Deutsche staatsbürgerschaft: geburt im ausland

Die Geburt eines Kindes im Ausland wirft oft Fragen zur Staatsbürgerschaft auf, insbesondere wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. In diesem Artikel erklären wir die rechtlichen Grundlagen und Besonderheiten des Erwerbs der deutschen Staatsbürgerschaft bei Geburt im Ausland.

Inhaltsverzeichnis

Automatischer Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei Geburt im Ausland

Grundsätzlich erwirbt ein Kind eines deutschen Elternteils automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit mit der Geburt, unabhängig vom Geburtsort. Eine Beantragung ist in der Regel nicht notwendig. Es gibt jedoch einige wichtige Ausnahmen und Besonderheiten, die im Folgenden näher erläutert werden.

Vaterschaft und deutsche Staatsangehörigkeit

Falls nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht mit der Mutter verheiratet ist, muss die Vaterschaft nach deutschen Gesetzen wirksam anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sein. Dieses Verfahren muss eingeleitet sein, bevor das Kind das 2Lebensjahr vollendet hat.

Sonderfall: Geburt im Ausland nach dem 002000

Das Staatsangehörigkeitsgesetz regelt einen Sonderfall für Kinder, die nach dem 002000 im Ausland geboren werden. In diesem Fall erwerben Kinder, deren deutsche Eltern oder der deutsche Elternteil ebenfalls im Ausland geboren wurden, grundsätzlich nicht mehr automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es gibt jedoch zwei Ausnahmen von dieser Regel:

  • Das Kind würde ohne die deutsche Staatsangehörigkeit staatenlos.
  • Die deutschen Eltern oder der deutsche Elternteil melden die Geburt des Kindes innerhalb eines Jahres der zuständigen deutschen Auslandsvertretung an.

Die Geburtsanzeige ist ein wichtiger Schritt, um die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind zu sichern. Die Frist von einem Jahr beginnt mit der Geburt des Kindes.

Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei Geburt im Ausland

Der Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nach § 4 Abs. 4 Satz 1 i.V.m. Satz 3 Staatsangehörigkeitsgesetz gilt für Kinder, deren deutsche Eltern oder der deutsche Elternteil nach dem 311999 im Ausland geboren wurden und zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, wenn das Kind gleichzeitig durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit erwirbt.

In diesem Fall müssen die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim zuständigen deutschen Standesamt oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen. Dieser Antrag muss fristgerecht und vollständig gestellt werden, um die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind rückwirkend zum Zeitpunkt seiner Geburt zu sichern.

Beispielfall

Herr A wird im Jahr 1999 von seiner Firma nach Spanien versetzt. Dort kommt am 002000 seine Tochter Klara auf die Welt. Die Familie kehrt nach einigen Jahren zurück nach Deutschland. Klara lernt im Jahr 2018 einen US-amerikanischen Staatsangehörigen kennen, mit dem sie in die USA zieht. Dort kommt am 002020 ihr Sohn zur Welt. Obwohl seine Mutter Deutsche ist, erwirbt er nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, da er durch Geburt in den USA die US-amerikanische Staatsangehörigkeit erwirbt.

Damit der Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt, müssen Klara oder der Vater des Kindes beim zuständigen Standesamt in Deutschland oder der zuständigen deutschen Auslandsvertretung einen Antrag auf Beurkundung der Geburt ihres Kindes stellen. Wenn der Antrag fristgerecht und vollständig gestellt wird, kann dem Kind auf Antrag ein deutscher Pass ausgestellt werden.

Wichtige Hinweise zum Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Diese Regelung betrifft alle Deutschen, die selbst im Ausland geboren wurden und ein Kind im Ausland bekommen, unabhängig vom Grund und der Dauer ihres Auslandsaufenthaltes.

Voraussetzungen für den Nichterwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

Die folgenden Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ein Kind nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt:

  • Beide deutsche Elternteile wurden nach dem 311999 im Ausland geboren.
  • Das Kind wird im Ausland geboren.
  • Beide deutsche Elternteile haben zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland.
  • Das Kind erwirbt automatisch durch Geburt eine ausländische Staatsangehörigkeit.

Was müssen Eltern tun, damit das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erwirbt?

Um die deutsche Staatsangehörigkeit für das Kind zu sichern, müssen die Eltern innerhalb eines Jahres nach der Geburt des Kindes einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim zuständigen deutschen Standesamt stellen. Dieser Antrag kann auch von einem Elternteil allein gestellt werden.

deutsche staatsbürgerschaft geburt im ausland - Kann man die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen wenn man im Ausland lebt

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Für die Beantragung der Beurkundung der Geburt benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ausländische Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
  • Reisepässe/Personalausweise der Eltern
  • Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind

Bitte beachten Sie, dass ein deutsches Ausweisdokument für das Kind erst ausgestellt werden kann, wenn ein vollständiger Antrag auf Beurkundung der Geburt vorliegt.

Einbürgerung im Ausland

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbürgern lassen. Eine Einbürgerung aus dem Ausland ist jedoch eine Ausnahme und liegt im Ermessen des Bundesverwaltungsamtes.

Voraussetzungen für die Einbürgerung im Ausland

Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von nicht in Deutschland lebenden Personen sind besonders hoch. Grundsätzlich müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

deutsche staatsbürgerschaft geburt im ausland - Welche Staatsbürgerschaft hat man wenn man im Ausland geboren wird

  • Vorliegen eines öffentlichen Interesses
  • Bindungen an Deutschland in mehrfacher Hinsicht (z.B. Langjähriger enger Kontakt zu Verwandten und Freunden in Deutschland, längere und/oder regelmäßige Aufenthalte in Deutschland, Eigentum an Immobilien in Deutschland)
  • Unterhaltsfähigkeit
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (in der Regel Zertifikat Deutsch B1)
  • Straffreiheit
  • Erfüllung der staatsbürgerlichen Voraussetzungen (ggf. Einbürgerungstest)

Einbürgerungsurkunde und deren Gültigkeit

Wenn Sie eingebürgert werden, erhalten Sie eine Einbürgerungsurkunde. Die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben Sie mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde.

Mehrstaatigkeit

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erfordert nicht die Aufgabe Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeiten. Sie können Ihre bisherigen Staatsangehörigkeiten behalten, soweit die Gesetze Ihres aktuellen Heimatstaates dies zulassen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die deutsche Staatsbürgerschaft für mein Kind beantragen, wenn es im Ausland geboren wurde, aber ich bin in Deutschland geboren?

Ja, Sie können die deutsche Staatsbürgerschaft für Ihr Kind beantragen, wenn es im Ausland geboren wurde, aber Sie sind in Deutschland geboren. Allerdings müssen Sie innerhalb eines Jahres nach der Geburt Ihres Kindes einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim zuständigen deutschen Standesamt oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen.

Was passiert, wenn ich die Frist für den Antrag auf Beurkundung der Geburt versäume?

Wenn Sie die Frist für den Antrag auf Beurkundung der Geburt versäumen, kann Ihr Kind die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr rückwirkend erwerben. Es gibt jedoch die Möglichkeit, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen, wenn Ihr Kind die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Mein Kind ist im Ausland geboren und hat die Staatsangehörigkeit des Geburtslandes. Kann es trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten?

Ja, Ihr Kind kann trotzdem die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen. Es ist wichtig, dass Sie innerhalb eines Jahres nach der Geburt Ihres Kindes einen Antrag auf Beurkundung der Geburt im Geburtenregister beim zuständigen deutschen Standesamt oder bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung stellen.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Beurkundung der Geburt?

Sie benötigen folgende Unterlagen für den Antrag auf Beurkundung der Geburt:

  • Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Ausländische Geburtsurkunde des Kindes
  • Geburtsurkunden der Eltern
  • Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
  • Reisepässe/Personalausweise der Eltern
  • Nachweis einer wirksamen Vaterschaftsanerkennung, wenn die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet sind

Wie lange dauert es, bis mein Kind einen deutschen Pass erhält?

Die Bearbeitungszeit für einen deutschen Pass kann je nach Fall unterschiedlich lang sein. In der Regel dauert es einige Wochen, bis der Pass ausgestellt wird.

Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben, wenn ich die deutsche Staatsangehörigkeit erwerbe?

Nein, Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Sie können beide Staatsangehörigkeiten behalten, sofern die Gesetze Ihres aktuellen Heimatstaates dies zulassen.

Was passiert, wenn ich meine bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben kann?

Wenn Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit nicht aufgeben können, kann es sein, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht erwerben können. Es ist wichtig, sich vor der Einbürgerung bei den zuständigen Behörden Ihres Herkunftsstaates zu informieren, ob sich die Einbürgerung auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auswirkt.

Kann ich mich einbürgern lassen, wenn ich im Ausland lebe?

Ja, Sie können sich einbürgern lassen, wenn Sie im Ausland leben. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von nicht in Deutschland lebenden Personen sind jedoch besonders hoch. Sie müssen nachweisen, dass ein öffentliches Interesse an Ihrer Einbürgerung besteht, dass Sie enge Bindungen an Deutschland haben und dass Sie Ihren Lebensunterhalt in Ihrem Heimatstaat ohne staatliche Hilfe gewährleisten können.

Wo kann ich mich über die Einbürgerung informieren?

Sie können sich über die Einbürgerung auf der Website des Bundesverwaltungsamtes informieren. Dort finden Sie auch die notwendigen Formulare und weitere Informationen.

Zusammenfassung

Der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft bei Geburt im Ausland ist ein komplexes Thema. Es ist wichtig, sich frühzeitig über die rechtlichen Grundlagen zu informieren und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um die deutsche Staatsbürgerschaft für das Kind zu sichern. Die Informationen in diesem Artikel dienen als allgemeine Orientierung. Für individuelle Fälle ist es ratsam, sich an die zuständigen Behörden oder einen Fachanwalt zu wenden.

Wenn Sie andere Artikel kennenlernen möchten, die Deutsche staatsbürgerschaft: geburt im ausland ähneln, können Sie die Kategorie Staatsbürgerschaft & geburt besuchen.

Go up

Wir verwenden eigene Cookies und Cookies von Drittanbietern, um statistische Informationen zu erstellen und Ihnen durch Navigationsanalysen personalisierte Inhalte und Dienste anzuzeigen. Akzeptieren Sie sie oder legen Sie Ihre Präferenzen fest. Mehr Informationen