Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das aber auch mit vielen neuen Herausforderungen verbunden ist. Eine davon ist die finanzielle Absicherung der jungen Familie. Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Eltern dabei unterstützen soll, sich in der ersten Zeit nach der Geburt um ihr Kind zu kümmern. Aber wann genau wird das Elterngeld ausgezahlt, und ist es bereits ab dem Tag der Geburt verfügbar?
Wann wird das Elterngeld ausgezahlt?
Die Auszahlung des Elterngeldes ist nicht an einen festen Tag gebunden. Es gibt keine bundeseinheitlichen Elterngeld-Auszahlungstermine, sondern die Auszahlung erfolgt in der Regel innerhalb der ersten fünf Werktage nach Vollendung eines neuen Lebensmonats des Kindes.
Das bedeutet, dass das Elterngeld in der Regel nicht direkt am Tag der Geburt ausgezahlt wird. Es wird erst ausgezahlt, wenn das Kind einen vollen Monat alt ist. So ist es also möglich, dass das Elterngeld im ersten Monat nach der Geburt erst Mitte des Monats ausgezahlt wird.
Beispiel:
Ein Kind wird am 1Juni geboren. Der erste Lebensmonat des Kindes beginnt am 1Juni und endet am 1Juli. Das Elterngeld für den ersten Lebensmonat wird dann in der Regel zwischen dem 1und 1Juli ausgezahlt.
Unterschiedliche Auszahlungstermine in den Bundesländern
Obwohl es keine bundeseinheitlichen Elterngeld-Auszahlungstermine gibt, können die einzelnen Bundesländer eigene Regelungen treffen. So gibt es beispielsweise in einigen Bundesländern feste Auszahlungstage, während andere Bundesländer die Auszahlung innerhalb der ersten fünf Werktage des Lebensmonats vornehmen.

Tabelle Elterngeld-Auszahlungstermine 2024
Hier finden Sie eine Tabelle mit den Elterngeld-Auszahlungsterminen in den einzelnen Bundesländern:
| Bundesland | Elterngeld-Auszahlungstermine 2024 |
|---|---|
| Baden-Württemberg | Anfang des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
| Bayern | Innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
| Berlin | Im Laufe des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
| Brandenburg | In der Regel zu Beginn des jeweiligen Kalendermonats |
| Bremen | Im Laufe des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
| Hamburg | Jeden Monat an dem Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt |
| Hessen | Monatlich an dem Tag und bis zu sieben Tage nach dem Tag, an dem das Kind geboren wurde |
| Mecklenburg-Vorpommern | Innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
| Niedersachsen | Innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
| Nordrhein-Westfalen | Innerhalb der ersten fünf Werktage des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
| Rheinland-Pfalz | Am , , 1oder 20. eines jeden Monats (jeweiliger Lebensmonat des Kindes) |
| Saarland | Zu Beginn eines Lebensmonats |
| Sachsen | An dem jeweiligen Tag eines Lebensmonats, der dem Tag der Geburt des Kindes entspricht |
| Sachsen-Anhalt | Jeden Monat an dem Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt |
| Schleswig-Holstein | Jeden Monat an dem Freitag, der auf den Kalendertag der Geburt folgt |
| Thüringen | Anfang des jeweiligen Lebensmonats des Kindes |
Es ist wichtig, dass Sie sich bei der zuständigen Elterngeldstelle in Ihrem Bundesland informieren, welche konkreten Auszahlungstermine für Sie gelten.
Was tun, wenn das Elterngeld nicht ausgezahlt wurde?
Falls das Elterngeld nicht erwartungsgemäß gezahlt wurde, sollten Sie zunächst mit Ihrer Bank klären, ob ein bankinterner Fehler vorliegt. Ist dies ausgeschlossen, sollten Sie sich an die Elterngeldstelle wenden und dort nach der Ursache fragen. Die Kontaktinformationen der Elterngeldstelle finden Sie in Ihrem Elterngeld-Bescheid.
Häufig gestellte Fragen
Kann man Elterngeld rückwirkend beantragen?
Ja, Elterngeld kann rückwirkend beantragt werden. Allerdings kann Elterngeld nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragstellung rückwirkend gezahlt werden. Elterngeld kann frühestens ab der Geburt des Kindes beantragt werden.
Wie lange wird das Elterngeld gezahlt?
Die Dauer der Elterngeldzahlung hängt von der gewählten Elterngeldvariante ab. Es gibt drei verschiedene Varianten:
- Basiselterngeld: Das Basiselterngeld wird bis zu 12 Lebensmonate gezahlt. Die Auszahlung verlängert sich auf 14 Monate, wenn beide Partner Elterngeld beantragen und mindestens einer von Ihnen nach der Geburt weniger Einkommen hat als vor der Antragstellung. Diese 2 zusätzlichen Monate an Elterngeld heißen partnermonate .
- Elterngeld Plus: Elterngeld Plus wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld. Das bedeutet, dass man anstatt eines Lebensmonats mit Basiselterngeld zwei Lebensmonate Elterngeld Plus erhält.
- Partnerschaftsbonus: In Form des Partnerschaftsbonus können beide Elternteile jeweils bis zu 4 zusätzliche Monate Elterngeld Plus ausgezahlt bekommen. Voraussetzung: beide Elternteile arbeiten parallel in Teilzeit.
Wird Elterngeld auch bei Bürgergeld Bezug ausgezahlt?
Wer Bürgergeld bezieht, kann gleichzeitig Elterngeld beantragen und beziehen. Der Anspruch auf Elterngeld geht dem Anspruch auf Bürgergeld vor. Das Elterngeld wird mit dem Bürgergeld verrechnet. Es stellt Einkommen im Sinne des Bürgergeld Gesetzes dar. Es gibt einen Elterngeldfreibetrag von maximal 300 Euro, wenn Elterngeld-Bezieher vor der Geburt erwerbstätig waren. Das Elterngeld steht dann bis zur dieser Grenze neben dem Bürgergeld zur Verfügung.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Die Höhe des Elterngeldes hängt von Ihrem vorherigen Einkommen ab. Es beträgt maximal 800 Euro pro Monat bei Basiselterngeld und maximal 900 Euro pro Monat bei Elterngeld Plus. Die genauen Berechnungsmodalitäten finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit.
Was passiert, wenn die Mutter Mutterschaftsgeld erhält?
Die Lebensmonate, in denen die Mutter für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten hat, gelten als Monate, in denen sie Basiselterngeld ausgezahlt erhält. In diesen Monaten kann die Mutter kein Elterngeld Plus oder den Partnerschaftsbonus bekommen.
Fazit
Das Elterngeld wird in der Regel innerhalb der ersten fünf Werktage nach Vollendung eines neuen Lebensmonats des Kindes ausgezahlt. Es gibt keine bundeseinheitlichen Auszahlungstermine, aber die einzelnen Bundesländer können eigene Regelungen treffen. Es ist wichtig, dass Sie sich bei der zuständigen Elterngeldstelle in Ihrem Bundesland informieren, welche konkreten Auszahlungstermine für Sie gelten.
Das Elterngeld ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für junge Familien. Es ermöglicht Eltern, sich in der ersten Zeit nach der Geburt um ihr Kind zu kümmern, ohne finanziell in Not zu geraten. Wenn Sie Fragen zum Elterngeld haben, wenden Sie sich an die Elterngeldstelle in Ihrem Bundesland.
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