Schwangerschaft & kündigung: schutz & rechte in der schweiz

Die Schwangerschaft ist eine besondere Zeit im Leben einer Frau. In dieser Zeit ist es besonders wichtig, dass sie sich auf ihre Gesundheit und das Wohl ihres ungeborenen Kindes konzentrieren kann. Daher bietet das Schweizer Recht einen besonderen Schutz für schwangere Arbeitnehmerinnen. Dieser Schutz soll sicherstellen, dass sie nicht aufgrund ihrer Schwangerschaft ihren Arbeitsplatz verlieren.

In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte zum Thema betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft. Wir klären die wichtigsten Fragen rund um den Kündigungsschutz, die Ausnahmen und die Folgen einer Kündigung während der Schwangerschaft.

Inhaltsverzeichnis

Kündigungsschutz während der Schwangerschaft

Gemäss Artikel 336c Absatz 1 Buchstabe c des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) gilt ein besonderer Kündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen. Dieser Schutz erstreckt sich über die gesamte Schwangerschaft und die ersten 16 Wochen nach der Entbindung.

Dieser Schutz gilt jedoch nicht für alle Arbeitnehmerinnen. Er gilt nur für Arbeitnehmerinnen, die:

  • Die Probezeit abgeschlossen haben
  • über einen unbefristeten Arbeitsvertrag verfügen
  • Oder über einen befristeten Arbeitsvertrag verfügen, der länger als zehn Jahre dauert
  • Und die auf der Grundlage von Artikel 334 Absatz 3 des OR (unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist) entlassen werden sollen.

Ausnahmen vom Kündigungsschutz

Es gibt einige Ausnahmen von diesem Kündigungsschutz. So gilt der Schutz zum Beispiel nicht für:

  • Arbeitnehmerinnen, die sich in der Probezeit befinden
  • Arbeitnehmerinnen, die durch einen befristeten Vertrag mit einem bestimmten Enddatum gebunden sind
  • Arbeitnehmerinnen, die aufgrund eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden
  • Arbeitnehmerinnen, die selbst kündigen

Es ist wichtig zu beachten, dass die Kündigung während der Schwangerschaft nicht automatisch unwirksam ist. Die Arbeitnehmerin muss die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen. Dies kann sie tun, indem sie beim Arbeitsgericht eine Klage einreicht.

Betriebsbedingte Kündigung trotz Schwangerschaft

Auch wenn eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft einen besonderen Kündigungsschutz genießt, kann eine betriebsbedingte Kündigung in bestimmten Fällen dennoch rechtmäßig sein.

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer Umstrukturierung Arbeitsplätze streichen muss. In diesem Fall kann der Arbeitgeber auch schwangere Arbeitnehmerinnen kündigen, wenn die Kündigung objektiv gerechtfertigt ist und keine andere Möglichkeit besteht, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen.

Die Kündigung muss jedoch in jedem Fall verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber alle Möglichkeiten zur Vermeidung der Kündigung prüfen muss, bevor er eine schwangere Arbeitnehmerin entlässt.

So könnte der Arbeitgeber beispielsweise versuchen, die Arbeitnehmerin in eine andere Position zu versetzen oder ihr eine andere Tätigkeit zu übertragen. Auch eine vorübergehende Freistellung oder eine Reduktion des Arbeitszeitpensums können in Betracht gezogen werden.

Folgen einer Kündigung während der Schwangerschaft

Wenn eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft gekündigt wird, hat dies verschiedene Folgen.

So hat sie beispielsweise Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Gehalt der Arbeitnehmerin.

Darüber hinaus kann die Arbeitnehmerin auch Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld haben. Diese Leistungen werden vom Kanton und der Krankenkasse gewährt.

Betriebsbedingte Kündigung in der Schwangerschaft

Kann mir in der Schwangerschaft gekündigt werden?

Ja, in bestimmten Fällen kann Ihnen in der Schwangerschaft gekündigt werden. Der Kündigungsschutz während der Schwangerschaft gilt nicht für alle Arbeitnehmerinnen. So gilt der Schutz zum Beispiel nicht für Arbeitnehmerinnen, die sich in der Probezeit befinden oder die aufgrund eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden.

Was ist eine betriebsbedingte Kündigung?

Eine betriebsbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitgeber aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder einer Umstrukturierung Arbeitsplätze streichen muss. In diesem Fall kann der Arbeitgeber auch schwangere Arbeitnehmerinnen kündigen, wenn die Kündigung objektiv gerechtfertigt ist und keine andere Möglichkeit besteht, die wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu bewältigen.

Was muss ich tun, wenn ich in der Schwangerschaft gekündigt werde?

Wenn Sie in der Schwangerschaft gekündigt werden, sollten Sie sich zunächst an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihnen Ihre Rechte erklären und Ihnen helfen, die Kündigung anzufechten.

Welche Rechte habe ich, wenn ich in der Schwangerschaft gekündigt werde?

Wenn Sie in der Schwangerschaft gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Gehalt der Arbeitnehmerin.

Kann ich Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld bekommen, wenn ich gekündigt werde?

Ja, auch wenn Sie gekündigt werden, haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsurlaub und Mutterschaftsgeld. Diese Leistungen werden vom Kanton und der Krankenkasse gewährt.

Fazit

Die Kündigung einer Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft ist ein komplexes Thema. Es gibt viele verschiedene Faktoren, die zu berücksichtigen sind. Wenn Sie in der Schwangerschaft gekündigt werden, sollten Sie sich unbedingt an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihnen Ihre Rechte erklären und Ihnen helfen, die Kündigung anzufechten.

Es ist wichtig zu wissen, dass Sie als schwangere Arbeitnehmerin besondere Rechte haben. Nutzen Sie diese Rechte und lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, um Ihre Interessen zu schützen.

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