehepaare sind:

Steuerklassenkombination 3/5
Diese Kombination ist besonders vorteilhaft für Paare, bei denen ein Partner ein deutlich höheres Einkommen als der andere hat. Der Partner mit dem höheren Einkommen wählt Steuerklasse 3, während der Partner mit dem niedrigeren Einkommen Steuerklasse 5 wählt. Durch die Steuerklasse 5 werden dem Partner mit dem niedrigeren Einkommen höhere Freibeträge gewährt, wodurch seine Steuerlast reduziert wird. Dies führt zu einem größeren Steuervorteil beim Ehegattensplitting.
Steuerklassenkombination 4/4
Diese Kombination wird gewählt, wenn beide Partner in etwa gleich viel verdienen. In diesem Fall werden beide Partner in Steuerklasse 4 eingestuft. Der Steuervorteil durch das Ehegattensplitting ist bei dieser Kombination deutlich geringer als bei der Kombination 3/5, da die Steuerlasten beider Partner bereits relativ ausgeglichen sind.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Wahl der Steuerklassen einen dauerhaften Einfluss auf die Steuerlast hat. Ein Wechsel der Steuerklasse ist zwar möglich, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen und mit einer entsprechenden Vorlaufzeit.
Die Splittingtabelle: Berechnung der Steuerlast
Die Splittingtabelle ist ein Instrument, das die Berechnung der Steuerlast für Paare im Rahmen des Ehegattensplittings vereinfacht. Sie enthält die Steuersätze und Steuerbeträge, die für das gemeinsame Einkommen gelten. Die Tabelle ist nach Steuerjahren und Einkommenshöhen gegliedert.
Um die Steuerlast mit Hilfe der Splittingtabelle zu ermitteln, müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- Addiere das zu versteuernde Einkommen beider Partner.
- Teile das Gesamteinkommen durch zwei.
- Finde in der Splittingtabelle den Steuersatz und Steuerbetrag, der dem halbierten Gesamteinkommen entspricht.
- Multipliziere den Steuerbetrag mit zwei, um die Steuerlast für das gesamte Paar zu erhalten.
Die Splittingtabelle kann online oder in Steuerprogrammen genutzt werden. Es gibt auch verschiedene Rechner, die die Steuerlast automatisch berechnen.
Ehegattensplitting im Fokus: Vor- und Nachteile
Das Ehegattensplitting ist ein umstrittenes Thema, das sowohl Vor- als auch Nachteile bietet.

Vorteile
- Steuerliche Entlastung für Paare mit unterschiedlichen Einkommen: Paare, bei denen ein Partner deutlich mehr verdient als der andere, können durch das Splittingverfahren ihre Steuerlast gleichmäßiger verteilen. Dies kann besonders für Familien mit einem Elternteil, der aufgrund der Kindererziehung weniger arbeitet, von Vorteil sein.
- Anreiz für Familienbildung: Das Ehegattensplitting wird von einigen als Anreiz für die Gründung von Familien betrachtet, da es die Steuerlast von Familien mit Kindern senkt.
- Förderung der Gleichstellung: Das Splittingverfahren kann dazu beitragen, dass Frauen trotz Kindererziehung ihre berufliche Karriere fortsetzen können, da es die Steuerlast reduziert und damit den finanziellen Anreiz für beide Partner erhöht, im Beruf tätig zu sein.
Nachteile
- Ungerechtigkeit gegenüber Alleinerziehenden: Alleinerziehende haben keinen Anspruch auf das Ehegattensplitting und müssen ihre Steuern separat berechnen. Dies kann zu einer höheren Steuerlast im Vergleich zu verheirateten Paaren führen.
- Diskriminierung von Lebensgemeinschaften: Personen in Lebensgemeinschaften, die nicht verheiratet sind oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft führen, haben keinen Anspruch auf das Ehegattensplitting. Dies wird von einigen als Diskriminierung betrachtet.
- Finanzielle Belastung für den Staat: Das Ehegattensplitting verursacht dem Staat hohe Steuerausfälle. Es wird geschätzt, dass der Staat jährlich mehrere Milliarden Euro durch das Ehegattensplitting weniger an Steuern einnimmt.
- Mögliche Hemmung der Erwerbstätigkeit von Frauen: Die Steuerklasse 5, die mit dem Ehegattensplitting verbunden ist, kann dazu führen, dass Frauen weniger motiviert sind, einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Dies kann zu einer ungleichen Verteilung der Erwerbstätigkeit zwischen Männern und Frauen führen.
Die Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplittings
Die Diskussion um die Abschaffung des Ehegattensplittings ist seit Jahren im Gange. Befürworter der Abschaffung argumentieren, dass das Splittingverfahren ungerecht sei, da es Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften benachteilige und dem Staat hohe Steuerausfälle verursache. Außerdem befürchten sie, dass das Ehegattensplitting die Erwerbstätigkeit von Frauen hemmt.
Gegner der Abschaffung hingegen argumentieren, dass das Ehegattensplitting ein wichtiger Anreiz für die Familienbildung sei und die Steuerlast von Familien mit Kindern senke. Sie befürchten, dass eine Abschaffung des Splittingverfahrens negative Auswirkungen auf die Familienstruktur und die Erwerbstätigkeit von Frauen hätte.
Die Diskussion um das Ehegattensplitting ist komplex und es gibt keine einfache Lösung. Es ist wichtig, die Argumente beider Seiten zu berücksichtigen und die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung des Splittingverfahrens auf die Familienstruktur, die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Steuereinnahmen des Staates zu analysieren.
Häufige Fragen zum Ehegattensplitting
Muss ich das Ehegattensplitting beantragen?
Nein, das Ehegattensplitting wird automatisch gewährt, wenn Sie und Ihr Partner sich für die Zusammenveranlagung entscheiden. Diese Entscheidung treffen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung.
Was passiert, wenn mein Partner im Ausland wohnt?
Wenn Ihr Partner im Ausland wohnt, können Sie kein Ehegattensplitting beantragen. Sie müssen Ihre Steuern separat berechnen.
Kann ich das Ehegattensplitting nachträglich beantragen?
Ja, Sie können das Ehegattensplitting nachträglich beantragen, solange der Steuerbescheid noch nicht ergangen ist. Sie müssen Ihre Einkommensteuererklärung dann mit einem entsprechenden Antrag korrigieren.
Was ist, wenn mein Partner arbeitslos ist?
Auch wenn Ihr Partner kein Einkommen hat, können Sie das Ehegattensplitting beantragen. Das Gesamteinkommen für die Berechnung des Splittingtarifs umfasst das Einkommen beider Partner, auch wenn ein Partner kein Einkommen hat.
Wie wirkt sich das Ehegattensplitting auf das Elterngeld aus?
Das Elterngeld wird vom Nettolohn berechnet. Daher ist es in der Regel vorteilhaft, wenn der Partner, der das Elterngeld beziehen soll, sich in Steuerklasse 3 befindet. In dieser Klasse sind die Abzüge am geringsten und der Nettolohn dementsprechend am höchsten. Ein Steuerklassenwechsel sollte daher mindestens 7 Monate vor dem Mutterschutz vollzogen werden.
Fazit
Das Ehegattensplitting ist ein komplexes Thema, das viele Fragen aufwirft. Es bietet zwar Vorteile für Paare mit unterschiedlichen Einkommen, hat aber auch Nachteile für Alleinerziehende und Lebensgemeinschaften. Die Debatte um die Abschaffung des Ehegattensplittings ist im Gange und es gibt keine einfache Lösung. Es ist wichtig, die Argumente beider Seiten zu berücksichtigen und die Auswirkungen einer möglichen Abschaffung des Splittingverfahrens auf die Familienstruktur, die Erwerbstätigkeit von Frauen und die Steuereinnahmen des Staates zu analysieren.
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